Steuererklärung rückwirkend

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • neysee
    antwortet
    AW: Steuererklärung rückwirkend

    Zitat von elsterfreundlich Beitrag anzeigen
    Ja Charlie24, danke, ich bin euch Dankbar für jede Antwort die ihr mir geben könnt. Das Wissensfeld ist zu breit.
    Es ist ein Kleinunternehmen und ich habe alles eingetragen was ich an Einkommen hatte. Was meinst du mit Problem?

    Ich mache dann die Steuererklärung für 2015, soll ich die seit Januar 2015 oder seit April 2015 machen, wo ich mit der Freiberuflichkeit angefangen habe?
    Den Eindruck, dass das Wissensfeld für dich zu breit ist, teile ich. Schon die letzte Frage in deinem Posting zeigt das.

    Mit Problem bezog Charlie sich offensichtlich auf den zweiten Halbsatz seines Satzes davor:

    Ich hoffe, du hast dich bei deinem Nebengewerbe für die Kleinunternehmerregelung des Umsatzsteuergesetzes entschieden und deine Rechnungen an Kunden auch so gestellt. Sonst hättest du nämlich bereits ein Problem.
    Ich hoffe auch, dass du dich vor dem Stellen deiner Rechnungen damit beschäftigt hast, wie die bei einer Kleinunternehmerin aussehen müssen.

    Einen Kommentar schreiben:


  • DonLiquid
    antwortet
    AW: Steuererklärung rückwirkend

    Mal zum Verständnis:
    War Dein Ausgangsproblem nicht, ob Du für die letzten 3 Jahre nachträglich Steuererklärungen machen solltest?
    Nach allem, was ich bis jetzt gelesen habe - eher nicht.
    Wie schon von anderen erklärt, gibt es Einkommensteuer nur zurück, wenn Du welche gezahlt haben solltest.
    Darauf deutet aber nichts hin. Weder auf ALG I noch auf ALG II wird Steuer einbehalten. Und selbst wenn Du jetzt wegen
    Deiner Selbständigkeit Vorauszahlungen leisten musst (aber das soltest dann eigentlich wissen) würde Dir das für die letzten
    3 Jahre nichts bringen.

    Einen Kommentar schreiben:


  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Steuererklärung rückwirkend

    Einkommensteuer ist eine Jahressteuer. Das Jahr geht immer von Januar bis Dezember.

    Einen Kommentar schreiben:


  • elsterfreundlich
    antwortet
    AW: Steuererklärung rückwirkend

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    ALG 1 unterliegt zwar dem sog. Progressionsvorbehalt, führt aber für sich allein nicht zu einer Belastung mit Einkommensteuer.

    Wenn du während des ALG I-Bezugs steuerpflichtige Einkünfte, z. B. aus deiner selbständigen Tätigkeit erzielt hast oder im gleichen Jahr als Arbeitnehmer Lohn erhalten hättest, wirkt sich der ALG I-Bezug auf die Höhe deines Steuersatzes aus.
    ALG II ist hingegen steuerlich nicht relevant.

    Bei deinen Angaben (falls zutreffend):



    musst du dir für die Jahre 2012 bis 2014 keine Gedanken machen und auch keine Steuererklärungen nachreichen.

    Ich hoffe, du hast dich bei deinem Nebengewerbe für die Kleinunternehmerregelung des Umsatzsteuergesetzes entschieden und deine Rechnungen an Kunden auch so gestellt. Sonst hättest du nämlich bereits ein Problem.

    Wenn du deine Steuererklärungen selbst erstellen willst, musst du gewisse Grundkenntnisse im Steuerrecht haben oder dir diese Kenntnisse aneignen.

    Dieses Forum kann dir zwar beim Ausfüllen der elektronischen Erklärungen Hilfestellung leisten, aber so einen echten Grundkurs im Steuerrecht bieten wir hier nicht an.

    Ja Charlie24, danke, ich bin euch Dankbar für jede Antwort die ihr mir geben könnt. Das Wissensfeld ist zu breit.
    Es ist ein Kleinunternehmen und ich habe alles eingetragen was ich an Einkommen hatte. Was meinst du mit "Problem"?

