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Abgelehnte Studiengebühren (fehl. Nachweis) erneut angeben?

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    Abgelehnte Studiengebühren (fehl. Nachweis) erneut angeben?

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zu einem Vorgang bei der Steuererklärung.
    In meiner 2012 Steuererklärung wurden mir Studiengebühren abgelehnt, da der Nachweis gefehlt hat. Ich habe dieses leider erst jetzt während der Erstellung der 2013 Steuererklärung festgestellt.

    Gibt es die Möglichkeit bzw. kann ich diese Studiengebühren noch einmal 2013 angeben und den Nachweis erbringen?

    Viele Grüße und Danke schon mal für eure Hilfe!

    #2
    AW: Abgelehnte Studiengebühren (fehl. Nachweis) erneut angeben?

    Grundsätzlich können Kosten nur in dem Jahr geltend gemacht werden, in dem sie auch bezahlt wurden.

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