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Steuererklärung trotz Lohnsteuerjahresausgleich?

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    Steuererklärung trotz Lohnsteuerjahresausgleich?

    Guten Tag,

    ich hatte eigentlich vor morgen zum Steuerberater zu gehen(Bin ehrlich gesagt überfordert mit dem Portal hier).
    Heute ist mir jedoch auf meiner Abrechnung vom Dezember aufgefallen das mein Arbeitgeber bereits
    einen Lohnsteuerjahresausgleich (Lohnsteuerjahresausgleich gem. r 42b abs. 3 lstr) durchgeführt hat.

    Sollte ich trotzdem noch eine Steuererklärung machen oder lohnt sich das nicht?
    Weitere Einkommen außer das von diesem Arbeitgeber habe ich nicht.
    Bin Leiharbeiter mit Steuerklasse 1 und habe lumpige 16300 Brutto letztes Jahr verdient, davon wurden 746€ Lohnsteuer einbehalten.

    Möchte jetzt nicht umsonst zum Berater und dafür auch noch Geld bezahlen...


    Gruß
    Nooby

    #2
    AW: Steuererklärung trotz Lohnsteuerjahresausgleich?

    Der Lohnsteuerjahresausgleich des Arbeitgebers hat nichts mit der Möglichkeit zu tun, eine eigene Einkommensteuererklärung abzugeben.
    Ob sich dies lohnt, kann niemand außer dem Steuerberater bzw. Lohnsteuerhilfeverein sagen.

    Oder man gibt seine Daten in ElsterFormular (Download für Einkommensteuererklärung 2014 sollte ab morgen zur Verfügung stehen) ein und macht eine Steuerberechnung.
    UserElster

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      #3
      AW: Steuererklärung trotz Lohnsteuerjahresausgleich?

      Ok danke soweit,
      ich werde mich morgen nochmal damit auseinandersetzen. Habe keine Fahrkosten erstattet bekommen,
      so wie ich das sehe müsste ich zumindest diese noch absetzen können.

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        #4
        AW: Steuererklärung trotz Lohnsteuerjahresausgleich?

        ..naja, der Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von €1000 ist schon eingearbeitet..
        Ich würde zu einem Lohnsteuerhilfeverein raten...............
        Grüsse
        Kontierung

        in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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          #5
          AW: Steuererklärung trotz Lohnsteuerjahresausgleich?

          ... ja, durch den bereits eingearbeiteten Betrag von 1000 EUR liegt man erst bei Fahrkosten für ca. 230 Arbeitstage x 15 km über diesem Pauschbetrag.

          Und der Lohnsteuerhilfeverein sollte wirklich die kostengünstigere Variante der Beratung darstellen.
          UserElster

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