einmal reicht....
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Abbruch-Hinweis Anlage Kind: keine Angaben zum Kindschaftsverhältnis gemacht
Einklappen
X
-
Abbruch-Hinweis Anlage Kind: keine Angaben zum Kindschaftsverhältnis gemacht
Zuletzt geändert von RainerFrust; 07.04.2018, 19:14. -
Abbruch-Hinweis Anlage Kind: keine Angaben zum Kindschaftsverhältnis gemacht
Hallo in die Runde,
da dies meine erste Steuererklärung nach der Scheidung ist, bin ich mir sicher, das ich irgend eine kleinigkeit wohl übersehen habe...
Wenn ich die Plausibilität prüfen lasse ist alles grün und in ordnung!
"Aber dann sobald ich eine Berechnung (unverbindlich) durchführen möchte, erstellt elster eine pdf in der steht: (copy - paste von der pdf)"
AHW Abbruch-Hinweise
Anlage Kind: Für ein Kind wurden keine Angaben zum Kindschaftsverhältnis gemacht.
DHW Dokumentations-HinweiseElsterFormular
Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte
eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt.
Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden
übermittelt werden.
Ich habe die ID von meinem Kind (Anlage Kind) also Zeile 4 - 5 - 6 - /(1152€) die Kasse/ Zeile 8 sind ausgefüllt und in Zeile 10 das erste angekreuzt.... (leibliches Kind)
Was mach ich da denn falsch?
Gruß und Danke
-
AW: Abbruch-Hinweis Anlage Kind: keine Angaben zum Kindschaftsverhältnis gemacht
Zitat von RainerFrust Beitrag anzeigenin Zeile 10 das erste angekreuzt.... (leibliches Kind)
(EDIT: habs zusammengeführt; Frage doppelt gestellt)Zuletzt geändert von L. E. Fant; 07.04.2018, 19:01.
Kommentar
-
AW: Abbruch-Hinweis Anlage Kind: keine Angaben zum Kindschaftsverhältnis gemacht
Und für den zweiten Elternteil?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
Kommentar