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KAP - Günstigerprüfung zwingend alle Steuerbescheinigungen einreichen?

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  • Elster-Tester
    antwortet
    AW: KAP - Günstigerprüfung zwingend alle Steuerbescheinigungen einreichen?

    Die Mitteilungen über gesetzl. Rente und private Rente wird normalerweise vom Finanzamt nichtmal angefordert, weil sie eigentlich elektronisch vorliegen müssten. Und daher werden diese idR auch zurückgeschickt.

    Bei den Steuerbescheinigungen der Banken wird es unterschiedlich gehandhabt.

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  • Jambo
    antwortet
    AW: KAP - Günstigerprüfung zwingend alle Steuerbescheinigungen einreichen?

    Hallo holzgoe,

    vielen Dank für Ihre Antwort.

    Es werden nicht alle Originalbelege zurückgegeben, zum Beispiel:

    ~ Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt- Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung
    ~ Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge
    ~ Meldung an die Finanzverwaltung über private Rentenversicherungen

    Mit freundlichen Grüßen
    Jambo

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: KAP - Günstigerprüfung zwingend alle Steuerbescheinigungen einreichen?

    Hallo,
    das sollte kein Problem sein, der Steuerpflichtige bekommt seinen Originalbeleg ja wieder zurück.
    Was jemand sozusagen auf seinen eigenen Beleg draufmalt, sollte niemanden stören.

    Tschüß

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  • Jambo
    antwortet
    AW: KAP - Günstigerprüfung zwingend alle Steuerbescheinigungen einreichen?

    @all

    Betr.: Steuerbescheinigungen

    Wäre es erlaubt auf einer Steuerbescheinigung die IdNr. oder Steuernummer eigenhändig hinzuzufügen?
    (Für den Fall, dass bei der Postverteilung etwas verloren geht)

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: KAP - Günstigerprüfung zwingend alle Steuerbescheinigungen einreichen?

    Zitat von Jambo Beitrag anzeigen
    @Cerberus

    Wenn Sie die Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge oder die Günstigerprüfung beantragen, müssen zur Anlage KAP alle Steuerbescheinigungen über anrechenbare Kapitalertragsteuer eingereicht werden.
    Hallo,

    momentan sind wir ja hier hauptsächlich damit beschäftigt wie die Belege eingereicht werden sollen oder können.
    Aber die Grundsatzfrage würde ich doch so beantworten, dass eben ein Unterschied ist ob ich die Günstigerprüfung für alle Kapitalerträge beantrage Kreuz bei Zeile 4 oder ob ich nur den Steuereinbehalt für bestimmte Kapitalerträge überprüfen lasse Kreuz bei Zeile 5

    Günstigerprüfung für alle Erträge -> alle Belege vorlegen

    Prüfung bestimmter Kapitalerträge -> nur den Beleg oder die Belege, dich ich angebe.

    Tschüß

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  • Picard777
    antwortet
    AW: KAP - Günstigerprüfung zwingend alle Steuerbescheinigungen einreichen?

    .aber bitte nicht an die Erklärung tackern

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  • Beamtenschweiß
    antwortet
    AW: KAP - Günstigerprüfung zwingend alle Steuerbescheinigungen einreichen?

    Bislang werden m. w. nur die Steuererklärungen gescannt. Die belege werden noch "von Hand" gesichtet. Diese kann man daher weiterhin auch geheftet oder getackert einreichen.

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  • Elster-Tester
    antwortet
    AW: KAP - Günstigerprüfung zwingend alle Steuerbescheinigungen einreichen?

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Gibt es denn bei den Finanzämtern noch keine Ansätze in Richtung papierloses Büro?

    Überall dort, wo gescannt wird, wird man ja inzwischen aufgefordert, nichts zu tackern und auch keine Büroklammern zu verwenden.
    Was das einreichen von Belegen angeht, ist mir diesbezüglich nichts bekannt.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: KAP - Günstigerprüfung zwingend alle Steuerbescheinigungen einreichen?

