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Doppelte Haushaltsführung?!

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    Doppelte Haushaltsführung?!

    Hallo,

    bei mir ist es etwas kompliziert und ich weiß nicht ob und wie ich das in der Steuererklärung aufführen kann.

    Ich wohnte als Student in Stadt A (Mietwohnung mit Lebensgefährting, Erstwohnsitz).
    Bin dann im März nach Stadt B gezogen zwecks Berufseintritt (Mietwohnung, befristet auf 6 Monate, Erstwohnsitz).
    Ich bin regelmäßig (fast jede Woche) am Wochenende nach Stadt A gependelt (250km).
    Bin dann in Stadt B im Juli noch einmal umegzogen, um mit meiner Lebensgefährtin zusammenzuziehen.
    Dort habe ich mich wieder umgemeldet als Erstwohnsitz.
    Die Wohnung in Stadt A wurde zum 15.08. gekündigt.

    Ich hatte nie einen Zweitwohnsitz angemeldet. Die Wohnungen waren jedoch alle auf meinen Namen gemietet.

    Von Juli - Mitte August musst ich 3 Mieten zahlen.
    Von Mitte August bis Ende August nur noch beide in Stadt B.

    Es wäre super wenn mir hier jemand helfen könnte?
    Kann ich eine doppelte Haushaltsführung nur geltend machen, wenn die jeweilige Wohnung als Erst- und Zweitwohnistz gemeldet war, oder ist das auch in dieser Konstellation möglich.

    Danke!

    #2
    AW: Doppelte Haushaltsführung?!

    Die Frage hat jetzt mit den ELSTER-Projekten rein gar nichts zu tun!

    Auch wenn das Unterforum hier "Allgemein und Projekt" heißt, ändert das nichts an der Tatsache, dass Steuerberatung in Deutschland gesetzlich geregelt und nicht jedermann gestattet ist.

    Eine doppelte Haushaltsführung muss man glaubhaft machen, wozu die Mietverträge ja genügen sollten. Die Vorbedingung eines eigenen Hausstands scheint gegeben, den Rest kann man sich bingen oder googeln.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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