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    Umsatzsteuerklärung Kleinunternehmer

    Hallo Forum,

    als Kleinunternehmer (weniger als 17500E) muss ich, wenn ich das richtig verstanden habe, bei der Umsatzsteuererklärung nur die Zeilen

    24 und 25 ausfüllen?

    Und was heißt Umsatz im Kalenderjahr konkret?

    Und warum muss man das machen, wenn man sowieso schon vierteljährlich die Umsatzsteuervoranmeldung machen muss, und die Daten nicht abweichen?

    danke für jede hilfe.

    #2
    AW: Umsatzsteuerklärung Kleinunternehmer

    Zitat von pemakra Beitrag anzeigen
    als Kleinunternehmer (weniger als 17500E) muss ich, wenn ich das richtig verstanden habe, bei der Umsatzsteuererklärung nur die Zeilen
    Ja. Zumindest wenn Du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG auch in Anspruch nimmst.



    Zitat von pemakra Beitrag anzeigen
    Und was heißt Umsatz im Kalenderjahr konkret?
    Naja, von Januar bis Dezember halt.



    Zitat von pemakra Beitrag anzeigen
    Und warum muss man das machen, wenn man sowieso schon vierteljährlich die Umsatzsteuervoranmeldung machen muss, und die Daten nicht abweichen?
    Wenn Du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst, dann msust Du keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben.

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      #3
      AW: Umsatzsteuerklärung Kleinunternehmer

      Zitat von pemakra Beitrag anzeigen
      Hallo Forum,

      als Kleinunternehmer (weniger als 17500E) muss ich, wenn ich das richtig verstanden habe, bei der Umsatzsteuererklärung nur die Zeilen

      24 und 25 ausfüllen?

      Und was heißt Umsatz im Kalenderjahr konkret?

      Und warum muss man das machen, wenn man sowieso schon vierteljährlich die Umsatzsteuervoranmeldung machen muss, und die Daten nicht abweichen?

      danke für jede hilfe.
      Hallo pemakra,

      wenn du vierteljährliche Voranmeldungen abgegeben hast, dann hast du Umsatzsteuer in Rechnung gestellt und bist kein Kleinunternehmer. Auch wenn du geringe Umsätze hast, aber Umsatzsteuer ausweist, zeigt man dem Finanzamt mit Abgabe einer Voranmeldung an, dass man zur Regelbesteuerung optiert.
      Hast du also Voranmeldungen abgegeben ?
      Mit der Jahreserklärung könnte man das noch rückgängig machen, aber da musst du auch deine Rechnungen korrigieren und die Umsatzsteuer aus Rechnungen von anderen Unternehmen zurückzahlen.

      Tschüß

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        #4
        AW: Umsatzsteuerklärung Kleinunternehmer

        Hallo,

        ja ich musste vierteljährlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben (trotz geringer Einkünfte). habe gerade meine einkommensteuererklärung abgegegeben und bekam den anruf vom fa dass unterlagen fehlen. darunter auch die umsatzsteuererklärung für das jahr 2012. es hat sich nichts geändert - also - die zahlen sind von den abgegebenenen vierteljährlichen voranmeldungen nicht abgewichen. wie kann ich das in dieses komplizierte formular einfüllen. es reicht also nicht nur die zeilen 24 und 25 auszufüllen, wenn ich das richtig verstanden habe?

        ps: wenn ich dem fa mitteile, dass ich aufgrund meiner geringer einkünft aus selständiger tätigkeit (ich bin künstler) das Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nehmen möchte, haben dann diese lästigen umsatzsteuer-voranmeldungen endlich ein ende?

        VIELEN DANK für eure hilfe!

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          #5
          AW: Umsatzsteuerklärung Kleinunternehmer

          Zitat von pemakra Beitrag anzeigen
          ps: wenn ich dem fa mitteile, dass ich aufgrund meiner geringer einkünft aus selständiger tätigkeit (ich bin künstler) das Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nehmen möchte, haben dann diese lästigen umsatzsteuer-voranmeldungen endlich ein ende?

          VIELEN DANK für eure hilfe!
          Hat holzgoe doch gerade schon erläutert ...
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            AW: Umsatzsteuerklärung Kleinunternehmer

            Hallo pemakra,

            in meinem letzten Beitrag habe ich ja geschrieben, du kannst das mit der Jahreserklärung auf Kleinunternehmer machen, aber auch mit den dargelegten Konsequenzen.
            Und eine Jahreserklärung gleich den Voranmeldungen erstellen, ist ja auch nicht schwierig.
            Eine Kennziffer für die Umsätze und die Vorsteuer und bei identischen Meldungen ergibt sich eine Abschlusszahlung von Null.

            Tschüß

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              #7
              AW: Umsatzsteuerklärung Kleinunternehmer

              okay, ich hoffe, ich habe es jetzt verstanden, ich trage also nur die umsätze, die vorsteuer (gesamt) und die abschlusszahlung von null ein.

              und noch eine frage: heisst das, ich muss die eür auch online ausfüllen und kann nicht (weil einkunft unter 175000) eine überschussrechnung einfach so per post ans fa schicken?

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                #8
                AW: Umsatzsteuerklärung Kleinunternehmer

                Hallo pemakra,

                die EÜR wird erst verpflichtend ab Einnahmen größer 17500 Euro, also du kannst eine eigene mit der Post schicken .

                Tschüß

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                  #9
                  AW: Umsatzsteuerklärung Kleinunternehmer

                  danke ihr habt mir sehr geholfen!

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