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Verluste durch Bundesobligationen

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    Verluste durch Bundesobligationen

    Hallo,
    über die Bundfianzagentur wurden für mich
    Bundesobligationen an der Börse gekauft. Bei Fälligkeit in diesem Jahr habe ich Verluste erlitten.
    Wo muß ich die Verluste in der Anlage KAP eintragen?
    Danke für Antworten!
    Gruß fuwimo.

    #2
    AW: Verluste durch Bundesobligationen

    Wie steht es denn auf der Steuerbescheinigung der Bundesfinanzagentur?
    Wer glaubt, das Leben sei überschaubar, hat noch kein Steuergesetz gelesen.
    Auch ein Programm ist nicht einfacher als das Steuerrecht.
    Save often and early!

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      #3
      AW: Verluste durch Bundesobligationen

      Hallo DonLiquid,
      auf meine eMail-Anfrage bekam ich folgende eMail-Antwort von der Finanzbehörde:

      "Wir können gut nachvollziehen, dass Ihnen die Höhe Ihrer
      Kapitalerträge und die Steuerdaten wichtig sind.

      Da Ihr Schuldbuchkonto zum 31.12.2015 bestandslos war und Ihnen
      im abgelaufenen Kalenderjahr 2015 keine positiven Erträge
      zugeflossen sind, wurde keine Jahressteuerbescheinigung
      erstellt.

      Da bei Ihnen jedoch Verluste in den Verlustverrechnungstopf
      eingetragen und in das laufende Steuerjahr 2016 übertragen
      wurden, teilen Sie uns bitte ggf. bis zum 15.12.2016 mit, ob wir
      Ihnen eine Verlustbescheinigung in 2017 für das dann abgelaufene
      Kalenderjahr 2016 ausstellen sollen. Eine rückwirkende
      Bestätigung der Verluste für das Steuerjahr 2015 ist nicht
      möglich.

      Einen Steuerverlauf 2015 und 2016 mit Erläuterung erhalten Sie
      auf dem Postweg zugesandt. Diesem können Sie die Höhe der
      Kapitalerträge sowie die Höhe der Verluste entnehmen.

      Mit freundlichen Grüßen"

      Danke für den Hinweis. Ich werde mit der EStE für 2016 die Verluste dem Finanzamt mitteilen. Ist das so richtig?
      Danke DonLiqukid.

      Kommentar


        #4
        AW: Verluste durch Bundesobligationen

        Zitat von fuwimo Beitrag anzeigen
        Danke für den Hinweis. Ich werde mit der EStE für 2016 die Verluste dem Finanzamt mitteilen. Ist das so richtig?
        Danke DonLiqukid.
        Nur wenn du bis 15.12 eine Verlustbescheinigung beantragst.
        Wenn nicht, dann werden die Verluste bei der Bank ins nächste Jahr übertragen und somit nicht in der Steuererklärung eingetragen.
        Mfg

        Kommentar


          #5
          AW: Verluste durch Bundesobligationen

          Danke Elster-Tester.
          Werde es genauso machen.
          Nochmals Danke!

          fuwimo

          Kommentar


            #6
            AW: Verluste durch Bundesobligationen

            Dann sieh zu, dass du dieses Jahr auch genug Erträge oberhalb des Freibetrags hast.

            Wenn man den Worst Case anschaut:

            800€ Kapitalerträge gesamt minus 800€ Sparerfreibetrag macht 0€ zu versteuern.

            800€ Kapitalerträge minus 500€ nicht ausgeglichene Verluste macht 300€, minus 300€ Freibetrag macht immer noch 0€ zu versteuern und 500€ Freibetrag für die Katz.

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              #7
              AW: Verluste durch Bundesobligationen

              Zitat von neysee Beitrag anzeigen
              Dann sieh zu, daß du dieses Jahr auch genug Erträge oberhalb des Freibetrags hast.
              ... bei derselben Bank, wo jetzt auch der Verlust "hinterlegt" ist. Andere Bank ist egal.
              Mit freundlichen Grüßen

              Ronald

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                #8
                AW: Verluste durch Bundesobligationen

                Die anderen sind egal, bis die Verlustbescheinigung beantragt wird, um die es gerade geht.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Verluste durch Bundesobligationen

                  Zitat von neysee Beitrag anzeigen
                  Die anderen sind egal, bis die Verlustbescheinigung beantragt wird, um die es gerade geht.
                  Ja, so isses im Prinzip.
                  Mit freundlichen Grüßen

                  Ronald

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                    #10
                    AW: Verluste durch Bundesobligationen

                    Danke an neysee und Ronald_Fe.
                    Jetzt habe ich noch eine Frage:

                    Kann ich Verluste von Bundesobligationen nur mit Gewinnen von Bundesobligationen verrechnen?
                    Kann ich die Verluste von Bundesobligationen mit anderen Gewinn-Anleihen verrechnen und auch mit Gewinnen von
                    Aktienfonds?
                    Danke für Antworten und Grüße von
                    fuwimo

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                      #11
                      AW: Verluste durch Bundesobligationen

                      Hallo,

                      es erstaunt mich immer wieder wie und überhaupt Geld angelegt wird ohne einen blassen Schimmer steuerlicher Auswirkungen oder steuerlicher Behandlung
                      Gibt es da keine Informationen von seiten der Berater, Bankfuzzis u.ws.w.

                      Was hat das Ganze mit Elster zu tun? NICHTS

                      Gruß FIGUL
                      Gruß FIGUL

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                        #12
                        AW: Verluste durch Bundesobligationen

                        Hallo,

                        >>>Kann ich Verluste von Bundesobligationen nur mit Gewinnen von Bundesobligationen verrechnen?

                        Nein, mit allen Kapitalerträgen.

                        Stefan
                        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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