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wenn du eine Antragsveranlagung machst, also nicht verpflichtet bist eine Steuererklärung abzugeben kannst du die Steuererklärung 2012 bis 31.12.2016 einreichen usw.
Niemand hindert dich natürlich die Steuererklärungen für 2013 und 2014 gleich jetzt mitzumachen.
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