AW: Studentische Hilfskraft
Hallo,
@krxl
die Angabe -Student- ist für die Berechnung der Steuer völlig belanglos
Gruß FIGUL
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Keine Ankündigung bisher.
Studentische Hilfskraft
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AW: Studentische Hilfskraft
Wird der Teil, den ich als Student gearbeitet habe, wirklich nachversteuert, weil ich damit über den Freibetrag komme?
Der Begriff Nachversteuerung ist schon deshalb falsch, weil der Grundfreibetrag immer steuerfrei bleibt.
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Was heißt schon immer? Therock sagt jedenfalls er hat keine bekommen.
Mir hat er eine PN geschickt, dass es ja eigentlich um die Einkünfte der Freundin geht. Da war dann keine Rede mehr von einer nicht vorhandenen Lohnsteuerbescheinigung.
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AW: Studentische Hilfskraft
Was heißt schon immer? Therock sagt jedenfalls er hat keine bekommen.
Und Du hast ja auch schon gesagt warum nicht!
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AW: Studentische Hilfskraft
Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigenDie Lohnsteuerbescheinigung wäre trotzdem zu erstellen gewesen.
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AW: Studentische Hilfskraft
Zitat von Therock1980 Beitrag anzeigenIch habe keine Lohnsteuerbescheinigung erhalten von meiner Tätigkeit als Hilfskraft.Zitat von krxl Beitrag anzeigenIch glaube, dass hat etwas mit dem Grundfreibetrag zu tun.
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AW: Studentische Hilfskraft
Ich glaube, dass hat etwas mit dem Grundfreibetrag zu tun. Wenn du im Jahr über 8820€ kommst, wird der Überschuss nachversteuert. Die Tätigkeit als Student konnte ich z. B. bei WISO als rentenversicherungsfreie Tätigkeit angeben mit der zusätzlichen Angabe "Student". Ich hoffe, ich konnte damit dem Thread-Ersteller weiterhelfen.
Ich hoffe, diese weiterführende Frage wird nicht wieder gelöscht, weil doppelt oder hier nicht passend: Wird der Teil, den ich als Student gearbeitet habe, wirklich nachversteuert, weil ich damit über den Freibetrag komme?
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AW: Studentische Hilfskraft
Zitat von Therock1980 Beitrag anzeigen.......
Ich habe ein monatliches Einkommen von 900€ bekommen sodass ich keine Lohnsteuer darauf zu verrichten hatte, lediglich RV von ca 85€.
..........
Viele liebe Grüße
wie sieht diese Bescheinigung denn aus ? Was ist denn mit KV und PV Beiträgen ?
Pauschsal besteuert kann es nicht mehr sein, wurde ja hier auch schon geschrieben.
Tschüß
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AW: Studentische Hilfskraft
Ich habe keine Lohnsteuerbescheinigung erhalten von meiner Tätigkeit als Hilfskraft.
Das habe ich jetzt nicht nachgesehen.
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AW: Studentische Hilfskraft
Zitat von FIGUL Beitrag anzeigenHallo,
Klipp und klar: Das bedeutet es NICHT.
Anscheinend hast du den Beitrag von Charlie24 nicht gelesen oder noch schlimmer überhaupt nicht verstanden.
Gruß FIGUL
Ich habe keine Lohnsteuerbescheinigung erhalten von meiner Tätigkeit als Hilfskraft.
Gruß
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AW: Studentische Hilfskraft
Zitat von Therock1980 Beitrag anzeigenDanke für die Antworten, Danke für eure Zeit.
Ich habe ein monatliches Einkommen von 900€ bekommen sodass ich keine Lohnsteuer darauf zu verrichten hatte, lediglich RV von ca 85€.
Bedeutet es im Klartext das die ersten 4 Monate nicht in die Steuererklärung reingehören, da ich ohnehin keine Steuern bezahlt habe?
Theoretisch würde ich dann erst angeben das ich meine Arbeitsstelle zum 01.05 begonnen habe, und was vor dem 01.05 war wäre irrelevant. Habe ich das richtig verstanden?
Viele liebe Grüße
Klipp und klar: Das bedeutet es NICHT.
Anscheinend hast du den Beitrag von Charlie24 nicht gelesen oder noch schlimmer überhaupt nicht verstanden.
Gruß FIGUL
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AW: Studentische Hilfskraft
Danke für die Antworten, Danke für eure Zeit.
Ich habe ein monatliches Einkommen von 900€ bekommen sodass ich keine Lohnsteuer darauf zu verrichten hatte, lediglich RV von ca 85€.
Bedeutet es im Klartext das die ersten 4 Monate nicht in die Steuererklärung reingehören, da ich ohnehin keine Steuern bezahlt habe?
Theoretisch würde ich dann erst angeben das ich meine Arbeitsstelle zum 01.05 begonnen habe, und was vor dem 01.05 war wäre irrelevant. Habe ich das richtig verstanden?
Viele liebe Grüße
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AW: Studentische Hilfskraft
Wie gebe ich Korrekt die ersten 4 Monate als Studentische Hilfskraft richtig in die Steuererklärung ein.
außer vielleicht bei den Beiträgen zur Sozialversicherung. Falls du auf Lohnsteuerklasse gearbeitet hast, hast du dafür eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten.
Arbeitslohn auf Steuerklasse ist als normaler Arbeitslohn zu versteuern, auf die Bezeichnung einer Beschäftigung kommt es steuerlich nicht an.
Nur wenn deine Beschäftigung als Studentische Hilfskraft auf Grundlage eines pauschal versteuerten Minijobs erfolgt wäre, wäre es anders,
dann würde das überhaupt nicht in die Steuererklärung gehören.
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AW: Studentische Hilfskraft
Hier: https://forum.elster.de/anwenderforum/index.php kannst Du Dir die verschiedenen Unterforen angucken. Sag dann bitte Bescheid wo Deine Frage hin soll.
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Studentische Hilfskraft
Guten Abend,
Zu meiner Frage:
Ich habe die ersten Monate des Jahres als Studentische Hilfskraft gearbeitet und anschließend eine volle sozialpflichtige Arbeit begonnen.
Wie gebe ich Korrekt die ersten 4 Monate als Studentische Hilfskraft richtig in die Steuererklärung ein.
Vielen Dank für eure Zeit
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