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Anlage AVEÜR - AfA richtig ausfüllen (Bewegliche Wirtschaftsgüter ohne GWG)

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    Anlage AVEÜR - AfA richtig ausfüllen (Bewegliche Wirtschaftsgüter ohne GWG)

    Hallo ich habe da eine Frage zum Eintragen von AFAs in der Anlage AVEÜR.

    Es ist mein erstes Jahr der Steuererklärung und ich übernehme die Daten aus meinem Buchungsprogramm, jedoch bin ich mir da noch unsicher bei einigen Angaben.


    Also ausfüllen muss ich:

    1. Bezeichnung und Anschaffungsdatum (ist klar)

    2. Anschaffungs-/Herstellungskosten/Einlagewert - ist hier der Netto oder Brutto Wert anzugeben?

    3. Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums - Da es das erste Jahr ist, frage ich mich ob ich dann im Endeffekt den Wert aus 2 übernehmen soll, oder da bereits den AfA-Wert für 2017 abziehen soll.

    Beispiel: Der Kaufpreis des Produkts war 2070 Euro Netto, und im ersten Jahr ist der AfA Wert 50€. Muss ich dann den Kaufwert angeben (2070€) oder den abgezogenen Wert (2020€). Mein Buchhaltungsprogramm zeigt beim Buchwert für 2017 den abgezogenen Wert, also 2020€ an.

    4. AfA - Das ist der Wert, der für dieses Jahr gebucht wird, richtig?


    Wäre sehr nett und unglaublich hilfreich, wenn ihr mir diese Fragen beantworten könntet, und eventuell sagen könntet, ob ich noch was ausfüllen muss, oder vergessen habe.

    Danke!!!

    #2
    AW: Anlage AVEÜR - AfA richtig ausfüllen (Bewegliche Wirtschaftsgüter ohne GWG)

    1. Bezeichnung und Anschaffungsdatum (ist klar)
    Du darfst auch Gruppen (KFZ, Büroausstattung, Andere) bilden. Alle Wirtschaftsgüter einzeln aufführen geht bei den meisten Buchhaltungsprogrammen nicht, in ElsterFormular bzw. Mein ELSTER geht das.
    Das Anschaffungsdatum muss bzw. kann bei Gruppenbildung nicht angegeben werden.

    2. Anschaffungs-/Herstellungskosten/Einlagewert - ist hier der Netto oder Brutto Wert anzugeben?
    Wenn du zum Vorsteuerabzug berechtigt bist, muss bei den AHK (Anschaffungs-/Herstellungskosten/Einlagewert) immer der Nettowert angegeben werden, die Vorsteuer hast du ja bereits geltend gemacht.

    3. Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums - Da es das erste Jahr ist, frage ich mich ob ich dann im Endeffekt den Wert aus 2 übernehmen soll, oder da bereits den AfA-Wert für 2017 abziehen soll.
    Da es bei dir das erste Jahr ist, müssen die AHK und der Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums identisch sein, davon geht dann die AfA weg, übrig bleibt der Buchwert am Ende des Gewinnermittlungszeitraums.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Anlage AVEÜR - AfA richtig ausfüllen (Bewegliche Wirtschaftsgüter ohne GWG)

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Du darfst auch Gruppen (KFZ, Büroausstattung, Andere) bilden. Alle Wirtschaftsgüter einzeln aufführen geht bei den meisten Buchhaltungsprogrammen nicht, in ElsterFormular bzw. Mein ELSTER geht das.
      Das Anschaffungsdatum muss bzw. kann bei Gruppenbildung nicht angegeben werden.



      Wenn du zum Vorsteuerabzug berechtigt bist, muss bei den AHK (Anschaffungs-/Herstellungskosten/Einlagewert) immer der Nettowert angegeben werden, die Vorsteuer hast du ja bereits geltend gemacht.



      Da es bei dir das erste Jahr ist, müssen die AHK und der Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums identisch sein, davon geht dann die AfA weg, übrig bleibt der Buchwert am Ende des Gewinnermittlungszeitraums.

      1. Ja ich nutze Elster Online und habe jetzt alle Wirtschaftsgüter einzeln aufgeführt.

      2. Alles klar, bin Vorsteuerabzugsberechtigt und habe alles Netto angegeben - puh, zum Glück richtig gemacht und nichts ändern.

      3. Ok, so habe ich mir das auch eigentlich gedacht, jedoch wird bei dem Programm, das ich nutze (Debitoor), eine Abschreibungstabelle generiert, die zum Beispiel so abläuft:

      ("Gegenstand X" - Kaufwert Netto - bspw. 2070€)

      Abschreibungsverlauf für Gegenstand X:

      Jahr - 2017
      Abschreibung - 50€
      Buchwert - 2020€

      Jahr - 2018
      Abschreibung - 300€
      Buchwert - 1720€

      usw.
      usw.

      Deswegen bin ich mir da nicht ganz sicher, da hier ja bereits die erste AfA abgezogen wurde.

      Danke noch mal für die Antwort.

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        #4
        AW: Anlage AVEÜR - AfA richtig ausfüllen (Bewegliche Wirtschaftsgüter ohne GWG)

        Deswegen bin ich mir da nicht ganz sicher, da hier ja bereits die erste AfA abgezogen wurde.
        Die anteilige AfA für 2017 wird ja auch mit Buchungsdatum 31.12.2017 abgezogen, übrig bleibt der Buchwert am Ende des Gewinnermittlungszeitraums 2017, der dann wieder dem Buchwert zu Beginn

        des nächsten Gewinnermittlungszeitraums, also 2018 entspricht. Der Buchwert am Ende des Gewinnermittlungszeitraums wird in Mein ELSTER jeweils automatisch berechnet.

