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Ehemann verstorben

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    Ehemann verstorben

    Hallo liebe Forengemeinde,

    mein Ehemann ist verstorben. Bisher wurden wir immer gemeinsam veranlagt. Er als Rentner und ich als Arbeitnehmer. Jetzt habe ich gehört dass für
    das Sterbejahr eine Einkommensteuererklärung für meinen verstorbenen Mann abgegeben werden muss. Kann ich die Einkommensteuererklärung wie bisher machen, mit
    der Angabe der beiden Steuerpflichtigen obwohl mein Mann verstorben ist? In dem Fall würde die Steuererklärung nur um ein weiteres Formular R (meine Witwenrente) ergänzt werden müssen. Wenn es so nicht richtig ist, wie dann?

    LG Mana

    #2
    AW: Ehemann

    Hallo Mana,

    das geht so, dass sogenannte Gnadensplitting findet Anwendung.

    Tschüß

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      #3
      AW: Ehemann verstorben

      Zitat von Mana Beitrag anzeigen
      für das Sterbejahr
      Ihr wart ja da noch verheiratet. Also ist auch eine gemeinsame Steuererklärung abzugeben.

      Auch für das darauf folgende Jahr gibt es noch die Splittingtabelle für Dich.

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        #4
        AW: Ehemann verstorben

        Hallo Holzgoe,

        vielen Dank für die Antwort. Das mit dem Gnadensplitting ist mir bekannt. Ich kann hiervon leider nicht ableiten, wie ich mit der Einkommensteuerklärung zu verfahren habe.

        LG Mana

        - - - Aktualisiert - - -

        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Ihr wart ja da noch verheiratet. Also ist auch eine gemeinsame Steuererklärung abzugeben.

        Auch für das darauf folgende Jahr gibt es noch die Splittingtabelle für Dich.
        Ok, danke für die Antwort. Und auf Seite 1 des Mantelbogens werden wir beide als Steuerpflichtige eingetragen?

        LG Mana

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          #5
          AW: Ehemann verstorben

          Zitat von Mana Beitrag anzeigen
          Und auf Seite 1 des Mantelbogens werden wir beide als Steuerpflichtige eingetragen?
          Ja. Am Besten mit dem Zusatz verst. am tt.mm.jjjj

          Kommentar


            #6
            AW: Ehemann verstorben

            Und auf Seite 1 des Mantelbogens werden wir beide als Steuerpflichtige eingetragen?
            Ja, wie bisher! Du kannst hinter den Vornamen deines verstorbenen Ehemanns noch das Sterbedatum angeben, wenn der Platz dafür reicht, also: Vorname, verst. TT.MM.16
            So mache ich das immer.

            Wenn du nicht Alleinerbin bist, sondern noch weitere Erben vorhanden sind, solltest du dir von diesen vorsorglich eine Vollmacht erteilen lassen.

            Da war ich jetzt wieder viel zu langsam!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Ehemann verstorben

              Ja, danke für den Hinweis mit den Vollmachten. Da hätte ich nicht dran gedacht.

              Da hier bereits darauf hingewiesen wurde möchte ich noch eine Frage zum Folgejahr stellen, in dem das sogenannte Gnadensplitting gilt.

              Wie muss ich die Einkommensteuererklärung dann erstellen, damit das "Gnadensplitting" nicht vergessen wird.

              Danke schon mal für weitere Antworten!

              LG

              Kommentar


                #8
                AW: Ehemann verstorben

                Du musst nur in Zeile 15 des Hauptvordrucks bei Familienstand das Sterbedatum unter verwitwet seit dem angeben, mehr ist nicht zu tun.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  AW: Ehemann verstorben

                  Vielen Dank für die Antwort! Man mag es kaum glauben, dass hier in Deutschland eine so einfache Lösung möglich ist.

                  LG Mana

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                    #10
                    AW: Ehemann verstorben

                    Ich würde aber trotzdem dann beim Bescheid einen genauen Blick darauf werfen, ob da tatsächlich der Splittingtarif angewandt wurde. Da es für die Einzelveranlagung eine neue Steuernummer geben wird und das Sterbedatum eher manuell berücksichtigt wird, gerät das ggf. versehentlich mal beim Bearbeiter aus dem Blick. Also wenn da plötzlich eine größere Nachzahlung vermeintlich rauskommt, tief durchatmen, prüfen, schnell anrufen.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Ehemann verstorben

