Zitat von peter581
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Einkünfte: Bruttoentgelt minus Werbungskosten
zu versteuerndes Einkommen: Einfünfte minus Sonderausgaben
Verlust: negative Einkünfte
Krankenversicherung etc. sind Sonderausgaben und sind für einen Verlust daher irrelevant. Bei den Semesterbeiträgen bleibt die Frage, ob du sie als Werbungskosten (Anlage N) oder Sonderausgaben (Ausbildungeskosten im Hauptvordruck) abgesetzt hast.

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