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Arbeitnehmer Sparzulage als Verheirateter nur 43€?

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Arbeitnehmer Sparzulage als Verheirateter nur 43€?

    Richtig ist, dass man für die Vermögenswirksamen Leistungen nicht gleichzeitig die Arbeitnehmersparzulage + Wohnungsbauprämie beantragen darf!

    Eigene Bausparbeiträge sind aber keine Vermögenswirksamen Leistungen, für sie bekommt man, soweit jährlich der Mindestbetrag von 50,00 € erreicht wird, die Wohnungsbauprämie.

    Legt man bereits über den Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage, aber noch unter den höheren Einkommensgrenzen für die Wohnungsbauprämie, kann man die Vermögenswirksamen Leistungen in die Bemessungsgrundlage für die Wohnungsbauprämie einbeziehen. Das steht üblicherweise in den Erläuterungen zum Antrag auf Wohnungsbauprämie.

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  • racedriver
    antwortet
    AW: Arbeitnehmer Sparzulage als Verheirateter nur 43€?

    Da muss ich ihnen widersprechen. Als ich den Antrag + Erläuterungen gelesen habe, kam ich zum Schluss, dass beides nicht ginge, was aber anscheinend falsch ist. Sorry, ich wollte hier kein fremdes Thema einbringen. Für mich gehörten diese beiden (Sparzulage und WbP) von der Logik her zusammen, da nach meinem Verständnis nicht beide gleichzeitig beantragt werden können. Da habe kch mich wohl geirrt!

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Arbeitnehmer Sparzulage als Verheirateter nur 43€?

    jetzt werden wir ja langsam zum Bausparberatungsforum.
    Aber doch nur, weil die Fragesteller den vorausgefüllten Antrag auf Wohnungsbauprämie schlicht nicht lesen!

    Der TE gibt selbst an, monatlich 50,00 € eigene Sparbeiträge zu leisten, das sind jährlich 600,00 € + Zinsen, die ihm die Bausparkasse bescheinigt.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Arbeitnehmer Sparzulage als Verheirateter nur 43€?

    Hallo @all,

    jetzt werden wir ja langsam zum Bausparberatungsforum.

    Tschüß

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  • Ronald_Fe
    antwortet
    AW: Arbeitnehmer Sparzulage als Verheirateter nur 43€?

    Selbstverständlich kann man beides bekommen - ANSpZul und WoP !

    Man muß nur innerhalb der Einkommensgrenzen des VermBG sein und sowohl VL als auch eigene Beiträge gezahlt haben (bzw. der AG für die VL).

    Beides scheint bei @racedriver zuzutreffen.

    Hinweis zur WoP (steht auch auf dem WoP-Antrag): Man muß in dem betreffenden Jahr mindestens 50 Euro selbst eingezahlt haben. In diesen Betrag zählen auch die von der Bausparkasse gutgeschriebenen Zinsen rein.

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Arbeitnehmer Sparzulage als Verheirateter nur 43€?

    Hallo

    @lion300

    Fall: Ledig zvE 20000€ Bausparvertrag VL 40 €/mtl.
    Bekommt keine Zulage, aber WP

    Gruß FIGUL

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  • lion300
    antwortet
    AW: Arbeitnehmer Sparzulage als Verheirateter nur 43€?

    Meine Aussage war schon richtig Es muss mehr als nur die VL eingezahlt werden. Nur auf den Eigenanteil gibt es die Wohnungsbauprämie.

    @racedriver: Wenn Sie zusätzlich zu den VL noch 50€ einzahlen, bekommen Sie von der Bausparkasse doch mit dem Jahreskontoauszug den Antrag auf die Wohnungsbauprämie automatisch zugeschickt. Den ausfüllen und wieder bei der Bank/Bausparkasse abgeben.

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Arbeitnehmer Sparzulage als Verheirateter nur 43€?

    Hallo,

    bei VL gibt es nur entweder - oder.
    Bei der Wohnungsbauprämie sind die Einkommensgrenzen höher,
    @lion300: Deine Auskunft ist deshalb nicht ganz korrekt

    Gruß FIGUL

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  • racedriver
    antwortet
    AW: Arbeitnehmer Sparzulage als Verheirateter nur 43€?

    Einen Eigenanteil von 50€ pro Monat zahle ich schon. Also kann ich WBP beantragen?!

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  • lion300
    antwortet
    AW: Arbeitnehmer Sparzulage als Verheirateter nur 43€?

    Natürlich geht das. Dazu muss aber mehr als nur die VL in den Vertrag eingezahlt werden. Einfach mal von der Bausparkasse genau beraten lassen.

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  • racedriver
    antwortet
    AW: Arbeitnehmer Sparzulage als Verheirateter nur 43€?

    Gut, danke. Hätte mir das auch so denken können. Da ich ja Arbeitnehmer Sparzulage bekomme, kann ich folglich keine Wohnungsbau Prämie bekommen, oder?

    Danke

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  • lion300
    antwortet
    AW: Arbeitnehmer Sparzulage als Verheirateter nur 43€?

    Außerdem beträgt die Zulage 9%. Macht bei 480€ im Jahr genau die 43€, die du angerechnet bekommst. Wieso sollte sich der Betrag dann verdoppeln?

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Arbeitnehmer Sparzulage als Verheirateter nur 43€?

    Hallo racedriver,

    wann hast du denn schon mal mehr bekommen ?
    Hattet ihr da vielleicht zwei Verträge ?

    Beispiel -> ich habe einen Bausparer habe über 500,- Euro eingezahlt -> berücksichtigt werden 480,- als vermögenswirksame Leistung und davon 9 Prozent Arbeitnehmersparzulage, das sind 43 Euro.

    Tschüß
    Zuletzt geändert von holzgoe; 28.01.2016, 11:40. Grund: Ergänzung

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Arbeitnehmer Sparzulage als Verheirateter nur 43€?

    Weil die Höchstbeträge nach § 13 VermBG pro Arbeitnehmer und DESSEN Vertrag gilt. Wäre Deine Frau auch Arbeitnehmerin UND hätte einen Vertrag, würde SIE auch eine Zulage bekommen.

    Im übrigen seit Ihr durch die Zusammenveranlagung begünstigt, weil sich dadurch die Einkommensgrenze verdoppelt, bis zu der überhaupt Zulagen gezahlt werden. Oder anders gesagt: Wärest Du nicht verheiratet, würdest Du ggf. gar keine Zulage bekommen, da Dein Einkommen zu hoch wäre, da die Einkommensgrenze nur bei der Hälfte läge. Und hättest Du nicht zwei Kinder, würdest Du ggf. ebenfalls keine Zulage bekommen, da Du vielleicht nur durch deren Kinderfreibeträge unter die Einkommensgrenze rutschst.

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  • racedriver
    hat ein Thema erstellt Arbeitnehmer Sparzulage als Verheirateter nur 43€?.

    Arbeitnehmer Sparzulage als Verheirateter nur 43€?

    Ich habe einen Bausparer mit 40€ an vermögenswirksamen Leistungen. Man kann also die Arbeitnehmer Sparzulage bei der Steuererklärung beantragen. Ich bin verheiratet und habe 2 Kinder. Berufstätig bin nur ich. Warum bekomme ich nur 43€ bei der Steuererklärung zurück und nicht 86€?
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