Hallo,
ich habe vorgestern einen Ablehnenden Steuerbescheid 2009 bekommen. Bzw. es wurde abgelehnt einen Verlustvortrag festzustellen.
Auf diesen legte ich heute einen Einspruch per Post mit einem Mustereinspruch aus dem Internet mit Verweis auf "Aktenzeichen 10 K 4245/11 beim Finanzgericht Baden-
Württemberg anhängige Verfahren ... Gleichzeitig beantrage ich auf Grund des laufenden Einspruchsverfahrens die Aussetzung der Vollziehung
gemäß § 361 der Abgabenordnung. " ein.
Nun stellt sich die Frage, kann ich nun jetzt auch sofort die Steuererklärung für 2010 ausfüllen, abschicken... oder muss ich zuerst auf eine Reaktion bzgl. 2009 warten..
Viele Grüße
Ricado
ich habe vorgestern einen Ablehnenden Steuerbescheid 2009 bekommen. Bzw. es wurde abgelehnt einen Verlustvortrag festzustellen.
Auf diesen legte ich heute einen Einspruch per Post mit einem Mustereinspruch aus dem Internet mit Verweis auf "Aktenzeichen 10 K 4245/11 beim Finanzgericht Baden-
Württemberg anhängige Verfahren ... Gleichzeitig beantrage ich auf Grund des laufenden Einspruchsverfahrens die Aussetzung der Vollziehung
gemäß § 361 der Abgabenordnung. " ein.
Nun stellt sich die Frage, kann ich nun jetzt auch sofort die Steuererklärung für 2010 ausfüllen, abschicken... oder muss ich zuerst auf eine Reaktion bzgl. 2009 warten..
Viele Grüße
Ricado
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