AW: 2. Arbeitsstätte als Auswärtstätigkeit angeben und Verpflegungsmehraufwand
Dann liegst Du richtig.
Zur 1. Arbeitsstätte normal und die 2. nur über Auswärtstätigkeit betrachten.
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
2. Arbeitsstätte als Auswärtstätigkeit angeben und Verpflegungsmehraufwand
Einklappen
X
-
AW: 2. Arbeitsstätte als Auswärtstätigkeit angeben und Verpflegungsmehraufwand
Mache diese Fahrten das erste Jahr und war mir leider nicht ganz sicher, habe mich vorher schon belesen gehabt diesbezüglich. Danke trotzdem für die Info.
Zitat von stiller Beitrag anzeigenIch wäre vorsichtig.
Frage 1: Fährt er von der Wohnung zu einer Sammelstelle im Betrieb oder direkt von der Wohnung zur neuen Arbeitsstätte?
Macht eine Aufstellung der Fahrten und Abwesenheiten und lasst sie vom Betrieb bestätigen. Das erspart Nachfragen vom Finanzamt.
Aufstellung der Tage an der anderen Arbeitsstätte ist vom Betrieb schriftlich bestätigt und wird angefügt.
Die Tage waren sehr vereinzelt und nie 3 Monate am Stück.
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: 2. Arbeitsstätte als Auswärtstätigkeit angeben und Verpflegungsmehraufwand
Ich wäre vorsichtig.
Frage 1: Fährt er von der Wohnung zu einer Sammelstelle im Betrieb oder direkt von der Wohnung zur neuen Arbeitsstätte?
Macht eine Aufstellung der Fahrten und Abwesenheiten und lasst sie vom Betrieb bestätigen. Das erspart Nachfragen vom Finanzamt.
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: 2. Arbeitsstätte als Auswärtstätigkeit angeben und Verpflegungsmehraufwand
Muß ich die Fahrten zur Arbeitsstätte 2 als Werbungskosten -> Werbungskosten für Auswärtstätigkeiten
Kann ich den Pauschbetrag für Mehraufwendungen für Verpflegung ebenfalls nutzen, da oft die Arbeitszeit über 8h betrug?
Hat alles allerdings nichts mit der elektronischen Steuererklärung zu tun, die Thema dieses Forums ist!
Einen Kommentar schreiben:
-
Dropsl hat ein Thema erstellt 2. Arbeitsstätte als Auswärtstätigkeit angeben und Verpflegungsmehraufwand.2. Arbeitsstätte als Auswärtstätigkeit angeben und Verpflegungsmehraufwand
Hallo,
ich habe folgendes Problem:
- ich arbeite normalerweise nur an Arbeitsstätte 1 in meinem Wohnort.
- mußte aber mehrmals zwischenzeitlich tageweise aushelfen in einer weiteren Arbeitsstätte 30km entfernt, die zu unserer Firma gehört
jetzt meine Fragen:
- Muß ich die Fahrten zur Arbeitsstätte 2 als Werbungskosten -> Werbungskosten für Auswärtstätigkeiten -> einzelne Auswärtstätigkeiten als Anlass: Einsatzwechseltätigkeit angeben? Andere
Möglichkeit sehe ich nicht oder liege ich falsch!?
- Kann ich den Pauschbetrag für Mehraufwendungen für Verpflegung ebenfalls nutzen, da oft die Arbeitszeit über 8h betrug?Stichworte: -
Einen Kommentar schreiben: