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Berufstätig und ALG 1

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    Berufstätig und ALG 1

    Hallo, bin neu und habe einige Fragen.

    Habe 3 Monate gearbeitet und bin dann bis Dezember Arbeitslos gewesen. Was trage ich bei 1. ein,
    01.01-31.03, oder das gesamte Jahr?
    Muss ich dann auch das ALG1 dazurechnen, oder wo kommt das dann hin?

    Danke und bestimmt war es nicht die letzte Frage

    #2
    AW: Berufstätig und ALG 1

    Welche Software? Version? Welches Jahr?

    Es gibt z. B. ElsterFormular, wo ich aber jetzt im Moment nicht nachgucken kann. Auf den Papiervordrucken der Einkommensteuererklärung ist in Zeile 1 jedenfalls anzukreuzen: -Einkommensteuererklärung -Antrauf auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage.

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      #3
      AW: Berufstätig und ALG 1

      Zitat von Titus754 Beitrag anzeigen
      Hallo, bin neu und habe einige Fragen.

      Habe 3 Monate gearbeitet und bin dann bis Dezember Arbeitslos gewesen. Was trage ich bei 1. ein,
      01.01-31.03, oder das gesamte Jahr?
      Muss ich dann auch das ALG1 dazurechnen, oder wo kommt das dann hin?

      Danke und bestimmt war es nicht die letzte Frage
      Hallo Titus754,

      ich vermute mal du bist in der Anlage N Zeile 1 der Lohnsteuerbescheinigung und du machst wahrheitsgemäße Angaben logischerweise 01.01. bis 31.03.
      Das ALG kommt auf Seite 1 der Anlage N in Zeile 29 mit Angaben von bis und Geldbetrag.

      Tschüß

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        #4
        AW: Berufstätig und ALG 1

        Danke für die schnelle Antwort!

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          #5
          AW: Berufstätig und ALG 1

          Hallo holzgoe,
          hab ich jetzt so gemacht, Anlage N in 29 Betrag 30 und 31 die Zeit und dann meckert Elster mich an, soll
          noch die 8 ausfüllen ( in 3 enthaltene Verzorgungsbezüge).

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            #6
            AW: Berufstätig und ALG 1

            Hallo,
            nicht Lohnsteuerbescheinigung 29 sondern ANLGE N Zeile 29......................
            Grüsse
            Kontierung

            in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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              #7
              AW: Berufstätig und ALG 1

              Die Lohnsteuerbescheinigung ist nur in die Anlage N eingebettet. Dahinter gehen die Zeilennummern der Anlage N ganz normal weiter.

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