    Ich mache dann die Steuererklärung für 2015, soll ich die seit Januar 2015 oder seit April 2015 machen, wo ich mit der Freiberuflichkeit angefangen habe?

    Einen Kommentar schreiben:


  • Charlie24
    antwortet
    AW: Steuererklärung rückwirkend

    ALG 1 unterliegt zwar dem sog. Progressionsvorbehalt, führt aber für sich allein nicht zu einer Belastung mit Einkommensteuer.

    Wenn du während des ALG I-Bezugs steuerpflichtige Einkünfte, z. B. aus deiner selbständigen Tätigkeit erzielt hast oder im gleichen Jahr als Arbeitnehmer Lohn erhalten hättest, wirkt sich der ALG I-Bezug auf die Höhe deines Steuersatzes aus.
    ALG II ist hingegen steuerlich nicht relevant.

    Bei deinen Angaben (falls zutreffend):

    Ich habe im Jahr 2012 ALG I bekommen, danach habe ich ALG II bekommen, es folgte ein Jahr Bundesfreiwilligendienst und Einkommen aus ALG II, danach ALG I wieder und jetzt nun bin ich Selbstständig als Nebengewerbe und bekomme zusätzlich noch ALG II.
    musst du dir für die Jahre 2012 bis 2014 keine Gedanken machen und auch keine Steuererklärungen nachreichen.

    Ich hoffe, du hast dich bei deinem Nebengewerbe für die Kleinunternehmerregelung des Umsatzsteuergesetzes entschieden und deine Rechnungen an Kunden auch so gestellt. Sonst hättest du nämlich bereits ein Problem.

    Wenn du deine Steuererklärungen selbst erstellen willst, musst du gewisse Grundkenntnisse im Steuerrecht haben oder dir diese Kenntnisse aneignen.

    Dieses Forum kann dir zwar beim Ausfüllen der elektronischen Erklärungen Hilfestellung leisten, aber so einen echten Grundkurs im Steuerrecht bieten wir hier nicht an.

    Einen Kommentar schreiben:


  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Steuererklärung rückwirkend

    Den Standardfall hat neysee ja schon erwähnt. Wer Lohn erhält, von dem behält der Arbeitgeber Lohnsteuer ein.

    Einen Kommentar schreiben:


  • elsterfreundlich
    antwortet
    AW: Steuererklärung rückwirkend

    Zitat von neysee Beitrag anzeigen
    Steuern zahlt man z.B., indem man nichtselbständig arbeitet und der AG Lohnsteuer abführt. Bei Selbständigen wird das FA i.A. Vorauszahlungen für die ESt festlegen.

    ALGII ist komplett steuerfrei und enthält keine unsichtbaren Steuern, was immer das sein soll.

    Natürlich muss du deine Einkünfte aus deiner selbständigen Tätigkeit versteuern, im Rahmen der ESt-Erklärung, zu der du deswegen verpflichtet bist. Wie die Einkünfte als Differenz aus Einnahmen und Ausgaben bestimmt werden, ist hier nicht nur offtopic sonder geht deutlich über das hinaus, was man hier erklären kann. Ich hoffe, du machst dir auch vor deiner ersten Rechnung Gedanken, wie das mit der Umsatzsteuer ist.

    Ich habe anhand deiner Fragen den starken Eindruck, dass du da sehr blauäugig drangehst.

    Sorry, habe mich vertippt, ich meinte ALG I

    - - - Aktualisiert - - -

    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
    Du hast das Wort zurück verwendet. Du weißt doch was dieses Wort bedutet!? [/i]Wieder[/i] bedeutet das war schon mal. Morgen bedeutet ich habs nicht gesehen. Zurück bedeutet da ging erstmal was hin.

    Du zahlst was, dann kannst Du auch was zurück kriegen.
    Du zahlst was, dann kannst Du auch was zurück kriegen.[/QUOTE]



    Ja L. E. Fant

    Dann stell ich die Frage anders: Wo bezahlt man Steuern, sichtbar und unsichtbar (falls das gibt)
    Welche Steuern kann man zurück verlangen?

