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Absetzfähige Kosten mindern Rückzahlung

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  • gs-teach
    antwortet
    AW: Absetzfähige Kosten mindern Rückzahlung

    Sage ich dann morgen, was Elster ausspuckt bzw. wenn der Bescheid irgendwann da ist.

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  • Elefant
    antwortet
    AW: Absetzfähige Kosten mindern Rückzahlung

    Zitat von gs-teach Beitrag anzeigen
    gut dann mache ich die mal fertig, wie immer. dann werde ich ja sehen.
    Was ist denn jetzt höher, die festgesetzte Steuer, oder die (evtl. in Form von Lohnsteuerabzug) vorausbezahlte?

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  • Kloebi
    antwortet
    AW: Absetzfähige Kosten mindern Rückzahlung

    siehe z. B. hier

    https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?36265-Wie-kommt-die-hohe-Nachzahlung-zustande

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  • gs-teach
    antwortet
    AW: Absetzfähige Kosten mindern Rückzahlung

    Vorsorgeaufwand? Was ist das?

    Bei den Betriebskosten geht es nicht um eine Nachzahlung. Wenn man ein Arbeitszimmer absetzt, kann man auch einige Posten der Betriebskostenabrechnung absetzen, wie Hauswart, Schneebeseitigung, HEizung, Warmwasser, VErsicherungen etc.)

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  • Kloebi
    antwortet
    AW: Absetzfähige Kosten mindern Rückzahlung

    füge aber auf jeden Fall die Anlage Vorsorgeaufwand hinzu!

    Bei Betriebskosten gilt i. d. R. das Jahr der Zahlung. Bei einer Nachzahlung für 12 in 13 gibt es also kein Problem.

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  • gs-teach
    antwortet
    AW: Absetzfähige Kosten mindern Rückzahlung

    danke

    gut dann mache ich die mal fertig, wie immer. dann werde ich ja sehen.

    weißt du auch, ob ich betriebskosten aus diesem jahr erst im kommenden jahr absetzen kann, weil ich noch keine abrechnung habe?

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  • Kloebi
    antwortet
    AW: Absetzfähige Kosten mindern Rückzahlung

    In der Summe steht "verbleibende Beträge". Sonst steht da "zuviel entrichtet"

    nicht bei elster. Im Bescheid kann das so aussehen.

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  • gs-teach
    antwortet
    AW: Absetzfähige Kosten mindern Rückzahlung

    Erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort, Kloebi

    In der Summe steht "verbleibende Beträge". Sonst steht da "zuviel entrichtet"

    Bei Antworten kann ich keine Bilder hochladen und im Dateimanager finde ich diese Funktion nicht. :-(

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  • Kloebi
    antwortet
    AW: Absetzfähige Kosten mindern Rückzahlung

    das hört sich so an, als wäre es eine Nachzahlung an das FA, die sich mindert. Nur wenn ein Minuszeichen "-" vor dem Betrag steht, ist es eine Erstattung. Wurde die Anlage Vorsorgeaufwand beigefügt?

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  • gs-teach
    hat ein Thema erstellt Absetzfähige Kosten mindern Rückzahlung.

    Absetzfähige Kosten mindern Rückzahlung

    Liebe Gemeinde,

    ich mache gerade meine EstEr für 2012 (Arbeitnehmer).

    Kann es sein, dass je mehr absetzfähige Kosten (Entfernungspauschalte, Arbeitszimmer, Telefonkosten, etc. pp) die Rückzahlung mindern?

    Zum Beispiel: Wenn ich nur meine Lohnsteuerbescheinigung angebe, erhalte ich ca. 2100 Euro vom FA zurück. Nun habe ich die Entfernungspauschale, Telefonkosten, Kosten für das Arbeitszimmer, Büromaterial angegeben. Nach der Steuerberechnung in Elster sinkt die Rückzahlung auf 450 Euro.

    Ich finde das merkwürdig.

    Um natürlich den maximalen Betrag vom FA zu bekommen, würde ich nur die Lohnsteuerbescheinigung angeben und auf den Rest verzichten. Ist dies rechtens oder kann mich das FA auffordern, alle Kosten abzusetzen?

    Vielen Dank für eure Beiträge

    Greetz
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