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Bereits erstattete Auswärtstätigkeiten in Steuererklärung angeben?

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    Bereits erstattete Auswärtstätigkeiten in Steuererklärung angeben?

    Mein Arbeitgeber erstattet mir monatlich die Verpflegungskosten für Auswärtstätigkeiten und führt sie auf der Lohnsteuerbescheinigung korrekt auf.
    Ich habe also 100% meiner Erstattungen bereits erhalten. Muss ich die Tätigkeiten jetzt auf der Steuererklärung trotzdem nochmal aufführen? Das wäre ja viel Aufwand.

    #2
    AW: Bereits erstattete Auswärtstätigkeiten in Steuererklärung angeben?

    Muss nicht gemacht werden.

    Kommentar


      #3
      AW: Bereits erstattete Auswärtstätigkeiten in Steuererklärung angeben?

      Muss ich die Tätigkeiten jetzt auf der Steuererklärung trotzdem nochmal aufführen? Das wäre ja viel Aufwand.
      Wenn die steuerfreien Zuschüsse unter Nr. 20 der Lohnsteuerbescheinigung stehen, wirst du dir den Aufwand leider machen müssen,
      auch wenn es für dich steuerlich ein Nullsummenspiel ist.

      Sonst droht nämlich eine Nachversteuerung dieser steuerfreien Zuschüsse.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Bereits erstattete Auswärtstätigkeiten in Steuererklärung angeben?

        Zitat von XaverWdg Beitrag anzeigen
        Muss nicht gemacht werden.
        Xaver, hast du das schon ausprobiert? Bist du dir sicher?

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Wenn die steuerfreien Zuschüsse unter Nr. 20 der Lohnsteuerbescheinigung stehen, wirst du dir den Aufwand leider machen müssen,
        auch wenn es für dich steuerlich ein Nullsummenspiel ist.

        Sonst droht nämlich eine Nachversteuerung dieser steuerfreien Zuschüsse.
        Genau das hatte ich auch befürchtet....

        Kommentar


          #5
          AW: Bereits erstattete Auswärtstätigkeiten in Steuererklärung angeben?

          Ich habe den Beitrag von Xaver bewusst nicht kommentiert, obwohl es Grund dazu gegeben hätte.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Bereits erstattete Auswärtstätigkeiten in Steuererklärung angeben?

            Zitat von gapo Beitrag anzeigen
            Xaver, hast du das schon ausprobiert? Bist du dir sicher?


            Genau das hatte ich auch befürchtet....
            Ich sehe kein Problem der Angabe. Der AG hat erstattet, die Werbungskosten sind +/- Null. Er hat teilweise erstattet, gar nicht erstattet, dann dürften die Werbungskosten eher + sein. 0 Problem!
            Gruss (S)stiller
            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
            Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
            ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
            Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
            Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
            Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
            Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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              #7
              AW: Bereits erstattete Auswärtstätigkeiten in Steuererklärung angeben?

              Ich sehe kein Problem der Angabe.
              Es ist auch kein Problem, wenn man seine Auswärtstätigkeiten bereits unterm Jahr in einer Liste dokumentiert.

              Nachträglich ist es eben mit einem gewissen Aufwand verbunden, wenn es denn sehr viele Auswärtstätigkeiten waren.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Bereits erstattete Auswärtstätigkeiten in Steuererklärung angeben?

                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Es ist auch kein Problem, wenn man seine Auswärtstätigkeiten bereits unterm Jahr in einer Liste dokumentiert.

                Nachträglich ist es eben mit einem gewissen Aufwand verbunden, wenn es denn sehr viele Auswärtstätigkeiten waren.
                Mein Bruder (Zeitarbeiter) macht das regelmäßig. Am Ende des Jahres Stempel vom AG drauf und los gehts mit der StErklärung.
                Gruss (S)stiller
                STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
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                Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
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                  #9
                  AW: Bereits erstattete Auswärtstätigkeiten in Steuererklärung angeben?

                  Ich werde die Dienstreisen einfach nochmal aufführen - das ist zwar nervig, aber besser, als hinterher nochmal mit dem FA diskutieren zu müssen ;-)

                  Alles klar, vielen Dank euch.

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                    #10
                    AW: Bereits erstattete Auswärtstätigkeiten in Steuererklärung angeben?

                    Habe meine Dienstreisen noch nie aufgeführt.
                    Kamen nie Nachfragen vom Finanzamt.

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                      #11
                      AW: Bereits erstattete Auswärtstätigkeiten in Steuererklärung angeben?

                      Zitat von XaverWdg Beitrag anzeigen
                      Habe meine Dienstreisen noch nie aufgeführt.
                      Kamen nie Nachfragen vom Finanzamt.
                      Hattest du je steuerfreie Zuschüsse eines Arbeitgebers auf einer Lohnsteuerbescheinigung bescheinigt?
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                        #12
                        AW: Bereits erstattete Auswärtstätigkeiten in Steuererklärung angeben?

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