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Elterngeld - Überzahlung

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    Elterngeld - Überzahlung

    Hallo,
    Ich verzweifle gerade an unserer Steuererklärung:
    Ich habe 2013 Elterngeld bezogen und auch vollständig angegeben in der Erklärung 2013.
    Im Jahre 2014 musste ich einen Teil zurückzahlen. Man hat mir seitens der Elterngeldkasse gesagt, dass ich diesen Betrag in der Erklärung 2014 als Überzahlung angeben muss.
    Aber wo trage ich sowas ein?????

    Vielen Dank für die Hilfe schon mal 🙏🏻

    #2
    AW: Elterngeld - Überzahlung

    Da, wo Du sie in 2013 eingetragen hast, nur natürlich als Negativbetrag.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Elterngeld - Überzahlung

      Oh! Ja das funktioniert 😁😂
      Vielen Dank, das ist so naheliegend dass ich darauf nicht selber gekommen bin 😬

      Kommentar

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