    Der Freund sagte, ALG I bekommt man was zurück, ich weiss aber nicht ob ich da Steuern bezahlt habe (unsichtbar) und ob das stimmt. Wenn das stimmen sollte, wie bekomme ich die zurück?

    Mit der Selbstständigkeit, wenn ich was anbiete, bekomme ich das Geld bar und stelle eine Rechnung. Da muss ich bestimmt Steuer zahlen. Habe ich Ausgaben, welche Ausgaben kann ich so geltend machen?



    - - - Aktualisiert - - -

    Wie kann ich Beiträge hier löschen? Habe hier oben zwei mal wiederholungen gesehen...

    Einen Kommentar schreiben:


  • neysee
    antwortet
    AW: Steuererklärung rückwirkend

    Zitat von elsterfreundlich Beitrag anzeigen
    Dann stell ich die Frage anders: Wo bezahlt man Steuern, sichtbar und unsichtbar (falls das gibt)
    Welche Steuern kann man zurück verlangen?

    Der Freund sagte, ALG II bekommt man was zurück, ich weiss aber nicht ob ich da Steuern bezahlt habe (unsichtbar) und ob das stimmt. Wenn das stimmen sollte, wie bekomme ich die zurück?

    Mit der Selbstständigkeit, wenn ich was anbiete, bekomme ich das Geld bar und stelle eine Rechnung. Da muss ich bestimmt Steuer zahlen. Habe ich Ausgaben, welche Ausgaben kann ich so geltend machen?

    Steuern zahlt man z.B., indem man nichtselbständig arbeitet und der AG Lohnsteuer abführt. Bei Selbständigen wird das FA i.A. Vorauszahlungen für die ESt festlegen.

    ALGII ist komplett steuerfrei und enthält keine unsichtbaren Steuern, was immer das sein soll.

    Natürlich muss du deine Einkünfte aus deiner selbständigen Tätigkeit versteuern, im Rahmen der ESt-Erklärung, zu der du deswegen verpflichtet bist. Wie die Einkünfte als Differenz aus Einnahmen und Ausgaben bestimmt werden, ist hier nicht nur offtopic sonder geht deutlich über das hinaus, was man hier erklären kann. Ich hoffe, du machst dir auch vor deiner ersten Rechnung Gedanken, wie das mit der Umsatzsteuer ist.

    Ich habe anhand deiner Fragen den starken Eindruck, dass du da sehr blauäugig drangehst.

    Einen Kommentar schreiben:


  • elsterfreundlich
    antwortet
    AW: Steuererklärung rückwirkend

    Zurück bedeutet da ging erstmal was hin.

    Du zahlst was, dann kannst Du auch was zurück kriegen.[/QUOTE]



    Ja L. E. Fant

    Dann stell ich die Frage anders: Wo bezahlt man Steuern, sichtbar und unsichtbar (falls das gibt)
    Welche Steuern kann man zurück verlangen?

    Der Freund sagte, ALG II bekommt man was zurück, ich weiss aber nicht ob ich da Steuern bezahlt habe (unsichtbar) und ob das stimmt. Wenn das stimmen sollte, wie bekomme ich die zurück?

    Mit der Selbstständigkeit, wenn ich was anbiete, bekomme ich das Geld bar und stelle eine Rechnung. Da muss ich bestimmt Steuer zahlen. Habe ich Ausgaben, welche Ausgaben kann ich so geltend machen?



    - - - Aktualisiert - - -

    Zitat von neysee Beitrag anzeigen
    Ich verstehe die Logik nicht. Er hat Steuern zurück bekommen. Dann wird er wohl welche bezahlt haben, genauer gesagt, sogar zu viel. Also meint er, du sollst auch eine Erklärung machen, denn wenn er was zurück bekommen hat, könntest du auch etwas zurück bekommen. Auch wenn du keine Steuern bezahlt hast, was es als recht ausgeschlossen erscheinen lässt, dass das zu viele Steuern waren. So in etwa richtig?

    Unabhängig davon: Ich hoffe, du weißt, worauf du dich einlässt. Du bist selbständig und willst deine Steuern selbst machen. Wenn du von deiner Selbständigkeit leben willst, musst du dich neben der Einkommensteuer mit EÜR, Umsatzsteuer, Voranmeldungen beschäftigen müssen.
    Es musst doch nicht richtig sein, dass ich was bekomme. Deswegen frage ich ja und versuche mit eure Hilfe zu verstehen, wie das läuft.