        In deinem Beispiel gibst du, wenn es sich um Büroausstattung handeln würde, in die Felder 410 und 411 jeweils 2070,00 ein, in das Feld 414 dann die AfA mit 50,00, nach Übernahme stehen dann im Feld 416 die 2020,00,

        die du dann im Jahr 2018 in das Feld 411 eintragen musst. Die Feldnummern werden leider nur bei der Summenbildung angezeigt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #5
          AW: Anlage AVEÜR - AfA richtig ausfüllen (Bewegliche Wirtschaftsgüter ohne GWG)

          Alles klar ich danke dir!

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            #6
            AW: Anlage AVEÜR - AfA richtig ausfüllen (Bewegliche Wirtschaftsgüter ohne GWG)

            Weiß jemand, was dann in "Zugänge" und "Abgänge" gehört?

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              #7
              AW: Anlage AVEÜR - AfA richtig ausfüllen (Bewegliche Wirtschaftsgüter ohne GWG)

              Zitat von Nadelöhr Beitrag anzeigen
              Weiß jemand, was dann in "Zugänge" und "Abgänge" gehört?
              Unter Zugänge erfasst du die Wirtschaftsgüter, die du im Erklärungsjahr, meinetwegen jetzt 2018 neu angeschafft hast, unter Abgänge erfasst du die Wirtschaftsgüter, die 2018 aus dem Betrieb

              ausgeschieden sind, gleich ob verkauft, verschrottet oder in das Privatvermögen entnommen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                AW: Anlage AVEÜR - AfA richtig ausfüllen (Bewegliche Wirtschaftsgüter ohne GWG)

                Hallo,

                ich verstehe Zugänge bzw. Abgänge trotzdem noch nicht ganz:

                Wenn ich z.B. eine Laptop in 2018 angeschafft habe, dann trage ich die Anschaffungskosten in 410 ein.

                Ist dieser Laptop jetzt auch ein "Zugang" in 2018? Wenn ich den Anschaffungskosten auch als Zugang eintrage (412), dann addieren wird dieser Wert mit den Anschaffungskosten addiert (410 + 412). Der Buchwert ist dann quasi doppelt so hoch wie die Anschaffungskosten. Das kann ja nicht stimmen...

                Um bei diesem Beispiel zu bleiben: Wenn ich einen 1000 € Laptop in 2018 gekauft habe, was trage ich als Anschaffungskosten ein und was als Zugang?

                Vielen Grüße

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                  #9
                  AW: Anlage AVEÜR - AfA richtig ausfüllen (Bewegliche Wirtschaftsgüter ohne GWG)

                  Du trägst die Anschaffungskosten nur bei Zugänge ein. Doppelt erfassen darfst du die Kosten natürlich nicht.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Anlage AVEÜR - AfA richtig ausfüllen (Bewegliche Wirtschaftsgüter ohne GWG)

                    Vielen Dank für deine Hilfe!

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                      #11
                      Ich bin Rentner (erste Rentenzahlung im Mai 2021), arbeite aber noch freiberuflich. Ich benutze Elster zum ersten Mal (für 2022) und die Anlage AVEÜR bereitet mir einige Schwierigkeiten. Mein ehemaliger Steuerberater hat immer nur die Zeilen 11-13 ausgefüllt. Bitte seht euch die Bilder an, die ich hochlade.

                      AVEÜR 2020/21 Büroausstattung: hervorgehobener Betrag = Mitte Juli 2018 angeschafftes Mobiltelefon

                      AVEÜR 2020 Andere: hervorgehobener Betrag = Desktop-Computer (Apple iMac), gekauft Mitte Februar 2018

                      Es kommt mir seltsam vor, dass Büroausstattung und Andere nur auf ein Telefon und einen Computer beschränkt sind, da ich in den letzten Jahren auch andere Anschaffungen (nicht GWG) für mein Unternehmen getätigt habe. Die einzigen anderen Ausgaben, die mein Steuerberater in Anlage EUR aufgenommen hat, waren meine Telefonrechnungen und die Rechnungen, die er mir geschickt hat.

                      Meine Fragen sind:
                      1 Kann mir jemand sagen, wie die anderen Beträge (AVEÜR siehe Bilder) berechnet wurden?
                      2 Ich habe im Dezember 21 einen neuen Computer für 3260 € gekauft, welche Beträge (wenn überhaupt?) muss ich also bei den beweglichen Wirtschaftsgütern (ohne GWG) angeben?

                      Wäre für jede Hilfe dankbar
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                        #12
                        1 Kann mir jemand sagen, wie die anderen Beträge (AVEÜR siehe Bilder) berechnet wurden?
                        Die 2018 angeschafften Wirtschaftsgüter wurden offenbar über 24 bzw. 36 Monate linear abgeschrieben und haben deshalb inzwischen 0,00 erreicht.

                        Die Neuanschaffung im Dezember 2021 hätte bereits 2021 in der AVEÜR erfasst werden müssen, was anscheinend nicht gemacht wurde.

                        Vielleicht hat der Steuerberater den außerhalb der AVEÜR angesetzt ?

                        Zu Computern gibt es neue Regeln: https://www.bundesfinanzministerium....cationFile&v=2
                        Zuletzt geändert von Charlie24; 27.06.2023, 20:55.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Danke für die schnelle Antwort. Das Ganze ist leider Fachjargon für mich, fürchte ich. Wie auch immer, ich werde sehen, wo der Link mich hinführt, und hoffentlich werde ich mehr wissen.

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