Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Einkommens- & Umsatzsteuer 2011 in Steuererklärung 2014

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Einkommens- & Umsatzsteuer 2011 in Steuererklärung 2014

    Hallo @all,

    ich hoffe, ihr könnt mir helfen.

    Ich bin grad dabei meine Steuererklärung für das Jahr 2014 & 2015 mit der Software WISO zu machen.
    Ich war von 2009-2011 Arbeitnehmer und Selbstständig gewesen.

    Im Jahr 2014 musste ich die Forderung xx,xx€ an Einkommenssteuer für 2011 sowie Umsatzsteuer für 2011 an das Finanzamt überwiesen.

    Frage: Kann ich sowohl die Einkommenssteuer für 2011 als auch die Umsatzsteuer für 2011 in meiner Steuererklärung 2014 als Arbeitnehmer mit angeben? Ich denke mal, dass nur die Umsatzsteuer für 2011 angegeben werden kann!?

    Wenn ja, wo genau müsste ich es eintragen?

    Wäre für eure Hilfe sehr dankbar.

    VG

    #2
    AW: Einkommens- & Umsatzsteuer 2011 in Steuererklärung 2014

    Einkommensteuer ist eine private Steuer und daher nicht abzugsfähig. Eine Abschlusszahlung an Umsatzsteuer sollte im Idealfall bereits als Verbindlichkeit bei der letzten Gewinnermittlung für das Gewerbe berücksichtigt worden sein. Ansonsten Anlage G ausfüllen und nachträgliche BA erklären.

    Kommentar


      #3
      AW: Einkommens- & Umsatzsteuer 2011 in Steuererklärung 2014

      alles klar. Vielen Dank.

      Eine weitere Frage bzgl. Steuererklärung 2015 hätte ich noch: Ich war bis zum 31.07.2015 bei meinem alten Arbeitgeber beschäftigt und habe von ihm Aktien erhalten. D.h. x% von meinem Bruttolohn wurde in Aktien investiert. Die Firma hat ihren Hauptsitz im Ausland. Die Aktien besitze ich weiterhin. Wo genau muss ich diese Einkünfte eintragen?
      Zuletzt geändert von niphzori; 07.01.2016, 19:44.

      Kommentar


        #4
        AW: Einkommens- & Umsatzsteuer 2011 in Steuererklärung 2014

        Das musst du normalerweise gar nicht extra angeben. Da dies den steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn nicht vermindert haben dürfte, d.h. dein BAL ist genauso hoch wie sonst auch nur wurde dir weniger netto ausbezahlt.

        Sofern die Aktien zu einem vergünstigtem Kurs erworben wurden, könnte allerdings ein geldwerter Vorteil vorliegen. Ob ein solcher vorliegt und ob dieser bereits vom AG im BAL berücksichtigt wurde kann nur AG wissen.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

        Kommentar


          #5
          AW: Einkommens- & Umsatzsteuer 2011 in Steuererklärung 2014

          Danke für deine Antwort @Beamtenschweiß.

          sry, wofür steht bitte die Abkürzung BAL? - ja, habe es voll überlesen.

          Ja, die Aktien wurden zu einem günstigeren Preis erworben als der marktübliche Verkaufspreis. D.h. von meinem BAL wurden jeden Monat 10% abgezogen, somit erhielt ich auch weniger Netto.

          Ich habe auch hier im Forum gelesen, dass man bis 801€ an Gewinn erzielen darf!?! Quelle: https://www.elster.de/anwenderforum/...auf-wo-angeben

          Wie muss ich am Besten vorgehen um auf der sicheren Seite zu sein?
          Zuletzt geändert von niphzori; 08.01.2016, 16:58.

          Kommentar


            #6
            AW: Einkommens- & Umsatzsteuer 2011 in Steuererklärung 2014

            Zitat von niphzori Beitrag anzeigen
            sry, wofür steht bitte die Abkürzung BAL?
            Hallo,
            soll wohl Brutto-Arbeits-Lohn heißen.
            Gruß, Basteltyp

            ***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
            ***Datensicherung schont Nerven und sichert die Freizeit***

            Kommentar


              #7
              AW: Einkommens- & Umsatzsteuer 2011 in Steuererklärung 2014

              Ich habe auch hier im Forum gelesen, dass man bis 801€ an Gewinn erzielen darf!?
              Bei den 801,00 € handelt es sich um den sog. Sparer-Pauschbetrag. Von den Einkünften aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden, Gewinnen aus Wertpapierverkäufen usw.) bleiben 801,00 € jährlich steuerfrei, darüber hinausgehende Erträge werden normalerweise mit 25% zuzüglich Soli und ggfs Kirchenkapitalertragsteuer abgeltend besteuert.

              Der Bezug von Aktien des Arbeitgebers zum Vorzugspreis gehört jedoch nicht zu den Einkünften aus Kapitalvermögen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                AW: Einkommens- & Umsatzsteuer 2011 in Steuererklärung 2014

                Bezüglich der Versteuerung des geldwerten Vorteils aus dem verbilligten Erwerb der Aktien wendest du dich am besten an deinen damaligen Arbeitgeber und einen Steuerberater deines Vertrauens.

                Denn hier kann und darf dieses Thema nicht weiter behandelt werden da es sich um Fragen des Steuerrechts handelt.
                Mit freundlichen Grüßen

                Beamtenschweiß
                ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                Kommentar

                Lädt...
                X