Hallo zusammen.
Wie im Titel schon beschrieben, war ich vom 01.01.2014 bis 31.07.2014 Arbeitsunfähig aufgrund einer Op mit langer Genesungszeit. Ab dem 01.08.2014 bekam ich Alg I und aufstockend Alg II bis 31.12.2014. Jetzt hat mich das Finanzamt aufgefordert, meine Steuererklärung abzugeben. Das kommt davon wenn man so naiv ist und denkt muss man ja nicht wenn man krank bzw. arbeitsunfähig war. Auf was muss ich dabei achten? Und reicht es, wenn ich das Krankengeld und Arbeitslosengeld angebe?
Wie im Titel schon beschrieben, war ich vom 01.01.2014 bis 31.07.2014 Arbeitsunfähig aufgrund einer Op mit langer Genesungszeit. Ab dem 01.08.2014 bekam ich Alg I und aufstockend Alg II bis 31.12.2014. Jetzt hat mich das Finanzamt aufgefordert, meine Steuererklärung abzugeben. Das kommt davon wenn man so naiv ist und denkt muss man ja nicht wenn man krank bzw. arbeitsunfähig war. Auf was muss ich dabei achten? Und reicht es, wenn ich das Krankengeld und Arbeitslosengeld angebe?
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