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Steuerberatung oder Ausfüllhilfe?

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Steuerberatung oder Ausfüllhilfe?

    Für meinen Teil kann ich sagen, dass ich es ähnlich wie Beamtenschweiß zu halten versuche und das auch komplett so unterschreiben könnte. Und das hat nichts damit zu tun, dass wir wohl beide aus Hessen kommen :-)

    Einen Aspekt vielleicht etwas anders formuliert: Je anmaßender oder fordernder Jemand eine steuerliche Frage stellt, umso eher bin ich "bereit" auf das Problem der steuerlichen Hilfeleistung hinzuweisen. Denn bei diesem Personenkreis geht es stimmungsmäßig nach meiner Erfahrung eher weniger um die Frage der Ausfüllhilfe (das wird dann eher vorgeschoben), sondern mehr um eine Unterstützung ähnlich der Form eines bestimmten Steuerberatungsbuches mit vier Buchstaben. Natürlich kann man das auch mal in den falschen Hals bekommen, weil der Fragende gerade mit dem falschen Bein aufgestanden ist und sich dadurch zwei Personen eigentlich fälschlich in die Haare kriegen, aber tendenziell dürfte es stimmen, denke ich.

    Vielleicht sollten wir uns da auch mal Gedanken dazu machen, wie wir damit umgehen, wenn "erfahrener User X" sich in etwas verrennt bzw. mit einem Frager zu sehr kappelt. Auf der einen Seite ist es schön und RICHTIG, wenn X Unterstützung bekommt, auf der anderen Seite haben Y und Z vielleicht darauf einen freieren Blick und können und sollten das Ganze auch etwas "herunterholen" INKL. auch X, ggf. per PM.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Steuerberatung oder Ausfüllhilfe?

    Ich antworte auch immer nach gegenwärtiger Lust und Laune hier. Aber es gab doch mal den Grundsatz: Elster ist für jemanden der seine Erklärung auf Papier ausfüllen kann. So gesehen geht eigentlich schon die Frage nach der richtigen Zeile meistens zu weit. Ich denke gaanz kleinlich muss man hier nicht sein. Aber wir müssen ja auch nicht alles beantworten, nur weil wir einem anderen schon mal etwas mehr geholfen haben.

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  • Beamtenschweiß
    antwortet
    AW: Steuerberatung oder Ausfüllhilfe?

    Vorab, dies ist nur meine persönliche Meinung / Erfahrung und muss niemandes Zustimmung finden:

    Ja, je nach persönlicher Tagesform messen wir mit zweierlei Maß. Daher habe ich für mich beschlossen, auf Postings die mir schon beim Lesen unangenehm auffallen erst gar nicht zu antworten oder zumindest einen neutralen Tonfall / Schreibstil beizubehalten. Ich gebe zu, es gelingt mir nicht immer aber ein versuch ist es wert.

    Die Grenze zwischen Ausfüllhilfe oder Beratung verläuft fließend.
    Wenn ich jemanden sage, dass er die Zeile X ausfüllen soll und er mich daraufhin fragt, wieso diese Zeile und nicht lieber Zeile Y dann muss ich ihm die Hintergründe meiner Antwort erläutern. Somit bin ich insoweit aber schon ein Stückweit in der Beratung.

    Jemanden einen allgemeinen Sachverhalt zu erläutern, eine Berechnungsmethode darzustellen oder auf eine literaturquelle hinzuweisen halte ich persönlich für nicht schädlich.
    Denn diese Hilfestellungen werden in den Weiten des WWW sehr oft angeboten (auch von Beratern).


    Nachtrag:
    @ L.E. Fant
    Von dieser Ausgangslage kann man sich inzwischen getrost verabschieden, da alle Gewerbetreibenden verpflichtet wurden elektronisch abzugeben. Da aber auch seitens des Arbeitsamtes öfters mal den Arbeitssuchenden geraten wird ein Gewerbe anzumelden, hast du da dann recht schnell auch Personen bei ELSTER die mit der Papiererklärung ebenso überfordert sind.
    Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 26.11.2014, 15:10.

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  • Kloebi
    antwortet
    AW: Steuerberatung oder Ausfüllhilfe?

    Im Prinzip ist die Sache ganz einfach: Fragt jemand, z. B. wo die nebenberuflichen Übungsleitereinkünfte einzutragen sind, ist das kein Problem. Fragt er allerdings, ob bestimmte Einnahme unter den Übungsleiterfreibetrag fallen, könnte das schon steuerliche Beratung sein. Da geht es einem vielleicht so ähnlich wie dem FA bei § 89 AO.

    Bei dem von dir genannten Thema bin ich auch der Meinung, dass die Grenze zur steuerlichen Beratung überschritten ist. Allerdings werden wir ja nicht "geschäftsmäßig" tätig, sondern sind ggf. nur nett, so dass § 5 StberG auch nicht buchstäblich gilt. Letztlich gilt ja auch, dass nichts was wir schreiben verbindlich ist, so dass sich jemand darauf berufen könnte ("hab ich aber so im Elsterforum gelesen" ist im Zweifel kein gutes Argument). Auch jedem Steuerrechtsprofi ist schon mal eine falsche Aussage aus der Feder geflossen, anders geht das bei unserem Recht auch gar nicht.

    Manchmal messen wir vielleicht wirklich mit unterschiedlichem Maß. Mir persönlich geht es so, dass ich bei netten sachlichen Zuschriften oder bei erkennbar hilfsbedürftigen Laien oder auch ausländischen Mitbürgern ggf. mal eine nette Aussage an der Grenze oder leicht darüber treffe. Umgekehrt halt ebenso.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Steuerberatung oder Ausfüllhilfe?

    Hallo Basteltyp,

    das wird immer eine Gratwanderung sein denke ich, manchmal hängt es vielleicht auch von der eigenen Tagesform ab.
    Wenn jemand fragt, was kann ich alles von der Steuer absetzen -> ist das mit größerer Wahrscheinlichkeit Steuerberatung als wenn er fragt, wo kann ich die Fahrten zur Uni eintragen, aber auch hier kommt dann eventuell noch zum Tragen ist es Erststudium oder Zweitstudium.
    Manchmal gehen wir ja auch in technischen Dingen sehr ins Detail.

    Tschüß

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  • Basteltyp
    hat ein Thema erstellt Steuerberatung oder Ausfüllhilfe?.

    Steuerberatung oder Ausfüllhilfe?

    Hallo @all,

    einmal etwas Generelles; Statements erwünscht!!!
    Wo fängt Steuerberatung an und was ist nur Ausfüllhilfe?

    In Anlehnung an diesen Thread
    https://www.elster.de/anwenderforum/...che-Behandlung
    der sehr emotional geführt wurde, jedoch bei ruhigem sachlichen Durchlesen den Eindruck hinterlässt:
    messen wir wirklich manchmal in unterschiedlichen Treads in einigen Beiträgen mit zweierlei Maß?
    (Ich bin davon nicht ausgeschlossen.)
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