Hallo ,
und dann direkt die nächste Frage hinterher bzgl meiner Einkommenstuererklärung.
Wir pflegen meine Schwiegermutter zum Teil mehrere Wochen/Monate im Jahr bei uns zuhause. Sie hat zwar ihre eigene Wohnung und ist seit 2012 100% Schwerbehindert ist aber für mehrere Monate bei uns.
Dadurch ergeben sich erhebliche kosten für uns die ich als aussergewöhnliche Belastung angeben möchte.
Ein bekannter Finanzbeamter hat mir erklärt das die Schwiegermutter hierfür bei uns gemeldet sein muss. Also als Zweitwohnsitz. Das kann ich mir garnicht vorstellen. Ist dem so?
Vielen Dank im voraus.
Grüße
TaxRefunder
und dann direkt die nächste Frage hinterher bzgl meiner Einkommenstuererklärung.
Wir pflegen meine Schwiegermutter zum Teil mehrere Wochen/Monate im Jahr bei uns zuhause. Sie hat zwar ihre eigene Wohnung und ist seit 2012 100% Schwerbehindert ist aber für mehrere Monate bei uns.
Dadurch ergeben sich erhebliche kosten für uns die ich als aussergewöhnliche Belastung angeben möchte.
Ein bekannter Finanzbeamter hat mir erklärt das die Schwiegermutter hierfür bei uns gemeldet sein muss. Also als Zweitwohnsitz. Das kann ich mir garnicht vorstellen. Ist dem so?
Vielen Dank im voraus.
Grüße
TaxRefunder
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