Hallo,
ich bin absoluter Steuerneuling und habe nun natürlich ein paar Schwierigkeiten beim ausfüllen des Formulars.
Ich bin Leiharbeiterin und habe heute durch Zufall erfahren, dass man seine Fahrtkosten unter Auswärtstätigkeit eintragen und nicht nur die einfache Strecke sondern die kompletten km angeben kann.
Nun fahre ich ausschließlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln und besitze kein Auto. Ich weiß, dass man bei regelmäßiger Arbeitsstätte (Zeile 31 und folgende) auch dann die Entfernungspauschale von 0,30 Euro eintragen kann wenn man die öffentl. Verkehrsmittel nutzt. Ist das bei Auswärtstätigkeit genauso? Ich habe auf einer Internetseite gelesen, dass man bei Auswärtstätigkeit nur die Gesamtkosten der Bahntickets angeben darf wenn man nur die Bahn nutzt. Kommt mir aber etwas seltsam und ungerecht vor wenn das wirklich so wäre.
Mal angenommen man darf hier auch die 0,30 Euro ansetzen, habe ich nun das Problem das auf meiner Lohnsteuerbescheinigung steht das die Fahrkosten die mein Arbeitgeber mir erstattet pauschal besteuert werden. Ich finde auf der Anlage N Zeile 51 aber nur die Möglichkeit einen steuerfrei ersetzten Betrag anzugeben und nicht wie bei Zeile 40 entweder oder.
Wie ist hier dann vorzugehen?
Da ich die Steuererklärungen für die letzten vier Jahre machen möchte, ist mir zudem aufgefallen, dass auf der Lohnsteuerbescheinigung 2009 steht das die Fahrtkosten steuerfrei waren. Ab 2010 dann pauschal besteuert. Kann mein Arbeitgeber das jedes Jahr frei entscheiden oder sollte ich nachfragen ob es sich vlt. um einen Fehler handeln könnte? Von den Zahlungen her ist ab 2009, in dem Jahr habe ich angefangen bei der Firma zu arbeiten, bis heute kein Unterschied festzustellen. Ich bekomme pro Tag den ich auf der Arbeit bin einen bestimmten Satz.
Wäre ganz lieb wenn mir jemand helfen könnte.
ich bin absoluter Steuerneuling und habe nun natürlich ein paar Schwierigkeiten beim ausfüllen des Formulars.
Ich bin Leiharbeiterin und habe heute durch Zufall erfahren, dass man seine Fahrtkosten unter Auswärtstätigkeit eintragen und nicht nur die einfache Strecke sondern die kompletten km angeben kann.
Nun fahre ich ausschließlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln und besitze kein Auto. Ich weiß, dass man bei regelmäßiger Arbeitsstätte (Zeile 31 und folgende) auch dann die Entfernungspauschale von 0,30 Euro eintragen kann wenn man die öffentl. Verkehrsmittel nutzt. Ist das bei Auswärtstätigkeit genauso? Ich habe auf einer Internetseite gelesen, dass man bei Auswärtstätigkeit nur die Gesamtkosten der Bahntickets angeben darf wenn man nur die Bahn nutzt. Kommt mir aber etwas seltsam und ungerecht vor wenn das wirklich so wäre.
Mal angenommen man darf hier auch die 0,30 Euro ansetzen, habe ich nun das Problem das auf meiner Lohnsteuerbescheinigung steht das die Fahrkosten die mein Arbeitgeber mir erstattet pauschal besteuert werden. Ich finde auf der Anlage N Zeile 51 aber nur die Möglichkeit einen steuerfrei ersetzten Betrag anzugeben und nicht wie bei Zeile 40 entweder oder.
Wie ist hier dann vorzugehen?
Da ich die Steuererklärungen für die letzten vier Jahre machen möchte, ist mir zudem aufgefallen, dass auf der Lohnsteuerbescheinigung 2009 steht das die Fahrtkosten steuerfrei waren. Ab 2010 dann pauschal besteuert. Kann mein Arbeitgeber das jedes Jahr frei entscheiden oder sollte ich nachfragen ob es sich vlt. um einen Fehler handeln könnte? Von den Zahlungen her ist ab 2009, in dem Jahr habe ich angefangen bei der Firma zu arbeiten, bis heute kein Unterschied festzustellen. Ich bekomme pro Tag den ich auf der Arbeit bin einen bestimmten Satz.
Wäre ganz lieb wenn mir jemand helfen könnte.