Zitat von Charlie24
					
						
						
							
							
							
							
								
								
								
								
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Datensatzbeschreibung der amtlich vorgeschriebenen Datensätze
				
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AW: Datensatzbeschreibung der amtlich vorgeschriebenen Datensätze
Vermutlich ist das Zeug auf http://www.esteuer.de (XML-Schemadateien) die "offizielle Veröffentlichung". Menschenlesbar ist das aber eher nicht. Aber auch dort wird auf den Entwicklerbereich verwiesen. Da sich dort jedermann anmelden kann, würde ich das schon als "öffentlich" interpretieren, wodurch diese Anforderung ja erfüllt wäre.
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AW: Datensatzbeschreibung der amtlich vorgeschriebenen Datensätze
Die Frage ist natürlich, welchen Nutzen ein Nichtentwickler davon haben soll? Bei der Fragestellung des TE geht es ja meiner Meinung doch eher um den grundsätzlichen Anspruch auf Veröffentlichung, denn er schreibt:Zitat von mhanft Beitrag anzeigenDas sind aber nur die Formulare mit den Kennziffern. Was genau in den übermittelten (XML-)Datensätzen drinstehen muss, steht im "ERiC-Common-Paket", das man im Entwicklerbereich runterladen kann. Meld dich da halt an, kann jeder machen, kostjanix.
Ob die Finanzverwaltung das ERiC-Common-Paket jetzt wirklich für jedermann veröffentlichen muss, ist eine Rechtsfrage. Meines Erachtens schreibt die AO das nicht vor, aber das ist meine persönliche Meinung.Da es sich aber um verpflichtende Vorgaben des Gesetzgebers bzw. der Finanzverwaltung sind, müssen diese eigentlich auch entsprechend veröffentlicht und öffentlich zugänglich sein.
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AW: Datensatzbeschreibung der amtlich vorgeschriebenen Datensätze
Das sind aber nur die Formulare mit den Kennziffern. Was genau in den übermittelten (XML-)Datensätzen drinstehen muss, steht im "ERiC-Common-Paket", das man im Entwicklerbereich runterladen kann. Meld dich da halt an, kann jeder machen, kostjanix.Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenUnd so erfolgt das dann auch, hier am Beispiel der EÜR:
https://www.bundesfinanzministerium....cationFile&v=1
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AW: Datensatzbeschreibung der amtlich vorgeschriebenen Datensätze
Meines Erachtens wird hier der Begriff amtlich vorgeschriebener Datensatz falsch interpretiert.
§ 87b Abs. 2 AO bestimmt folgendes:
Bei der elektronischen Übermittlung von amtlich vorgeschriebenen Datensätzen an Finanzbehörden hat der Datenübermittler die hierfür nach Absatz 1 für den jeweiligen Besteuerungszeitraum oder -zeitpunkt amtlich
bestimmten Schnittstellen ordnungsgemäß zu bedienen. Die amtlich bestimmten Schnittstellen werden über das Internet zur Verfügung gestellt.
Und so erfolgt das dann auch, hier am Beispiel der EÜR:
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AW: Datensatzbeschreibung der amtlich vorgeschriebenen Datensätze
Hallo Axel,
diese Frage ist wahrscheinlich nichts für dieses ANWENDER-Forum. Ich empfehle eine entsprechende E-Mail an hotline@elster.de zu schreiben und vielleicht auch gleich zu begründen, warum die Datensatzbeschreibungen öffentlich einsehbar sein sollten.
Grüße
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Datensatzbeschreibung der amtlich vorgeschriebenen Datensätze
Liebes Forum,
wer kann mir sagen, wo die Datensatzbeschreibungen für die amtlich vorgeschriebenen Datensätze für die Steueranmeldungen und -erklärungen einsehbar bzw. abrufbar sind? (Z.B. für UStVA, USt.Erklärung, ESt-Erklärung etc.)
Es gibt zwar den Bereich für Entwickler auf der Elster-Seite, der aber passwortgeschützt ist. Da ich kein Entickler bin, kann ich auch nicht sagen, ob die Datensatzbeschreibungen dort enthalten sind. Da es sich aber um verpflichtende Vorgaben des Gesetzgebers bzw. der Finanzverwaltung sind, müssen diese eigentlich auch entsprechend veröffentlicht und öffentlich zugänglich sein. Ich konnte aber leider nichts finden.
Für jede Hilfe dankbar.
Grüße
AxelStichworte: -
 

	
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