Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

nachträgliche Versteuerung von ausländischen thesaurierenden Fonds

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    nachträgliche Versteuerung von ausländischen thesaurierenden Fonds

    Hallo,

    Ich hätte ein paar Fragen:

    1. Wie werden ausländische thesaurierende Fonds bei Veräusserung versteuert, wenn die vor dem Jahr 2009 angeschafft wurden, aber für die noch nie Abgeltungssteuer bezahlt wurde (weil nicht früher steuerpflichtig in Deutschland). Kann man dieses irgendwo in der Anlage KAP eingeben oder soll man alles in einer zusätzliche Anlage schildern.

    2. Wird in der Kalkulation von jährlicher Wertsteigerung von ausländischen thesaurierenden Fondsanteile auch Wertminderungen berücksichtigt oder soll man nur die positiven Werte (also Wertsteigerungen) zusammenkalkulieren? (Es gibt gleichzeitig Fonds mit Wertminderung und -Steigerung).

    Gruss,
    Vero

    #2
    AW: nachträgliche Versteuerung von ausländischen thesaurierenden Fonds

    Guten Tag,
    Antworten zu Anfragen mit einem steuerberatenden Hintergrund (und das trifft auch hier zu) sind in einem Forum zur Anwendung ELSTER nicht gestattet, dieses ist in Deutschland nur den steuerberatenden Berufen sowie für Arbeitnehmer, Rentner und Pensionären durch Lohnsteuerhilfevereine gestattet...
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

    Kommentar


      #3
      AW: nachträgliche Versteuerung von ausländischen thesaurierenden Fonds

      Ich gehe vom einfachsten Fall aus, dass die ausl. thes. Fonds von einem inländischen Broker verwaltet werden.

      Da der Anschaffungszeitpunkt vor 2009 lag, sind die Veräußerungsgewinne steuerfrei. Die ausschüttungsgleichen Erträge waren hingegen nicht steuerfrei, die hätten erklärt werden müssen, eben weil sie nicht der Abgeltungssteuer unterlagen.

      Der Broker behält bei Veräußerung für die kumulierten ausschüttungsleichen Erträge die Abgeltungssteuer ein. Wären diese schon vorher korrekt versteuert worden, wären sie in der Steuererklärung von den Erträgen abzuziehen. Das kann natürlich schlecht erfolgen, wenn dies nicht geschah. Es sei denn, man könnte dem FA belegen, dass in der Vergangenheit die Kapitalerträge inkl. der ausschüttungsgleichen Erträge unter dem Freibetrag lagen, aber ob das der Fall ist, ist reine Spekulation.

      Mit Elster hat das eh rein gar nichts zu tun.

      Kommentar


        #4
        AW: nachträgliche Versteuerung von ausländischen thesaurierenden Fonds

        Sofern dein Fonds über ein inländischer Geldinstitut verwaltet wird, würde ich mir mal die Steuerbescheinigung sowie Anlagen dazu ansehen. da steht eigentlich alles drin was du zu den Fonds wissen musst sowohl bei den Ausschüttungen als auch bei Veräußerung.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

        Kommentar


          #5
          AW: nachträgliche Versteuerung von ausländischen thesaurierenden Fonds

          Meine Fonds werden im Ausland verwaltet, sonst wäre das alles schon einfacher. Die habe ich schon seit ca. 2000 und bin erst seit ein paar Jahren in Deutschland steuerpflichtig.
          Sowohl das Finanzamt als auch mein Steuerberater hatten die Unterlagen schon mal angeschaut, aber bisher mir Nichts über die Meldepflicht erwähnt. Der Berater ist nicht mehr bei dem Thema.

          Jetzt habe ich einige Fondsanteile verkauft und überlege, wie ich dieses im Elster eingeben soll wenn überhaupt. Die stammen ja aus dem Jahr 2000. Wahrscheinlich muss ich das Thema separat Steueramt mitteilen, sodass alle Details berücksichtigt und die Steuer nachträglich auf Ausschüttungen kalkuliert werden. Ob bis zum Jahr 2000 oder bis zum Einzug nach Deutschland?

          Schliesslich habe ich vor dem Einzug nach Deutschland auch keine Sparerpauschbeträge in Anspruch nehmen können.

          Wenn ich alles richtig verstehe, muss ich die Wertsteigerung der thesaurierenden Fonds jährlich als Ertrag eingeben und Kursverluste gelten nicht als Verluste ausser erst bei der Veräusserung. Richtig?

          Kommentar

          Lädt...
          X