AW: Rentenzahlung Ausland?
Das sieht nicht gut aus! Da müsstest du schon glaubhaft machen können, dass dich keinerlei Verschulden trifft.
Das ganze ist auch kein Thema für das Forum hier, da es mit der elektronischen Steuererklärung nichts zu tun hat.
Rentenzahlung Ausland?
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AW: Rentenzahlung Ausland?
Hallo zusammen,
ich arbeite seit 1991 in Deutschland und bin türkische Staatsbürgerin. März 2014 habe ich meine türkische Rente eingezahlt ( rund 23.000 Euro). Nun habe ich heute zufällig erfahren, ich hätte diese Einzahlung beim Finanzamt absetzen können. Die Lohnsteuererklärung für 2014 ist schon längst getätigt. Allerdings hatte ich damals kenerlei Info, daß man die Renteneinzahlung in der Türkei beim Finanzamt als Sonderzahlung absetzen kann. Meine Frage: Kann ich nach so langer Zeit nachträglich noch irgendetwas machen? Oder habe einfach den Zug verpasst?
Für eine professionelle Antwort wäre echt dankbar. Ich meine ist ja auch nicht wenig Geld. Und vor allem ich habe immer irgendwelche checklisten von Steuerberatern bekommen, auf welchen dies nicht erwähnt wurde.
Heute hielt ich eine Checkliste in der Hand auf der wird ausdrücklich erwähnt: Rentenzahlung im Ausland z.B.Türkei bitte in Sonderausgaben eintragen.
Ich ärgere mich gerade furchtbar
Gruß Feride
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Hallo alle zusammen,
die Frage scheint etwas älter zu sein, aber das Problem an sich ist noch aktuell. Daher möchte ich, auch für diejenigen, die aktuell vor dem Problem stehen, etwas aufklären. Es gibt immer noch Finanzämter, die diese Zahlungen trotz eindeutigen BMF- und OFD-Schreiben nicht als Sonderausgaben anerkennen möchten. Zahlungen in die türkische Rentenversicherung "SGK" sind Sonderausgaben.
Die Thematik wurde auf der unten angegebenen Seite ausführlich erläutert. Daher nicht kleinbei geben, falls ein Finanzamt diese Zahlungen nicht anerkennen sollte, sondern Einspruch einlegen. Selbstverständlich müssen die Einzahlungen jedoch nachgewiesen werden.
Viele GrüßeZuletzt geändert von Steuer2016; 25.12.2016, 14:44.
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Danke für die Hinweise. Genau die stelle im Gesetzt habe ich auch gedacht. Mein Vater hat sogar gefunden, dass es akzeptiert wird sogar mit einem Rechts sprechen vom BFH im Jahr 2008 wurde schon mal gegen sowas Einspruch gelegt und es wurde in der Steuer dann berücksichtigt.Zitat von Picard777 Beitrag anzeigenWarum nicht ? Es ist eine gesetzliche Rentenversicherung. Dass es eine deutsche sein muss, steht nicht im Gesetz, sondern es muss ein Sozialversicherungsträger sein (§ 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2c EStG), meinetwegen auch in der Antarktis.
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... dass zwischen Rentenversicherungen und übrigen unterschieden wird.
Es wird genau genommen zwischen gesetzlichen Rentenversicherungen und den übrigen Versicherungen (einschließlich der privaten Rentenversicherungen) unterschieden.
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Danke
Hab jetzt erkannt dass zwischen Rentenversicherungen und übrigen unterschieden wird ...
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Auszug aus dem zitierten Beitrag:
Beiträge sind nicht nur für deutsche Versicherungen abziehbar
"Bei den begünstigten Versicherungen muss es sich nicht unbedingt nur um deutsche handeln. Zu den Altersvorsorgebeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung gehören auch Beiträge an ausländische gesetzliche Rentenversicherungsträger (BMF-Schreiben vom 24.2.2005, BStBl. 2005 I S. 429). Bei den übrigen Versicherungen ist erforderlich, dass das Versicherungsunternehmen seinen Sitz oder seine Geschäftsleitung in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (oder auch in Island, Norwegen, Liechtenstein) hat oder aber ihm die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb in Deutschland erteilt wurde. Letzteres gilt derzeit für einige Unternehmen aus der Schweiz und aus den USA"
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Was versteh ich falsch wenn ich aus diesem Link nicht rauslesen kann, dass Zahlungen an eine türkische Rentenversicherung abziehbar wären?Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
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Angaben zu Altersvorsorgebeiträgen (sogenannte Riester-Verträge) werden in der Anlage AV eingetragenZitat von Tyson3855 Beitrag anzeigenGenau, aber als was. Da steht Rürüp, Riester etc.
Beiträge zu Vorsorgeaufwendungen, welche zertifizierte Basisrentenverträge ( sogenannte Rürup-Verträge ) betreffen, werden in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen.
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Es gibt m. E. nur die Zeile 6 der Anlage Vorsorgeaufwand dafür, denn es können wohl nur Beiträge an eine gesetzliche Rentenversicherung berücksichtigt werden.
Beiträge an andere Versicherungen in der Türkei können m. W. nicht geltend gemacht werden, es sei denn, diese Versicherung wäre zum Geschäftsbetrieb in Deutschland zugelassen.
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Genau, aber als was. Da steht Rürüp, Riester etc.Zitat von Jambo Beitrag anzeigenBeiträge zur Altersvorsorge, zu gesetzlichen Rentenversicherungen werden in Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen.
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Beiträge zur Altersvorsorge, zu gesetzlichen Rentenversicherungen werden in Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen.Zitat von Tyson3855 Beitrag anzeigenKurze Frage noch, wo muss ich dann die Zahlung eintragen in der Steuererklärung??
Vielen Dank.
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Kurze Frage noch, wo muss ich dann die Zahlung eintragen in der Steuererklärung??
Vielen Dank.
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Ich bedanke mich an euch allen für die Antworten.
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