Werkstudent Steuererklärung

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  • Elefant
    antwortet
    AW: Werkstudent Steuererklärung

    Ach, jetzt versteh ich's Du hast gar nicht einen vorhergehenden Eintrag gemeint sondern eben diesen einen!

    Ich versteh aber DNGs Posting trotzdem nicht, vor allem warum ich Puma90 um sein Geld gebracht hätte Ok, bin vielleicht immer 'n bisschen naseweis, aber meine Auskunft war zumindest zutreffend ...

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  • Kontierung
    antwortet
    AW: Werkstudent Steuererklärung

    Guten Abend L. E. Fant,
    ich habe mir die Mühe gemacht und den Eintrag mit der Berechnung aufgesucht, hier ist einwandfrei zu erkennen, dass vor den Beträgen ein - steht, also für mich eine Erstattung.
    Manometer, wenn noch nicht mal unsere Studenten diese recht einfachen Sachverhalte verstehen und begreifen......

    Kontierung

    Ich wollte nur nicht, dass sich eine/r der anderen User auf den sprichwörtlichen Schlips getreten fühlt, deshalb der Nachtrag hinsichtlich DNG

    AW: Werkstudent Steuererklärung
    ..er hätte sich den Ausdruck mal anschauen sollen, denn dort ist eine Erstattung von ca. € 387 ersichtlich......................
    Nachtrag: mein Eintrag bezieht/bezog sich auf den Nutzer DNG

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  • Elefant
    antwortet
    AW: Werkstudent Steuererklärung

    Zitat von Kontierung Beitrag anzeigen
    mein Eintrag bezieht/bezog sich auf den Nutzer DNG
    Ähm, von Dir ist doch gar kein Eintrag da. Oder hast Du den gelöscht?
    Ich versteh jedenfalls die letzten Beiträge jetzt nicht mehr

    - - - Aktualisiert - - -

    Zitat von Puma90 Beitrag anzeigen
    ... dass ich um die 380€ zahlen muss ... In dem Jahr habe ich um die 4000€ verdient
    Zitat von Puma90 Beitrag anzeigen
    Bei festzusetzende Einkommensteuer steht 0
    Zitat von Elefant Beitrag anzeigen
    Weniger als Null geht natürlich nicht
    Zitat von DNG Beitrag anzeigen
    ich will wirklich nicht herablassend klingen, aber Sie haben den Puma mit ihrem Halbwissen um sein Geld gebracht ... Summa summarum darfst du 9004€ verdienen und musst davon nicht einen einzigen Cent versteuern
    Also, damit ich das nicht falsch verstehe: ich hab Puma90 um sein Geld gebracht, weil ich ihm nicht verraten hab dass er noch 5.000 € mehr verdienen hätte können, ohne Steuern zahlen zu müssen.

    Hab ich das richtig verstanden?

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Werkstudent Steuererklärung

    Hallo,

    @DNG,

    was hängst du dich an einen Thread aus der Steinzeit?
    Und Ahnung, du? Absolut Null. Der Rest siehe neysee

    Gruß FIGUL

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  • Kontierung
    antwortet
    AW: Werkstudent Steuererklärung

    ..er hätte sich den Ausdruck mal anschauen sollen, denn dort ist eine Erstattung von ca. € 387 ersichtlich......................
    mein Eintrag bezieht/bezog sich auf den Nutzer DNG
    Zuletzt geändert von Kontierung; 17.12.2014, 18:35.

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  • neysee
    antwortet
    AW: Werkstudent Steuererklärung

    LOL, kann man dich auch mieten?

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  • DNG
    antwortet
    AW: Werkstudent Steuererklärung

    Hey ihr zwei,

    ich will wirklich nicht herablassend klingen, aber Sie haben den Puma mit ihrem Halbwissen um sein Geld gebracht...
    Hintergrund ist, dass ich selber gerade schaue, wie ich am besten meine Steuererklärung mache und erschrocken bin, was hier für Ratschläge kursieren.

    Das Wikipediazitat ist die allgemeine Definition einer Steuer. Es ist zwar richtig, dass der Staat mit Steuern am wirtschaftlichen Erfolg seiner Bürger partizipiert, aber das "ohne individuelle Gegenleistung" unterscheidet die Steuer lediglich von Abgaben oder Beiträgen. Man kann halt nicht sagen "Mhh ich hab Steuern gezahlt, also will ich jetzt, dass vor meinem Haus eine Straße, ein Park usw. gebaut wird". Anders bei Gebühren (Kita, Straßenreinigung) - hier besteht ein klarer Anspruch auf Leistung. Soviel zur Definition.

    Jetzt zur Steuer: Der Grundfreibetrag (allg.: das Existenzminimum) ist nicht zu versteuern (vgl. §32a I Satz 1 EStG). Dieser beträgt 8004€. Hinzu kommt, dass du Werbungskosten geltend machen kannst. "Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen." (vgl. §9 I Satz 1 EStG) Damit ist bspw. die Fahrkarte für den Weg zur Arbeit gemeint, Fachliteratur etc. So, dass du am Ende eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung hast und auch wirklich nur DAS versteuerst, was du als Reingewinn hast. Da Werkstudenten wie du (und ich) nicht sonderlich hohe Werbungskosten haben, werde ich das Ganze über den Werbungskostenpauschbetrag abziehen. Der wird dir immer gewährt. Andernfalls müsstest du sämtliche Belege aufbewahren. Das sind dann fix 1000€ die du nicht versteuern musst. (vgl. §9a Satz 1 Ziff. 1a EStG).

