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von 2005 bis 2012 studiert: Kosten für Studium rückwirkend absetzbar?
AW: von 2005 bis 2012 studiert: Kosten für Studium rückwirkend absetzbar?
ich habe von 2005 bis 2012 studiert. Erststudium. Kann ich die Kosten für das Studium rückwirkend absetzen?
Die Antwort nach geltendem Steuerrecht lautet schlicht: Nein!
Kosten eines Erststudium gehören nach der Gesetzeslage grundsätzlich zur privaten Lebensführung und können nur beschränkt als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Sonderausgaben wirken sich nur dann aus, wenn in dem Jahr, in dem sie angefallen sind, auch Steuern gezahlt wurden. Sie können nur über eine Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
Das einzige Jahr, für das rückwirkend noch eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden kann, wäre 2012.
Wenn 2012 aber keine Steuern gezahlt wurden, bringt das nichts!
AW: von 2005 bis 2012 studiert: Kosten für Studium rückwirkend absetzbar?
Bei dem Forum "Allgemein und Projekt" steht: "Erfahrungsaustausch und Hilfestellung zu allem was nicht in die anderen Foren passt."
Wo kann ich denn jetzt diese Frage stellen?
AW: von 2005 bis 2012 studiert: Kosten für Studium rückwirkend absetzbar?
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von 2005 bis 2012 studiert: Kosten für Studium rückwirkend absetzbar?
Hallo,
ich habe von 2005 bis 2012 studiert. Erststudium. Kann ich die Kosten für das Studium rückwirkend absetzen?
Habe diese Möglichkeit bisher noch nicht genutzt und ich will nun die Steuererklärung für 2015 machen.
Wenn es absetzbar ist, gilt das für alle Jahre des Studiums?
Und muss ich dann irgendwelche Nachweise über Kosten erbringen?
Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar
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