    Lose ist nicht zu empfehlen.
    Gibt es denn bei den Finanzämtern noch keine Ansätze in Richtung papierloses Büro?

    Überall dort, wo gescannt wird, wird man ja inzwischen aufgefordert, nichts zu tackern und auch keine Büroklammern zu verwenden.

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  • Elster-Tester
    antwortet
    AW: KAP - Günstigerprüfung zwingend alle Steuerbescheinigungen einreichen?

    Aber ich ich hätte da doch gerne einen Tipp, wie reiche ich einen kleinen Stapel Steuerbescheide/Belege am besten beim FA ein. Lose, abgeheftet oder zusammen getackert? Möchte es dem Sachbearbeiter so einfach wie möglich machen.
    Ich würde empfehlen entweder zusammen getackert oder in einem Schnellhefter (je nachdem wie viele es sind).
    Lose ist nicht zu empfehlen. Nicht das bei der Postverteilung etwas verloren geht.

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  • Beamtenschweiß
    antwortet
    AW: KAP - Günstigerprüfung zwingend alle Steuerbescheinigungen einreichen?

    Es wird aber nur übermittelt, was von der Bank freigestellt wurde. Die Höhe deiner Erträge und die einbehaltene Steuer werden nicht übermittelt.
    Wenn du daher eine Günstigerprüfung beantragst, musst du alle deine Erträge angeben und die Belege für die anrechenbaren Steuern vorlegen.

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  • Cerberus
    antwortet
    AW: KAP - Günstigerprüfung zwingend alle Steuerbescheinigungen einreichen?

    Ok danke, das hab ich ja fast gedacht....

    Ich möchte ja kein große Diskussion entfachen, aber ich interessiere mich doch immer wieder für den Sinn und Zweck von bestimmten Dingen.

    Warum muß man überhaupt die Bescheide einreichen. Ich trage alles in die Erklärung ein und das FA hat die Daten doch im Grunde schon!?
    Die Bank meldet doch zum einen meinen in in Anspruch genommen Freibetrag an das BZSt., also weis das FA doch
    eh schon von den Kapitalerträgen, egal ob mit oder ohne Abzug. Also ganz schlau werde ich daraus nicht.


    Aber ich ich hätte da doch gerne einen Tipp, wie reiche ich einen kleinen Stapel Steuerbescheide/Belege am besten beim FA ein. Lose, abgeheftet oder zusammen getackert? Möchte es dem Sachbearbeiter so einfach wie möglich machen.
    Zuletzt geändert von Cerberus; 03.03.2015, 15:37.

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  • Jambo
    antwortet
    AW: KAP - Günstigerprüfung zwingend alle Steuerbescheinigungen einreichen?

    @Cerberus

    Wenn Sie die Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge oder die Günstigerprüfung beantragen, müssen zur Anlage KAP alle Steuerbescheinigungen über anrechenbare Kapitalertragsteuer eingereicht werden.

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  • KAP - Günstigerprüfung zwingend alle Steuerbescheinigungen einreichen?

    Hallo,

    müßen bei einer Günstigerprüfung zwingend ALLE Belege(Steuerbescheinigungen) beim FA eingereicht werden?

    Das ich die Belege mit den Steuerabzügen einreichen muß als Nachweis ist klar. Ich will ja das Geld zurück.


    Jetzt fehlen mir allerdings noch von 2 Banken die Steuerbescheide. Dabei handelt es sich nur um kleine Sparguthaben, mit logisch Minizinsen, die mit Freistellungsaufträgen abgedeckt sind.
    Die Zinsen sind mir bekannt ich gebe die natürlich auch an. Sind in dem Fall aber nichtmal 1% meiner gesamten Kapitalerträge… Müßte da jetzt zu 2 Banken rennen und die beantragen und dann nochmal Wochen warten.


    Danke für jeden hilfreichen Hinweis.
    Zuletzt geändert von Cerberus; 03.03.2015, 05:05.
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