    Summa summarum darfst du 9004€ verdienen und musst davon nicht einen einzigen Cent versteuern. In deinem Fall würdest du den vollen Betrag zurückerstattet bekommen. Wenn du als studentischer Mitarbeiter mehr verdienst, freu dich, zahl die Steuern und verrat mir, wo du arbeitest - dann hab ich nämlich den falschen Job

    Hier für die Allgemeinheit: http://www.brutto-netto-rechner.info/

    Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.

    Kind regards

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  • Elefant
    antwortet
    AW: Werkstudent Steuererklärung

    Also gut

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  • Puma90
    antwortet
    AW: Werkstudent Steuererklärung

    Danke für die Hilfe!

    Auch wenn du es ein weniger netter hättest ausdrücken können, nicht jeder hat den Durchblick

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  • Elefant
    antwortet
    AW: Werkstudent Steuererklärung

    Wikipedia sagt:

    >Als Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich-rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen Personen auferlegt

    Steuer ist also etwas, was vom Bürger an den Staat fließt. Ich denke aus dieser Sicht sollte ein Minuszeichen eindeutig sein

    Man kann's auch anders sagen: Deine Steuer beträgt 0. 387 hast Du schon bezahlt. Musst Du dann nachzahlen, oder bekommst Du was raus?

    Genau so steht's also in der Steuerberechnung! Das solltest Du jetzt also deuten können

    Ausdrucken und ans Finanzamt schicken? Welche Software hast Du denn (Du hast ja hier unter 'Allgemein' gepostet)? Ich würde an Deiner Stelle die Erklärung mit Deiner Software übers Internet ans Finanzamt senden. Vielleicht hilft Dir da die Programmhilfe weiter.

    Ich unterstelle, dass Du kein Zertifikat hast. Dann musst Du n a c h dem Senden die komprimierte Erklärung ausdrucken und per Post ans Finanzamt schicken.

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  • Puma90
    antwortet
    AW: Werkstudent Steuererklärung

    Okay das hört sich ja gut an. Aber was genau bekomme ich denn zurückgezahlt? Ich müsste doch die Lohnsteuer von 342€ zurückbekommen oder?

    Meine Schwester meinte bei ihr würde bei einer Rückzahlung oben im Kästchen ein + stehen und darunter direkt, es wird auf folgene Bankverbindung gezahlt.

    Wenn das jetzt richtig war, wie geht es dann weiter? Drucke ich es aus und schicke das ans Finanzamt?

    Ich weiß viele Fragen und wahrscheinlich auch selbsterklärend, doch ich blicke da nicht richitg durch und möchte ja nichts falsch machen

    Vielen Dank!

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  • Elefant
    antwortet
    AW: Werkstudent Steuererklärung

    Dann ist ja Alles gut Weniger als Null geht natürlich nicht.

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  • Puma90
    antwortet
    AW: Werkstudent Steuererklärung

    Nee den Vorsorgeaufwand habe ich nicht hinzugefügt.
    Bei festzusetzende Einkommensteuer steht 0, habe mal ein Bild gemacht:

    http://img809.imageshack.us/img809/6462/steuerg.jpg

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  • Elefant
    antwortet
    AW: Werkstudent Steuererklärung

    Hast Du die Anlage Vorsorgeaufwand hinzugefügt?

    Wie hoch ist denn die festgesetzte Steuer? Die müsste Deiner Beschreibung nach 730 € betragen. Denn 350 hast Du schon bezahlt, und 380 kommt als Nachzahlung raus.

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  • Puma90
    hat ein Thema erstellt Werkstudent Steuererklärung.

    Werkstudent Steuererklärung

    Hallo,

    ich versuche meine aller erste Steuererklärung zu machen, nur weiß ich nicht recht wie. Ich habe mir erst mal das Elster Programm runtergeladen.
    Habe eben einfach mal den Hauptvordruck und die Anlage N ausgefüllt, aber bei der Berechnung kommt raus, dass ich um die 380€ zahlen muss. Das kann ja eigentlich nicht sein, also mache ich irgendwas falsch.

    Zu meiner Situation und zwar habe ich im August 2012 eine Werkstudententätigkeit aufgenommen. In dem Jahr habe ich um die 4000€ verdient und 350€ Lohnsteuergezahlt. So weit wie ich es jetzt verstanden habe liege ich unter einem Freibetrag und müsste die komplette Lohnsteuer wieder bekommen oder? Wo liegt denn die Grenze?

    Und welche Formulare muss ich genau ausfüllen? Muss ich irgendwas anderes noch geltend machen wie Krankenversicherung oder so?

    Wäre echt dankbar, wenn mir jemand helfen kann

    LG
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