    Ich habe mich selbständig gemacht, weil ich liebe was ich tue. Das Geld hin und Geld her ist der Teil meines Arbeits die es für zu lernen gibt. Nun.. deswegen frage ich auch!

    Einen Kommentar schreiben:


  • neysee
    antwortet
    AW: Steuererklärung rückwirkend

    Zitat von elsterfreundlich Beitrag anzeigen
    Neysee er hat was zurück bekommen und er ist nicht Selbstständig. Daher wollte ich wissen, ob das auch für mich der Fall wäre und wenn ja was ich tun soll.
    Ich verstehe die Logik nicht. Er hat Steuern zurück bekommen. Dann wird er wohl welche bezahlt haben, genauer gesagt, sogar zu viel. Also meint er, du sollst auch eine Erklärung machen, denn wenn er was zurück bekommen hat, könntest du auch etwas zurück bekommen. Auch wenn du keine Steuern bezahlt hast, was es als recht ausgeschlossen erscheinen lässt, dass das zu viele Steuern waren. So in etwa richtig?

    Unabhängig davon: Ich hoffe, du weißt, worauf du dich einlässt. Du bist selbständig und willst deine Steuern selbst machen. Wenn du von deiner Selbständigkeit leben willst, musst du dich neben der Einkommensteuer mit EÜR, Umsatzsteuer, Voranmeldungen beschäftigen müssen.

    Einen Kommentar schreiben:


  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Steuererklärung rückwirkend

    Zitat von elsterfreundlich Beitrag anzeigen
    Neysee er hat was zurück bekommen und er ist nicht Selbstständig. Daher wollte ich wissen, ob das auch für mich der Fall wäre und wenn "ja" was ich tun soll.
    Was willst Du zurück?

    Einen Kommentar schreiben:


  • elsterfreundlich
    antwortet
    AW: Steuererklärung rückwirkend

    Zitat von neysee Beitrag anzeigen
    Warum ist dein Freund dann der Meinung, dass du Steuern zurück bekommst, wenn du gar keine gezahlt hast?
    Neysee er hat was zurück bekommen und er ist nicht Selbstständig. Daher wollte ich wissen, ob das auch für mich der Fall wäre und wenn "ja" was ich tun soll.

    Einen Kommentar schreiben:


  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Steuererklärung rückwirkend

    Zitat von elsterfreundlich Beitrag anzeigen
    was meinst du mit "wie viel ich bezahlt habe"?
    Du hast das Wort zurück verwendet. Du weißt doch was dieses Wort bedutet!? [/i]Wieder[/i] bedeutet das war schon mal. Morgen bedeutet ich habs nicht gesehen. Zurück bedeutet da ging erstmal was hin.

    Du zahlst was, dann kannst Du auch was zurück kriegen.

    Einen Kommentar schreiben:


  • elsterfreundlich
    antwortet
    AW: Steuererklärung rückwirkend

    Zitat von DonLiquid Beitrag anzeigen
    Hat Dein Freund Dir auch gesagt, welche Steuern Du erstattet bekommen kannst?
    So wie Du das schilderst, hast Du bisher vermutlich keine Steuern bezahlt und weniger als 0,00 € geht nicht.
    Solltest Du aber doch Steuern gezahlt haben, empfehle ich den Gang zum Steuerberater/Lohnsteuerhilfeverein,
    denn Steuerberatung darf ich nicht.
    DonLiquid, er hat mir nicht weiteres erklärt, da er einen Steuerberater hat, der macht für ihn alles. Ich möchte die Steuererklärung selber machen, da ich nicht viel Geld habe den Steuerberater zu zahlen.

    Einen Kommentar schreiben:


  • neysee
    antwortet
    AW: Steuererklärung rückwirkend

    Warum ist dein Freund dann der Meinung, dass du Steuern zurück bekommst, wenn du gar keine gezahlt hast?

    Einen Kommentar schreiben:

Lädt...