Zitat von LiLa06
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Hallo,
Du brringst da viel durcheinander.
Steuerpflichtig bist du immer, wenn du Einkommen erzielst.
du verwechselst hier Pflicht- und Antragsveranlagung.
Die Kosten für den Steuerberater kannst du für das Jahr absetzen, in dem sie entstanden sind.
Hinweise welche Kosten der Steuerberatung du absetzen kannst findest du 100-fach im Internet.
Hoffentlich hat es dein Steuerberater schön aufgedröselt.
Gibst du keine Erklärung für VL ab bekommst du KEINE staatliche Förderung.
Freistellungsauftrag dafür ist für die Anlage KAP relevant
Gruß FIGUL


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