                      Guten Abend zusammen,

                      ich greife den Thread auf um nicht noch mehr zu eröffnen.
                      Ich brauche Hilfe.
                      Ich mache für meine Mutter und meinen Vater die Steuererklärung von 2016.
                      Meine Mutter arbeitet noch als Krankenschwester. Mein Vater ist anfang Februar 2016 verstorben hat aber für 2 Monate demnach ncoh rente im Jahr 2016 bekommen. Also hat meine Mutter damals das Sterbevierteljahr Geld bekommen, ab Juni dann die Witwenrente und einen Witwenanteil von der Zentralenversorgungskasse (ZVK) da mein Vater auch im Krankenhaus gearbeitet hat.
                      Die Frage:

                      - Die 2 Monate Rente ansich welche mein Vater bekommen hat weiß ich ja einzutragen aber wie ist es mit der Witwenrente?
                      - Und wie is das mit dem Witwenanteil der ZVK? Ja ich weiß ich muss für meine Mutter auch den Bogen R anlegen aber wie dann weiter??? Zähl ich das einfach alles zusammen mit der Witwenrente?
                      - Wie trage ich das Sterbevierteljahr ein?
                      - Trage ich nur die Rente abzüglich des Freibetrages ein oder voll? Ich mein das Amt hat die Daten ja eh und wirds dann rausstreichen.

                      Bitte um Hilfe. Bin grad am WE dran das zu machen
                      Danke für die Hilfe vorab.

                      Gruß Rufes

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                        #12
                        AW: Ehemann verstorben

                        Zitat von Rufes Beitrag anzeigen
                        Trage ich nur die Rente abzüglich des Freibetrages ein oder voll? Ich mein das Amt hat die Daten ja eh und wirds dann rausstreichen.
                        Es ist einzutragen was im Formular abgefragt wird. Was steht denn auf den Bescheinigungen der Versicherungen?

                        Welche Software verwendest Du?

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                          #13
                          AW: Ehemann verstorben

                          [QUOTE=Rufes;234216]

                          .......Trage ich nur die Rente abzüglich des Freibetrages ein oder voll? Ich mein das Amt hat die Daten ja eh und wirds dann rausstreichen.
                          .........
                          /QUOTE]

                          Hallo Rufes,
                          nimm am besten die Bescheinigungen der RV und trage es in die Anlage R entsprechend ein.

                          Tschüß

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                            #14
                            AW: Ehemann verstorben

                            Trage ich nur die Rente abzüglich des Freibetrages ein oder voll? Ich mein das Amt hat die Daten ja eh und wirds dann rausstreichen.
                            Ohne die Bescheinigung über die übermittelten Daten ist das gar nicht so einfach, da auch der Rentenbeginn zu berücksichtigen ist!

                            Entweder du richtest dir für deine Mutter den Belegabruf in Mein ELSTER ein oder du forderst die an die Finanzverwaltung übermittelten Daten beim Rentenversicherungsträger unter Hinterbliebenenrenten an

                            Das musst du nur einmal machen. Den Link habe ich dir hier hinterlegt:

                            https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/

                            Die ZVK-Rente musst du getrennt eintragen. Darüber müsste deine Mutter aber eine Bescheinigung erhalten haben. Auch hier hilft dir aber notfalls der Belegabruf!

                            Um den Belegabruf nutzen zu können, musst du dich in Mein ELSTER registrieren und den Belegabruf dort beantragen: https://www.elster.de/eportal/start
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              AW: Ehemann verstorben

                              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                              Es ist einzutragen was im Formular abgefragt wird. Was steht denn auf den Bescheinigungen der Versicherungen?

                              Welche Software verwendest Du?
                              Sorry, das Elster Programm also nicht die Online Version.

                              Ja also eine Bescheinigung über die Rente von meinem Dad habe ich und eingetragen habe ich das auch erstmal so. Heißt wie ich die Rente von meinem Dad reinklopf weiß ich in etwa, das mit dem Freibetrag krieg ich evtl. auch noch hin.
                              Das mit der Witwenrente und den Witwenanteil der ZVK is das größere Übel.
                              Ich habe auch Belege für die Höhe der Witwenrente und wo ich das eintragen muss und für die ZVK (hier aber nicht wo man das eintragen muss). Aber wenn ich die Witwenrente eintrage, kann ich in das gleiche Feld ja nicht den Witwenanteil der ZVK eintragen also MUSS das logischerweise ja woanders reinkommen...aber wo ?:-I

                              Und das mit dem Sterbevierteljahr ? kp *Landunter*

                              Sorry wenn ich doofe Fragen stelle aber checks langsam garnicht mehr
                              Danke für die HIlfe !

                              Gruß

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