Hallo Forum.
Ich habe mir 2009 einen Dieselpartikelfilter für 998.-einbauen lassen.
Vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (bafa)eine Zuwendung
von 333.-zurückbekommen.
Also bleiben mit Ummeldung+neuen Kfz.Brief noch ca.680.-Euro!
Kann ich diesen Betrag unter Außergew.Belastung geltend machen.?
In erwartung einer Antwort Gruß Hans-Heinz
Ich habe mir 2009 einen Dieselpartikelfilter für 998.-einbauen lassen.
Vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (bafa)eine Zuwendung
von 333.-zurückbekommen.
Also bleiben mit Ummeldung+neuen Kfz.Brief noch ca.680.-Euro!
Kann ich diesen Betrag unter Außergew.Belastung geltend machen.?
In erwartung einer Antwort Gruß Hans-Heinz
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