Zitat von Picard777
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Vorrauszahlungen
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Vielleicht will hier nur jemand Werbung machen? Mal abwarten!
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Was möchtest Du uns mit diesem kryptischen Halbsatz nun sagen ?Zitat von myers Beitrag anzeigenIm Jahr 2017, wenn Vorauszahlungen geleistet wurden
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Im Jahr 2017, wenn Vorauszahlungen geleistet wurden
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Schaue Dir die VORAUSZAHLUNGSbescheide einmal genau an. Da wird auch immer festgelegt, FÜR welchen Zeitraum Du Vorauszahlungen zu entrichten hast. WENN im Einkommensteuerbescheid 2015 auch Vorauszahlungen FÜR 2017 festgesetzt werden (und dann auch bezahlt werden), können die natürlich nicht im Einkommensteuerbescheid FÜR 2016 angerechnet werden, denn FÜR 2016 hast Du ja keine Vorauszahlungen geleistet, sondern FÜR 2017.
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Für das vergangene Jahr sind noch keine Bescheide ergangen.Zitat von M.Becker Beitrag anzeigenObwohl wir im vergangenen Jahr insgesamt ca. 1100,- € Steuervorauszahlungen geleistet haben (neben der schon einbehaltenen Lohnsteuer meines Arbeitgebers), finden diese im Steuerbescheid keinerlei Berücksichtigung
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Hallo,Zitat von M.Becker Beitrag anzeigenHallo FIGUL!
Danke für die schnelle Reaktion
Ich/Wir haben immer nur für ein Jahr die Steuererklärung eingereicht. Aufgrund der Rente meiner Frau kam es für 2015 zu einer Steuernachzahlung. Diese haben wir kurz nach Erhalt des Bescheides 2016 überwiesen. Auf eben diesem Bescheid wurden dann Steuervorauszahlungen gefordert, da davon auszugehen war, dass durch die fehlenden Steuerzahlungen der Rentenversicherung das zu versteuernde Gesamteinkommen höher sein würde und damit eben auch die Steuer.
Ich habe dann auch brav gezahlt, in der Annahme, dass es beim Finanzamt eben mit der Steuerschuld für 2016 verrechnet wird. War aber nicht so!
Wir haben weiterhin eine Steuervorauszahlung UND eine horrende Nachzahlung. Irgendwo stimmt doch da was nicht?!
Gruß M.Becker
setze dich mit deinem FA in Verbindung, da wird sich das Problem bestimmt klären lassen
Gruß FIGUL
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Hallo FIGUL!
Danke für die schnelle Reaktion
Ich/Wir haben immer nur für ein Jahr die Steuererklärung eingereicht. Aufgrund der Rente meiner Frau kam es für 2015 zu einer Steuernachzahlung. Diese haben wir kurz nach Erhalt des Bescheides 2016 überwiesen. Auf eben diesem Bescheid wurden dann Steuervorauszahlungen gefordert, da davon auszugehen war, dass durch die fehlenden Steuerzahlungen der Rentenversicherung das zu versteuernde Gesamteinkommen höher sein würde und damit eben auch die Steuer.
Ich habe dann auch brav gezahlt, in der Annahme, dass es beim Finanzamt eben mit der Steuerschuld für 2016 verrechnet wird. War aber nicht so!
Wir haben weiterhin eine Steuervorauszahlung UND eine horrende Nachzahlung. Irgendwo stimmt doch da was nicht?!
Gruß M.Becker
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Hallo,
du schreibst: Die Steuervorauszahlungen ergaben sich aus dem Steuerbescheid für das Jahr 2015, in dem eine Nachzahlung (bereits überwiesen) und Steuervorauszahlungen errechnet wurden.
Da hast du noch keine Vorauszahlungen getätigt?
Wann hast du den Bescheid für 2015 bekommen?
Erst kürzlich? Mehrere Jahre auf einmal eingereicht?
Gruß FIGUL
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Hallo zusammen!
Ich habe ein ähnliches Problem.
Obwohl wir im vergangenen Jahr insgesamt ca. 1100,- € Steuervorauszahlungen geleistet haben (neben der schon einbehaltenen Lohnsteuer meines Arbeitgebers), finden diese im Steuerbescheid keinerlei Berücksichtigung. Ist das so rechtens oder ein Fehler des Finanzamtes?
Die Steuervorauszahlungen ergaben sich aus dem Steuerbescheid für das Jahr 2015, in dem eine Nachzahlung (bereits überwiesen) und Steuervorauszahlungen errechnet wurden.
Wir haben vorsichtshalber Widerspruch eingelegt, es wurde darauf jedoch nicht eingegangen.
Was sollten wir jetzt tun?
