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Vorstellungsgespäch - Reisekosten

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    Vorstellungsgespäch - Reisekosten

    für die Anreise zum Vorstellungsgespräch sollen Reisekosten vom Arbeitgeber erstattet worden sein.

    Diese wurden allerdings erst nach Arbeitsaufgabe vergütet (nur kurze Beschäftigung). Soweit so gut, nun erstellt der Arbeitgeber über diese Erstattung i.H. von 60 € (200 km) eine Lohnsteuerbescheinigung und führt
    diese unter Position 18 "pauschal besteuerte Arbeitgberleistung für Fahrten Wohnung Arbeitsstätte" auf.
    Das kann doch nicht korrekt sein - oder?
    Es sind doch Beträge die vor Arbeitsaufnahme entstanden sind - die Auszahlung kann doch nicht relevant sein - oder??

    Es handelte sich um einen pauschal besteuerten Minijob. Die Beträge unterlagen nciht der Sozialversicherung!

    Danke vorab.

    #2
    AW: Vorstellungsgespäch - Reisekosten

    Zitat von the blue cloud Beitrag anzeigen
    Es handelte sich um einen pauschal besteuerten Minijob
    Dann gibt es keine

    Zitat von the blue cloud Beitrag anzeigen
    Lohnsteuerbescheinigung

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      #3
      AW: Vorstellungsgespäch - Reisekosten

      Das hier ist ein Elster-Forum.
      Mit Elster hat deine Frage nichts zu tun.

      Ansprechpartner sollte daher dein (ehemaliger) Arbeitgeber oder dein Steuerberater sein.
      Mfg

      Kommentar


        #4
        AW: Vorstellungsgespäch - Reisekosten

        vielleicht habe ich mich falsch - unvollständig oder gar mißverständlich ausgedrückt. Denke schon, es ist vermutlich eine Elster Frage....

        Der Arbeitgeber hat den Erstattungsbetrag aus dem Vorstellungsgespräch "online" gemeldet und ich habe einen Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung 2016 mit den Beträgen in Zeile 18 erhalten.

        Ich würde als Laie vermuten, da könnte der Arbeitgeber vielleicht auch nicht so fit im Steuerrecht sein.
        Müsste er nicht die Meldung "2016" für mich wieder stornieren?

        Wie erfahre ich davon oder setze ich mein FA in Kenntnis und beanstande die Meldung??


        Keine Ahnung, wie sich die m.E. fehlerhafte Meldung später bei meiner etwaigen St.Erklärung 2016 auswirken könnte.....

        Kommentar


          #5
          AW: Vorstellungsgespäch - Reisekosten

          Zitat von the blue cloud Beitrag anzeigen
          Der Arbeitgeber hat den Erstattungsbetrag aus dem Vorstellungsgespräch "online" gemeldet und ich habe einen Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung 2016 mit den Beträgen in Zeile 18 erhalten.

          Ich würde als Laie vermuten, da könnte der Arbeitgeber vielleicht auch nicht so fit im Steuerrecht sein.
          Müsste er nicht die Meldung "2016" für mich wieder stornieren?

          Wie erfahre ich davon oder setze ich mein FA in Kenntnis und beanstande die Meldung??
          Keine Ahnung, wie sich die m.E. fehlerhafte Meldung später bei meiner etwaigen St.Erklärung 2016 auswirken könnte.....
          Du tippst erstmal die Lohnsteuerbescheinigung 1 zu 1 in Deiner Steuererklärung ab.
          Gruss (S)stiller
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          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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            #6
            AW: Vorstellungsgespäch - Reisekosten

            Zitat von the blue cloud Beitrag anzeigen
            Müsste er nicht die Meldung "2016" für mich wieder stornieren?
            wurde die Bescheinigung für 2015 oder schon für 2016 ausgestellt.
            Wenn für 2016, dann wird die gesamte Operation mit noch zu erwartenden Positionen vom Rest diesen Jahres
            erst nächstes Jahr relevant.
            Gruß, Basteltyp

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