Liebe Community,
aus den bisherigen Einträgen bin ich leider noch nicht so ganz schlau geworden.
Ich habe folgende Fragestellung:
Ich habe im Jahr 2014 eine Verlustfeststellung für das Jahr 2013 (Zweitstudium) eingereicht. Es wurde ein Verlust von ca.9000€ festgestellt. Nun habe ich im Jahr 2014 mein Studium beendet und im Oktober Angefangen zu arbeiten.
Daraus ergeben sich diese Fragen:
1. Im Jahr 2014 habe ich ca. 2.800€ Steuern gezahlt. Davon bekomme ich ja sowieso einen Teil wieder (da zu hoch eingeschätzt) und es bleibt nur ein geringer Teil für die Verrechnung mit dem für 2013 festgestellten Verlust. Wird der Restbetrag dann automatisch mit in das Jahr 2015 übernommen bzw. kann da dann wieder geltend gemacht werden? Muss ich dafür irgendetwas speziell ausfüllen oder reicht es auf dem Hauptformular ein Kreuz bei "Antrag auf Verlustfeststellung" und "Einkommensteuererklärung" zu machen? Kann man überhaupt 2 Sachen ankreuzen?
2. Im Jahr 2014 habe ich sowohl studiert, als auch gearbeitet. Dadurch ist mir ein Verlust im Studium entstanden aber ich habe natürlich auch Steuern gezahlt. Muss ich dann auf dem Hauptformular "Einkommenssteuererklärung" und "Antrag auf Verlustfeststellung" ankreuzen?
Vielen Dank für eure Hilfe!
aus den bisherigen Einträgen bin ich leider noch nicht so ganz schlau geworden.
Ich habe folgende Fragestellung:
Ich habe im Jahr 2014 eine Verlustfeststellung für das Jahr 2013 (Zweitstudium) eingereicht. Es wurde ein Verlust von ca.9000€ festgestellt. Nun habe ich im Jahr 2014 mein Studium beendet und im Oktober Angefangen zu arbeiten.
Daraus ergeben sich diese Fragen:
1. Im Jahr 2014 habe ich ca. 2.800€ Steuern gezahlt. Davon bekomme ich ja sowieso einen Teil wieder (da zu hoch eingeschätzt) und es bleibt nur ein geringer Teil für die Verrechnung mit dem für 2013 festgestellten Verlust. Wird der Restbetrag dann automatisch mit in das Jahr 2015 übernommen bzw. kann da dann wieder geltend gemacht werden? Muss ich dafür irgendetwas speziell ausfüllen oder reicht es auf dem Hauptformular ein Kreuz bei "Antrag auf Verlustfeststellung" und "Einkommensteuererklärung" zu machen? Kann man überhaupt 2 Sachen ankreuzen?
2. Im Jahr 2014 habe ich sowohl studiert, als auch gearbeitet. Dadurch ist mir ein Verlust im Studium entstanden aber ich habe natürlich auch Steuern gezahlt. Muss ich dann auf dem Hauptformular "Einkommenssteuererklärung" und "Antrag auf Verlustfeststellung" ankreuzen?
Vielen Dank für eure Hilfe!
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