Verlustvortrag

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  • Sabine.anna
    antwortet
    AW: Verlustvortrag

    Danke dir... So mach ich es

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Verlustvortrag

    Dann kreuze für 2015 Beides an: Einkommensteuererklärung und Verlustfeststellungserklärung.

    Denn der Einkommensteuerbescheid 2015 ist die Grundlage für die Verlustfeststellung zum 31.12.2015.

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  • Sabine.anna
    antwortet
    AW: Verlustvortrag

    Nein im nächsten Jahr mache ich es für 2015

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Verlustvortrag

    Manno, sie hat doch in 2014 gar keinen Verlust. Was willst Du dann mit einem nicht vorhandenen Verlustvortrag ?

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  • Sabine.anna
    antwortet
    AW: Verlustvortrag

    Also mache ich für 2014 eine normal Steuererklärung und den Verlustvortrag für 2015! Die Gefahren km kann ich aber mit rein nehmen, oder? Es sind jeweils 400 km zur Uni und zurück

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  • Elster-Tester
    antwortet
    AW: Verlustvortrag

    Und was hat die Steuererklärung 2015 mit der Steuererklärung 2014 zu tun?
    Genau, rein gar nichts.

    Im Jahr 2014 kommt kein Verlust zustande.

    Was 2015 ist interessiert für die Steuererklärung 2014 nicht.

    - - - Aktualisiert - - -

    Und nochmals zum Verständnis : Kosten für Wohnung und Essen sind keine Werbungskosten.
    Ein dHH liegt ja vermutlich nicht vor.

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  • Sabine.anna
    antwortet
    AW: Verlustvortrag

    Sie hat im Jahr 2014 monatlich 1000 Euro brutto verdient...jetzt aber gekündigt wegen ihrer Masterarbeit. Somit käme sie bei der Steuer 2015 mit Ausgaben über Einnahmen

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  • Elster-Tester
    antwortet
    AW: Verlustvortrag

    Irgendwie widersprichst du dir selbst.
    Vorhin hast du noch was anderes gesagt :

    Zitat von Sabine.anna Beitrag anzeigen
    Sie hat im Jahr 12000 brutto verdient und die Werbungskosten liegen nicht ganz darüber. Die Wohnung kann man nicht absetzen wenn sie noch Zuhause bei uns wohnt?
    Was denn nun?

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  • Sabine.anna
    antwortet
    AW: Verlustvortrag

    Sie hat jetzt gekündigt, wegen ihrer masterarbeit....da kommt sie dann allemal drüber. Danke dir.

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Verlustvortrag

    Tendenziell ist es wie gesagt keine doppelte Haushaltsführung, aber wie gesagt Sache einer Steuerberatung.

    Es bringt Dir aber immer noch nichts, wenn sie 12.000 € Arbeitslohn hat und inklusive aller Werbungskosten inklusive Wohnung nur auf höchstens 12.000 € kommt. Dann ist das alles "schon, dass wir darüber diskutiert haben".

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  • Sabine.anna
    antwortet
    AW: Verlustvortrag

    Sie hat im Jahr 12000 brutto verdient und die Werbungskosten liegen nicht ganz darüber. Die Wohnung kann man nicht absetzen wenn sie noch Zuhause bei uns wohnt?

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Verlustvortrag

    Nochmal die Frage, ob das überhaupt etwas bringt ? Wie hoch ist denn der Arbeitslohn, wie hoch die "normalen" Werbungskosten und wie hoch die für Dich "strittigen" Werbungskosten ? Will sagen: Bekommst Du nun einen negativen Gesamtbetrag der Einkünfte oder nicht, wenn das alles Werbungskosten WÄREN ?

    Die Unterkunftskosten wären nur Werbungskosten, wenn das eine doppelte Haushaltsführung WÄRE. Das setzt aber wiederum eine eigene Wohnung "zu Hause" voraus, was jetzt aber ganz klar über das Thema "Elster" hinausgeht und Sache für einen steuerberatenden Beruf wäre.

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  • neysee
    antwortet
    AW: Verlustvortrag

    Im Prinzip ja. Aber hat sie dadurch einen Verlust?

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  • Sabine.anna
    antwortet
    AW: Verlustvortrag

    Hallo picard777, danke für deine Antwort...aber so ganz schlau werde ich leider daraus nicht. Meine Tochter bezahlt ( bzw wir) 4000.- Euro Studiengebühren, da sie 200 km von zuhause studiert und das nebenbei ist, also immer 3-4 oder 7 Tage im Monat ... Braucht sie ein Zimmer für diese Zeit, Essen etc. Fahrkosten und und und
    Ist das jetzt absetzbar oder nicht? Sorry für meine vielleicht dumme Frage, aber ich möchte keine falschen Eintragungen machen und vielleicht dem Staat auch noch mehr Geld schenken

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Verlustvortrag

    Die entscheidende Frage ist doch, ob sie überhaupt einen "Verlust" hat, den sie vortragen kann. Einen "Verlust" hat sie, wenn der "Gesamtbetrag der Einkünfte" negativ ist. Bitte den Begriff in der Steuerberechnung exakt suchen, denn der weiter unten stehende Begriff "zu versteuerndes Einkommen", der regelmäßig kleiner oder negativer ist, interessiert nicht.

    Fazit: Wenn die Einkommensteuer 0 € beträgt, gibt es keinen Verlustvortrag, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte 0 € oder höher ist, "hohe" Werbungskosten gehen dann ins Leere. Selbst wenn es aber einen Verlustvortrag GÄBE z.B. von 3.000 €, in 2015 aber der Gesamtbetrag der Einkünfte bei einer Steuer von 0 € z.B. 4.000 € betragen würde, gibt es zwar einen Verlustvortrag, er hat aber keinerlei steuerliche Auswirkung.

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