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Rückwirkende Steuer aus Selbstständigkeit in Einkommenssterkl. eintragen, aber wo?

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    Rückwirkende Steuer aus Selbstständigkeit in Einkommenssterkl. eintragen, aber wo?

    Hi,

    Ich habe letztes Jahr noch Steuern und weiter Lasten aus meiner nun geschlossenen Selbstständigkeit zahlen müssen(2012 geschlossen, aber man zahlt Umsatzsteuer etc. erst 2 Jahre später) und wollte fragen wie ich dies in meine aktuelle Einkommensstuererklärung als Belastung berücksichtigen kann bzw. wo, oder ist das überhaupt nicht möglich?
    Vll war auch hier jemand in dieser Situation oder kennt sich aus, Danke

    #2
    AW: Rückwirkende Steuer aus Selbstständigkeit in Einkommenssterkl. eintragen, aber wo

    Diese Umsatzsteuerverbindlichkeit sollte eigentlich schon im Jahr der Betriebsaufgabe als Schuld abgezogen worden sein (in der Übergangsrechnung von 4 (3) zu 4 (1)).

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