Mein Arbeitgeber erstattet mir monatlich die Verpflegungskosten für Auswärtstätigkeiten und führt sie auf der Lohnsteuerbescheinigung korrekt auf.
Ich habe also 100% meiner Erstattungen bereits erhalten. Muss ich die Tätigkeiten jetzt auf der Steuererklärung trotzdem nochmal aufführen? Das wäre ja viel Aufwand.
Ich habe also 100% meiner Erstattungen bereits erhalten. Muss ich die Tätigkeiten jetzt auf der Steuererklärung trotzdem nochmal aufführen? Das wäre ja viel Aufwand.
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