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Steuererklärung rückwirkend

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    Steuererklärung rückwirkend

    Hallo,
    ich möchte gerne meine Steuererklärung rückwirkend für 2014 und 2013 abgeben. Es sind ja bis zu 4 Jahre rückwirkend möglich.
    Meine Frage:
    Muss ich 4 Jahre rückwirkend einreichen oder kann ich nur 2014 und 2013 einreichen? Könnte man evtl auch nur 2012 rückwirkend einreichen?

    Viele Grüße

    #2
    AW: Steuererklärung rückwirkend

    wenn du tatsächlich nicht verpflichtet bist, kannst du auch nur 2012 bis 31.12.2016 einreichen.

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      #3
      AW: Steuererklärung rückwirkend

      Hallo Kloebi,

      Vielen Dank für deine schnelle Antwort.

      Wenn ich mich nicht verlesen habe bin ich durch meine Lohnsteuerklasse 1 nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben.

      Kommentar


        #4
        AW: Steuererklärung rückwirkend

        Es gibt auch bei Steuerklasse I Gründe, verpflichtet zu sein, z. B. Eintrag eines Freibetrages oder Bezug von Lohnersatzleistungen oder oder...

        Kommentar


          #5
          AW: Steuererklärung rückwirkend

          Das trifft bei mir zur Zeit alles nicht zu. Ich beziehe nur meinen Lohn und habe weiter keine Einkünfte, Freibeträge, Kapitalanlagen oder oder oder


          Nochmals Vielen Dank für deine schnell Hilfe!


          PS:Wie sieht es aus wenn man durch ein Kind einen Freibetrag hat? Ist man dann dadurch automatisch verpflichtet?

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            #6
            AW: Steuererklärung rückwirkend

            Nein. Wenn Du Steuerklasse II hast, wird Dich ggf. mal das Finanzamt zur Abgabe auffordern zur Überprüfung. DANN bist Du dazu verpflichtet.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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