AW: Fragen zum Antrag auf Wohnungsbauprämie 2012
Nein,
wenn Du die Prämie von Deinem Anlageinstitut bekommst, hat das FA ja die Förderung abgelehnt.
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Fragen zum Antrag auf Wohnungsbauprämie 2012
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AW: Fragen zum Antrag auf Wohnungsbauprämie 2012
Hallo,
die Wohnungsbauprämie hat nichts mit deiner Steuererklärung zu tun
Gruß FIGUL
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AW: Fragen zum Antrag auf Wohnungsbauprämie 2012
Ich hätte hierzu eine Frage bezüglich Elster.
Ich habe das jetzt über meine Genossenschaft beantragt. Diese reichen den Antrag dann ein, etc.
Über diese Prämie bekomme ich ja dann sicherlich eine Bescheinigung. Muss ich diese Prämie dann irgendwo in meiner Steuererklärung angeben oder wie läuft das?
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AW: Fragen zum Antrag auf Wohnungsbauprämie 2012
Hallo,
das ist doch nicht so schwer dazu was im Internet zu finden z.Bsp.
http://www.helpster.de/antrag-auf-wohnungsbaupraemie-ausfuellen-so-geht-s_110492
da wird auch deine Frage
- Was bedeutet das und muss ich rechts ein Kreuz machen oder nicht?-
beantwortet.
Gruß FIGUL
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Ein Gast antworteteAW: Fragen zum Antrag auf Wohnungsbauprämie 2012
Selbstverständlich ist die Bausparkasse dafür zuständig.
Ich habe auch eine E-Mail an diese geschickt mit dieser Frage, aber leider keine Antwort bekommen. Deshalb habe ich es hier eingestellt.
Kann mir das deshalb hier bitte jemand beantworten, der einen Durchblick hat.
Oder gibt es vielleicht ein Wohnungsbaupämien-Forum?
Danke.
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AW: Fragen zum Antrag auf Wohnungsbauprämie 2012
Hallo,
Dafür ist doch sicher deine Bausparkasse zuständig und nicht das E-Forum
Gruß FIGUL
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Ein Gast antworteteAW: Fragen zum Antrag auf Wohnungsbauprämie 2012
Danke zunächst für die Antwort!
Zitat von Picard777 Beitrag anzeigenDeine Frage ist doch schon beantwortet, wenn das so heißt: Ich (Wir) beantrage(n) die Einbeziehung der vermögenswirksamen Leistungen in die prämienbegünstigten Aufwendungen durch die Bausparkasse, WEIL das maßgebende zu versteuernde Einkommen über 17.900 Euro (Alleinstehende) bzw. 35.800 Euro (Ehegatten) liegt und deshalb kein Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage besteht.
Zitat von Picard777 Beitrag anzeigenOder anders herum ausgedrückt: Wenn Du Kohle haben willst, musst Du etwas beantragen.
Zitat von Picard777 Beitrag anzeigenEs kann aber nur eins geben, entweder Arbeitnehmersparzulage ODER Wohnungsbauprämie, Du musst Dich entscheiden.
Was bedeutet das und muss ich rechts ein Kreuz machen oder nicht?
Zitat von Picard777 Beitrag anzeigenDa Du wegen Überschreiten der Grenzen keine Sparzulage bekommen kannst, liegt da eine bestimmte andere Entscheidung nahe ...
Kann mir bitte jemand erklären, was das Kreuz rechts bedeuten würde (zusätzlicher Antrag), wenn ich beantragen würde, dass vermögenswirksame Leistungen in die prämienbegünstigten Aufwendungen durch die Bausparkasse einbezogen werden, weil mein maßgebendes zu versteuerndes Einkommen über 17.900 € (Alleinstehende) liegt und deshalb kein Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage besteht (was ja zutrifft). Was ist das für ein Antrag und was bedeutet dieser?
Muss ich ein Kreuz unter römisch II. auf der rechten Seite machen oder nicht und warum?
Spalte 6 zeigt an, vermögenswirksame Leistungen: 0. Jedoch steht in Spalte 4 ein dreistelliger Betrag. Bekomme ich also Wohnungsbauprämie oder nicht? Und wenn man rechts kein Kreuz macht, hat das inwiefern Einfluss auf die Prämie?
Was bedeutet "Einbeziehung der vermögenswirksamen Leistungen in die prämienbegünstigten Aufwendungen"? Was ist das?
Danke.
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AW: Fragen zum Antrag auf Wohnungsbauprämie 2012
Hat ja wohl nicht wirklich etwas mit Elster zu tun, oder ? Nur so viel:
Deine Frage ist doch schon beantwortet, wenn das so heißt: Ich (Wir) beantrage(n) die Einbeziehung der vermögenswirksamen Leistungen in die prämienbegünstigten Aufwendungen durch die Bausparkasse, WEIL das maßgebende zu versteuernde Einkommen über 17.900 Euro (Alleinstehende) bzw. 35.800 Euro (Ehegatten) liegt und deshalb kein Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage besteht.
Oder anders herum ausgedrückt: Wenn Du Kohle haben willst, musst Du etwas beantragen. Es kann aber nur eins geben, entweder Arbeitnehmersparzulage ODER Wohnungsbauprämie, Du musst Dich entscheiden. Da Du wegen Überschreiten der Grenzen keine Sparzulage bekommen kannst, liegt da eine bestimmte andere Entscheidung nahe ...
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Fragen zum Antrag auf Wohnungsbauprämie 2012
Ich sitze gerade vor dem "Antrag auf Wohnungsbauprämie für 2012" und habe dazu Fragen.
Ich liege mit meinem "zu versteuernden Einkommen (zvE)" im Jahre 2012, das ja maßgebend ist, über den 17.900 Euro, jedoch unter 25.600 Euro als Alleinstehender.
Unter "II. Aufwendungen, für die eine Prämie beantragt wird" kann ein Kreuz gemacht werden bei
"Ich (Wir) beantrage(n) die Einbeziehung der vermögenswirksamen Leistungen in die prämienbegünstigten Aufwendungen durch die Bausparkasse, weil das maßgebende zu versteuernde Einkommen über 17.900 Euro (Alleinstehende) bzw. 35.800 Euro (Ehegatten) liegt und deshalb kein Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage besteht."
In der Tabelle unter römisch II. steht bei mir folgendes:
Spalte Nr. 1: meine Vertragsnummer
Spalte Nr. 2: das Abschlussdatum Monat/Jahr
Spalte Nr. 3: Aufwendungen 2012 (ohne VL) lt. Kontoauszug mit Anspruch auf Prämienauszahlung, betragen: 0
Spalte Nr. 4: Aufwendungen 2012 (ohne VL) lt. Kontoauszug mit Anspruch auf Prämienvormerkung, betragen: ein großer dreistelliger Betrag
Spalte Nr. 5: bei Überschreitung des Höchstbetrags Prämiengewährung für: ist leer
Spalte Nr. 6: nachrichtlich vermögenswirksame Leistungen in vollen Euro, betragen: 0
Soll/Kann ich unter römisch II. rechts ("Ich (Wir) beantrage(n) die Einbeziehung der vermögenswirksamen Leistungen...") nun ein Kreuz machen? Wenn ja, was bedeutet das und entstehen irgendwelche Nachteile? Wenn nein, aus welchem Grund nicht? Bitte mit Begründung.
Bitte um Antwort.
Danke.Stichworte: -
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