Gruß M.Becker
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Der Trick ist nicht unbekannt, aber er löst nur das Problem mit der Richtigkeit der eigenen Vorausberechnung. Außerdem muss diese Lohnsteuerbescheinigung vor der Übermittlung wieder entfernt werden.Für die als Freiberufler o.ä. geleisteten Vorauszahlungen an Einkommenssteuer einfach eine zusätzliche Lohnsteuerkarte mit 0 EUR Lohn aber den geleisteten Vorauszahlungen anlegen. Dann rechnet Elsterformular zumindest richtig.
Damit ich das nicht vergesse, kopiere ich mir unsere Erklärung und füge diese Lohnsteuerbescheinigung nur bei der Kopie ein.
Das mit der neuen Steuernummer bei Zusammenveranlagung ist in den Vorschriften der Finanzämter so vorgegeben, daran kommen die nicht vorbei.
Sie müssten eben auch die Steuerkonten unter der neuen Nummer zusammenführen, dann würden solche Fehler nicht passieren.
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Hallo Charlie24,
ich werde morgen sehen, was das Finanzamt zu seinem Fehler sagt. Statt des Aufwandes für uns 2 neue Steuernummern zu generieren, sollten die Mitarbeiter lieber mehr Sorgfalt beim Erstellen der Einkommensteuerbescheide walten lassen.
Ich habe jetzt eine Möglichkeit gefunden, wie man zumindest die Berechnung durch Elsterformular korrigieren kann. Für die als Freiberufler o.ä. geleisteten Vorauszahlungen an Einkommenssteuer einfach eine zusätzliche Lohnsteuerkarte mit 0 EUR Lohn aber den geleisteten Vorauszahlungen anlegen. Dann rechnet Elsterformular zumindest richtig. Ob das FA dann auch aufwacht, weiß ich nicht.
Gruß Falke40Zuletzt geändert von Falke40; 22.06.2017, 20:02.
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Dass es manchmal nicht klappt, hat doch @Picard777 hier schon geschrieben:
Ein Anruf beim Finanzamt sollte eigentlich genügen, um den Fehler zu beheben!... Wechseln von Zusammenveranlagungen zu Einzelveranlagungen oder umgekehrt würde ich im Bescheid etwas genauer hinschauen, sollte aber dennoch eigentlich funktionieren.
Das Thema mit der Nichtangabe der Vorauszahlungen ist hier schon häufiger kontrovers diskutiert worden, diverse Vorschläge hierzu wurden aber bisher von den Entwicklern nicht aufgegriffen.
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Hallo Picard777Zitat von Picard777 Beitrag anzeigenWenn sich die Steuernummern nicht geändert hat, kannst Du dich darauf verlassen. Bei Bundeslandwechseln oder Wechseln von Zusammenveranlagungen zu Einzelveranlagungen oder umgekehrt würde ich im Bescheid etwas genauer hinschauen, sollte aber dennoch eigentlich funktionieren.
Leider nicht! Wir haben 2016 geheiratet und das FA hat uns prompt nach dem Einreichen der Steuererkärung eine neue gemeinsame Steuernummer zugewiesen. Heute kam die Steuererklärung, statt 3500 EUR Erstattung 2500 EUR Nachzahlung, denn das Finanzamt hat einfach mal "vergessen", dass meine Frau im Jahr 2016 6000 EUR Steuervorauszahlung geleistet hatte und diese nicht berücksichtigt. Ich hatte diese 6000 EUR zwar bei sonstigen Belastungen eingetragen aber weil nicht zutreffend hat es die Bearbeiterin einfach gestrichen, basta. Es gehört ein Feld in die Formulare, wo Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer berücksichtigt werden, entweder im Hauptvordruck, wo sonstige Ausgaben geltend gemacht werden oder in der Anlage G oder S des jeweiligen Eheparners.
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Wenn sich die Steuernummern nicht geändert hat, kannst Du dich darauf verlassen. Bei Bundeslandwechseln oder Wechseln von Zusammenveranlagungen zu Einzelveranlagungen oder umgekehrt würde ich im Bescheid etwas genauer hinschauen, sollte aber dennoch eigentlich funktionieren.
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Hallo,Zitat von kingscore Beitrag anzeigenHallo
ich habe im Jahr 2016 insgesamt 1100€ an das Finanzamt Vorausgezahlt (Für das Steuerjahr 2016).
Als ich heute meine Erklärung gemacht habe und diese ausgedruckt habe erscheint dieser Wert aber nirgends obwohl meine Software die Eingabe hatte und diese auch bei der Berücksichtung (Prognose) aufgeführt hat. Muss ich das Finanzamt nochmals extra darauf hinweisen das Vorrauszahlungen vorliegen oder langt es sich darauf zu verlassen.
Danke
worauf du dich verlassen kannst
Gruß FIGUL
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