Hallo,
meine Anlage läuft seit 3/2012. Die abschließende Rechnung für 2012 habe ich von meinem Netzbetreiber Ende März 2013 bekommen. Hier sind auch die Angaben über den selbstverbrauchten Strom von 2012 drin.
Die Umsatzsteuer auf die Rücklieferung des Stromes bei Eigenverbrauch kann ich durch Privatverbrauch nicht geltend machen (als Vorsteuer ansetzen).
Meine Fragen sind nun:
Muss die Betrachtung zum Eigenverbrauch in die Jahresumsatzsteuererklärung 2012 mit rein? Oder wird sie erst in der Erklärung von 2013 mit betrachtet (da die Rechnung erst 2013 kam)?
Wie wird die Eigenverbrauchsrechnung im Elsterformular mit eingearbeitet?
Muss diese Eigenverbrauchsrechnung auch in eine aktuelle Umsatzsteuervoranmeldung mit hinein?
Vielen Dank & viele Grüße,
rcb
meine Anlage läuft seit 3/2012. Die abschließende Rechnung für 2012 habe ich von meinem Netzbetreiber Ende März 2013 bekommen. Hier sind auch die Angaben über den selbstverbrauchten Strom von 2012 drin.
Die Umsatzsteuer auf die Rücklieferung des Stromes bei Eigenverbrauch kann ich durch Privatverbrauch nicht geltend machen (als Vorsteuer ansetzen).
Meine Fragen sind nun:
Muss die Betrachtung zum Eigenverbrauch in die Jahresumsatzsteuererklärung 2012 mit rein? Oder wird sie erst in der Erklärung von 2013 mit betrachtet (da die Rechnung erst 2013 kam)?
Wie wird die Eigenverbrauchsrechnung im Elsterformular mit eingearbeitet?
Muss diese Eigenverbrauchsrechnung auch in eine aktuelle Umsatzsteuervoranmeldung mit hinein?
Vielen Dank & viele Grüße,
rcb
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