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Verlustvortrag für Zweitausbildung

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  • Beamtenschweiß
    antwortet
    AW: Verlustvortrag für Zweitausbildung

    1) völlig falsches Unterforum, bitte nächstes mal besser aufpassen wo man schreibt

    2) maßgebend für einen evtl. Verlustvortrag ist nicht das zu versteuernde Einkommen, sondern der Gesamtbetrag der Einkünfte. Nur wenn dieser negativ ist, kommt ein Feststellung des vortragsfähigen Verlustes überhaupt in Betracht. Sofern ein negatives G.d.E. lt. Einkommensteuerbescheid vorliegt, kannst du einen Antrag auf Verlustfeststellung stellen (sofern nicht bereits vom FA von Amts wegen erfolgt).
    Der Verlustvortrag welcher zum 31.12. des jeweiligen Jahres vom FA gesondert festgestellt wurde, wird bei zukünftigen Einkommensteuerveranlagungen automatisch berücksichtigt und mit dem positiven G.d.E. verrechnet.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Verlustvortrag für Zweitausbildung

    Warum im Arbeitgeberforum?
    Gab es denn Verluste in den Vorjahren?

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  • Philipp1986
    hat ein Thema erstellt Verlustvortrag für Zweitausbildung.

    Verlustvortrag für Zweitausbildung

    Hallo,

    ich habe eine Frage zu meiner Zweitausbildung (Studium).
    In den letzen Jahren hat mein Vater meine Steuererklärungen mit mir zusammen erstellt. Dieses mal erstelle ich sie alleine.

    Folgende Situation:
    Durch das Zweitstudium hatte ich laut den Bescheiden folgende "Einkommen/zu versteuerndes Einkommen":

    2009: -2416€
    2010: -478€
    2011: +156 €
    2012: -331 €
    2013: -1046 €

    Das Studium habe ich Ende 2013 beendet und seit Februar 2014 bin ich Angestellt.

    Wie kann ich die Verluste aus den Studienjahren nun geltend machen?
    Oder zieht das FA diese automatisch vom zu versteuernden Einkommen ab?

    Leider finde ich keine passende Antwort zu meiner Frage.

    Ich Danke recht herzlich im Voraus,
    Philipp
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