Habe in 2012 für 2011 Doppelte Haushaltsführung geltend gemacht. Ab Mai 2012 ging das zu Ende und ich zog wieder heim. Die Anschaffungen für die Wohnung, die ich z.T.über mehrere Jahre abgeschrieben habe bzw. abschreiben wollte, habe ich an den Nachmieter (gegen Quittung) verkauft. Kann ich den Restwert der Wohnungseinrichtung (Differenz zwischen Restbuchwert und Veräußerungserlös) als außerordentliche Abschreibung geltend machen oder bleib ich darauf einfach sitzen? Wenn ja, wo trage ich das dann ein? Vielen Dank für einen kleinen Hinweis.
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Beendigung Doppelte Haushaltsführung
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