Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Abgeschlossene Berufsausbildung, jetzt Studium - Steuererklärung rückwirkend

Einklappen
Dieses Thema ist geschlossen.
X
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • rikhen
    antwortet
    AW: Abgeschlossene Berufsausbildung, jetzt Studium - Steuererklärung rückwirkend

    Wirklich schade, ich das die "Werbekosten" nicht auch abgesetzt werden können😁
    Danke trotzdem für den Hinweis!

    Einen Kommentar schreiben:


  • Picard777
    antwortet
    AW: Abgeschlossene Berufsausbildung, jetzt Studium - Steuererklärung rückwirkend

    Werbekosten sind Ausgaben zur Umschmeichelung Deines / Deiner Angebeteten, die steuerlich nicht relevant sind. FIGUL meinte WerbUNGSkosten.

    Einen Kommentar schreiben:


  • rikhen
    antwortet
    AW: Abgeschlossene Berufsausbildung, jetzt Studium - Steuererklärung rückwirkend

    Hallo Figul,

    vielen Dank, das hilft mir schon mal weiter.
    Ich meinte natürlich auch Werbekosten statt "Ausgaben".

    Gruß, Rikhen

    Einen Kommentar schreiben:


  • FIGUL
    antwortet
    AW: Abgeschlossene Berufsausbildung, jetzt Studium - Steuererklärung rückwirkend

    Hallo,

    Im Prinzip alles -ja-
    Einschränkung- Zitat-
    Wenn meine Ausgaben 2011 (Umzug/Vorstellungsgespräch/Entfernungspauschale etc.) somit über die Höhe meines Gehalts kommen würde, kann ich dann einen Verlustvortrag für 2012 abgeben?

    Nicht deine Ausgaben sondern deine Werbungskosten müssen höher sein als deine Einkünfte (Einkünfte nicht unbedingt gleich Gehalt)

    Gruß FIGUL

    Einen Kommentar schreiben:


  • Abgeschlossene Berufsausbildung, jetzt Studium - Steuererklärung rückwirkend

    Hallo,

    Ich bin gerade dabei meine Steuererklärungen rückwirkend zu erstellen.
    Im Netz habe ich schon viel nachgelesen, jedoch fand ich die Angaben zu allgemein und für meinen Fall teilweise nicht eindeutig genug.
    Ich hoffe das meine Fragen in dieser Form noch nicht vorher gestellt wurden. (Sonst gerne drauf hinweisen)

    Zu meiner Situation:
    ich habe 2011 eine Berufsausbildung im Ausbildungsdienstverhältnis begonnen, bin jedoch erst 2012 über den Freibetrag gekommen.
    Die Unkosten würde ich ja als Werbekosten in Anlage N anrechnen lassen, oder?
    Wenn meine Ausgaben 2011 (Umzug/Vorstellungsgespräch/Entfernungspauschale etc.) somit über die Höhe meines Gehalts kommen würde, kann ich dann einen Verlustvortrag für 2012 abgeben?
    Generell kann Betrag der Rückerstattung kann ja nicht höher sein als die Summe der gezahlten Steuern, oder? (2012 ca. 60€)

    Nun habe ich 2014 nach der Ausbildung für 2 Monate voll gearbeitet und dementsprechend mehr Steuern gezahlt.
    Im gleichen Jahr allerdings auch mit dem Studium angefangen. Steuerrechtlich würde das ja als Fortbildung gelten
    und ich könnte die Kosten ebenfalls als Werbekosten anrechnen lassen?

    Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen.
Lädt...
X