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Steuerklasse null bei Grenzgänger - Elster Jahresbescheinigung

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    Steuerklasse null bei Grenzgänger - Elster Jahresbescheinigung

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    als Grenzgänger werde ich in Deutschland mit Steuerklasse "null" abgerechnet. Hat mein deutscher Arbeitgeber eine Lohnsteuerjahresbescheinigung zu erstellen?

    Danke für ein kurzfristige Antwort.

    #2
    AW: Steuerklasse null bei Grenzgänger - Elster Jahresbescheinigung

    Hallo aicgp800,

    diese Frage sollte dir der deutsche Arbeitgeber bzw. sein zuständiges Finanzamt beantworten können.
    Auf alle Fälle kein Anwenderforum.

    Tschüß


    P.S. Da du ja kein Arbeitgeber bist -> verschiebe ich dich mal aus dem Arbeitgeberforum raus.

    Kommentar


      #3
      AW: Steuerklasse null bei Grenzgänger - Elster Jahresbescheinigung

      Hallo aicgp800,
      Zitat von aicgp800 Beitrag anzeigen
      Hat mein deutscher Arbeitgeber eine Lohnsteuerjahresbescheinigung zu erstellen?
      Warum sollte er nicht?
      Die Steuerklasse 0 gilt ausschließlich für Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Ausland, deren Arbeitslohn gemäß einem Doppelbesteuerungsabkommen des Wohnsitzstaates mit Deutschland steuerfrei ist.
      Natürlich kann man erst die Daten der Auszubildenenden, dann der Arbeit und Angestellten und schließlich die der Leitendenden Angestellten übermitteln,
      aber Arbeitgeber sind grundsätzliche verpflichtet, die Lohnsteuerbescheinigungsdaten spätestens bis zum 28. Februar des Folgejahres nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung per ELSTER an die Finanzverwaltung zu übermitteln.
      Eine Ausnahme für eine Gruppe ist nicht vorgesehen.
      Mit freundlichen Grüßen
      gez. D. Cremer

      Kommentar

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