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Durchgerechnet haben wir schon. Es ist eine Rückzahlung erforderlich. Außerdem wurde vom Arbeitsamt Entgeltsicherung gezahlt. Also müssen wir wohl einreichen.
Ansonsten gibt es keine Besonderheiten.
Seit voriges Jahr haben wir Steuerklasse 4/4. Die ganzen letzten Jahre haben wir eine Steuererklärung. Ist jetzt ein Einreichen noch erforderlich? Bei der Steuerklasse 4/4 istdas ja nicht unbedingt erforderlich.
Bei Progressionseinkünfte (z.B Elterngeld,Kurzarbeitergeld,Krankengeld etc) besteht trotzdem eine Abgabepflicht. Auch bei Eintragung eines Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte. Zudem bei vielen anderen Konstellationen.
Du solltest dich daher an dein zuständiges FA wenden, um die Frage 100%ig beantworten zu können.
Seit voriges Jahr haben wir Steuerklasse 4/4. Die ganzen letzten Jahre haben wir eine Steuererklärung. Ist jetzt ein Einreichen noch erforderlich? Bei der Steuerklasse 4/4 istdas ja nicht unbedingt erforderlich.
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