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Übermittlung der Lohnsteuerabzugsmerkmale

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    Übermittlung der Lohnsteuerabzugsmerkmale

    Sachverhalt:
    Meine Lohnsteuerabzugsmerkmale wurden beim zuständigen Finanzamt erfasst und sollten dann an den Arbeitgeber übermittelt werden.
    Momentaner Zustand:
    Die übermittelten Daten liegen dem Arbeitgeber nicht vor. Dieser verweist auf das zuständige Finanzamt. Das Finanzamt teilt mit, dass die Daten übermittelt wurden!
    Somit fühlt sich weder das Finanzamt noch der Arbeitgeber zuständig.
    Was nun?

    #2
    AW: Übermittlung der Lohnsteuerabzugsmerkmale

    Erst einmal zur Klarstellung: Das Finanzamt LIEFERT nicht, sondern der Arbeitgeber hat Dich als Arbeitnehmer anzumelden und dann die Lohnsteuerabzugsmerkmale aller seiner Arbeitnehmer und damit auch Deine ABZURUFEN. Bis jetzt bin ich mir aufgrund Deiner Darstellung noch nicht sicher, ob er das bisher getan hat. FALLS er das getan hat ohne Erfolg, kommt man hier nicht weiter, wenn er nicht rausrückt, welche Meldung er dazu bekommen hat, weshalb es nicht funzt.

    Unabhängig davon: Hat er Deine ID-Nummer und das gleiche Geburtsdatum, dass auch das Einwohnermeldeamt hat ? (klingt blöd, aber es gibt solche Fälle) Hast Du Deine Daten sperren lassen ? Gibt es irgendwelche Übergangsschwierigkeiten wegen des Ex-Arbeitgebers ? Ist das Dein Hauptarbeitgeber oder Nebenarbeitgeber ?
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Übermittlung der Lohnsteuerabzugsmerkmale

      Viel wichtiger ist hier die Frage, ob der Arbeitgeber überhaupt schon am Verfahren ELStAM teilnimmt. Ansonsten erwartet er ja weiterhin einen Papierausdruck der Steuerklasse, Freibeträge usw. Diesen müßte der TE dann beim Finanzamt abfordern und beim Arbeitgeber abliefern...

      Meines Wissens nehmen deutschlandweit noch keine 50% der Arbeitgeber am elektronischen Verfahren teil.
      Zuletzt geändert von V. Liersee; 25.07.2013, 14:03.

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        #4
        AW: Übermittlung der Lohnsteuerabzugsmerkmale

        Die Hälfte der Arbeitgeber in Schleswig-Holstein hat auf ELStAM umgestellt: Umstellung auf den „letzten Drücker“ vermeiden

        http://www.schleswig-holstein.de/FM/DE/Service/Presse/PI/2013/130718_elstam.html
        Mit freundlichen Grüßen
        - AG1971 -
        Aktuelle ElsterFormularVersion 17.1.18827 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |

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          #5
          AW: Übermittlung der Lohnsteuerabzugsmerkmale

          Ich würde deinem AG mal raten, dass er zu einem Steuerberater geht und sich das neue ELSTAM-Verfahren mal erklären lässt.
          Mfg

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