Zitat von L. E. Fant
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Da die Buchführung jedoch die tatsächlichen Sachverhalte abbilden soll(te) und das Geld tatsächlich vom Unternehmer an den Kunden (zurück)geflossen ist, handelt es sich um eine Ausgabe. Beim E-Ü-Rechner ist dafür die richtige Rubrik *sonstige Betriebsausgaben* mangels genauerer Differenzierung im Formular. Gezahlte Vorsteuer wäre zwar steuerrechtlich nicht falsch (= unbeschränkt abzugsfähige Ausgabe), vom Begriff her aber unzutreffend.

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