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Studiengebühren / Ausbildungsfreibetrag

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    Studiengebühren / Ausbildungsfreibetrag

    Ich grübel ...
    Es heisst, die Studiengebühren seien mit dem Ausbildungsfreibetrag (z.Z. 924€ pro Jahr) abgegolten.
    Es heisst aber auch, nur wer nicht bei den Eltern wohnt, bekommt den Ausbildungsfreibetrag.

    Das würde bedeuten: Wer bei den Eltern wohnt, darf seine Studiengebühren nicht absetzen?
    Kennt sich da jemand besser aus als ich? Vielen Dank!

    #2
    AW: Studiengebühren / Ausbildungsfreibetrag

    Zitat von Jojo2 Beitrag anzeigen
    Ich grübel ...
    Es heisst, die Studiengebühren seien mit dem Ausbildungsfreibetrag (z.Z. 924€ pro Jahr) abgegolten.
    Es heisst aber auch, nur wer nicht bei den Eltern wohnt, bekommt den Ausbildungsfreibetrag.

    Das würde bedeuten: Wer bei den Eltern wohnt, darf seine Studiengebühren nicht absetzen?
    Kennt sich da jemand besser aus als ich? Vielen Dank!
    Hallo,

    wo heisst es das?
    zum Ausbildungsfreibetrag folgende Erläuterungen:
    Entstehen einem Steuerpflichtigen Kosten für die Ausbildung eines Kindes, kann ein Ausbildungsfreibetrag von 924 € im Kalenderjahr vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden.

    Nachfolgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

    das Kind ist volljährig,

    es befindet sich in Berufsausbildung,

    es wohnt auswärtig und

    für das Kind besteht ein Anspruch auf das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag.

    Was hat deine Frage mit Elster zu tun?

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Studiengebühren / Ausbildungsfreibetrag

      Hat jetzt nicht wirklich etwas mit Elster zu tun, aber Du schmeißt ein paar Sachen durcheinander:

      JEDER darf SEINE Studiengebühren im Jahr der Zahlung bei SEINER Einkommensteuererklärung ansetzen, sofern damit eine berufliche Richtung eingeschlagen wird. Ob das Sonderausgaben oder Werbungskosten sind und ob sie sich auswirken, ist eine andere Frage.

      ELTERN können im Rahmen IHRER Einkommensteuererklärung für Kinder, für die sie Anspruch auf einen Kinderfreibetrag haben und die volljährig sind und auswärtig untergebracht sind und sich in Berufsausbildung befinden, einen Freibetrag iHv 924 € erhalten, der sich allerdings um Monate kürzt, in denen nicht alle genannten Voraussetzungen vorlagen. Näheres entnimmst Du z.B. der Eingabehilfe in Deinem Steuerprogramm, das Du ja hast, da Du sonst nicht in einem Elsterforum gelandet wärest. Somit hat der Student SELBST keinen Ausbildungsfreibetrag, sondern höchstens der oder die Elter oder die Eltern
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: Studiengebühren / Ausbildungsfreibetrag

        Es heisst, die Studiengebühren seien mit dem Ausbildungsfreibetrag (z.Z. 924€ pro Jahr) abgegolten.
        Das ist in dieser Verkürzung Unsinn!

        Zwischen dem Sonderfreibetrag bei auswärtiger Unterbringung eines Kindes über 18 in Ausbildung und Studiengebühren besteht kein steuerlicher Zusammenhang.

        Eltern können allerdings keine Studiengebühren für ein Kind steuerlich geltend machen, da mit dem Kinderfreibetrag bzw. dem Kindergeld auch die Ausbildungskosten abgegolten sind.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Beantragt man den Ausbildungsfreibetrag in der Anlage Kind, Zeilen 61 und 63 ?

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            #6
            Beantragt man den Ausbildungsfreibetrag in der Anlage Kind, Zeilen 61 und 63 ?
            Das ist kein Ausbildungsfreibetrag sondern ein Freibetrag für die auswärtige Unterbringung eines volljährigen Kindes in Ausbildung.

            Die Zeilen 61 ff. der Anlage Kind sind korrekt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Ausbildungsfreibetrag und Freibetrag für die auswärtige Unterbringung eines volljährigen Kindes in Ausbildung sind nicht dasselbe? Ich meine die 924 EUR p. a..

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                #8
                Ausbildungsfreibetrag und Freibetrag für die auswärtige Unterbringung eines volljährigen Kindes in Ausbildung sind nicht dasselbe?
                Der Ausbildungsfreibetrag ist in den Kinderfreibetrag eingearbeitet, den zusätzlichen Sonderfreibetrag gibt es ja nur bei auswärtiger Unterbringung

                und auch nur für volljährige Kinder in Ausbildung.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Und dieser Sonderfreibetrag sind die 924 € (1200 € ab 2023), die ich meine ?

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                    #10
                    Und dieser Sonderfreibetrag sind die 924 € (1200 € ab 2023), die ich meine ?
                    Genauso ist das !
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Okay, danke, Charlie24 !

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