Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Steuererklärung mit (kleiner) Photovoltaikanlage

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Steuererklärung mit (kleiner) Photovoltaikanlage

    Hallo liebe Forumsmitglieder,
    Ich hoffe ich bin hier in diesem Unterforum richtig mit meiner Frage.

    Und zwar mache ich die Steuererklärung für eine Person, die eine Photovoltaikanlage besitzt. Ich habe nun schon sehr lange auf Googel und hier im Forum nach Antworten gesucht, aber immer nur (glaube ich zumindest) viel zu komplizierte Antworten gelesen. Denn oft wird bei der Steuererklärung zwischen Kleinunternehmer oder Unternehmer unterschieden, sowie fast immer von Beträgen im Bereich von über 10.000€ pro Jahr gesprochen, sowie von der Unterscheidung der Steuererklärung vor dem Kauf der Anlage, während des Betriebs oder sogar bei Veräußerung dieser. Und all diese verschiedenen Möglichkeiten bieten natürlich ein rießiges Spektrum an möglichen Anlagen und auszufüllenden Zeilen, dass ich bei meinem Fall nicht genau weiß, welche ich denn nun auszufüllen habe.

    Bei mir ist der Fall, dass die Photovoltaikanlage schon mehrere Jahre in Betrieb ist und im Jahr gerade mal 1240€ (inkl. Umst.) erwirtschaftet, also sehr weit weg von Beträgen wie 10.000€. Die Person ist als Kleinunternehmer angemeldet und bezieht auch gleich fast komplett den Strom, den sie produziert. (und neben diesem noch anderen von einem anderen Stromanbieter). Die Differenz aus dem durch die Anlage erwirtschaftetem und davon genutzem Strom (beidesmal schon die 19% Umsatzsteuer mitberechnet) beträgt (laut Rechnung der Stromanbieterfirma) -27€, also ein Gewinn von insg. 27€ (Ist das der in Anlage G einzutragene Gewinn, oder muss ich dort die 1240€ eintragen?).

    Ich habe beim Suchen gefunden, dass eine Umsatzsteuererklärung, Einnahmen-Überschuss-Erklärung und eben die Anlage G bei Photovoltaikanlagen verwendet werden muss/kann. Also nicht unbedingt alle 3, aber eben diese 3 Anlagen habe ich beim Durchlesen immer gesehen und weiß jetzt nicht, ob ich nur Anlage G ausfüllen brauch oder doch noch ein oder zwei der anderen.

    Kann mir da jemand weiterhelfen, was ich denn jetzt genau nur auszufüllen habe?

    mit freundlichen Grüßen
    Daniel

    #2
    AW: Steuererklärung mit (kleiner) Photovoltaikanlage

    Zitat von Daniel283 Beitrag anzeigen
    Hallo liebe Forumsmitglieder,
    Ich hoffe ich bin hier in diesem Unterforum richtig mit meiner Frage.

    Und zwar mache ich die Steuererklärung für eine Person, die eine Photovoltaikanlage besitzt. Ich habe nun schon sehr lange auf Googel und hier im Forum nach Antworten gesucht, aber immer nur (glaube ich zumindest) viel zu komplizierte Antworten gelesen. Denn oft wird bei der Steuererklärung zwischen Kleinunternehmer oder Unternehmer unterschieden, sowie fast immer von Beträgen im Bereich von über 10.000€ pro Jahr gesprochen, sowie von der Unterscheidung der Steuererklärung vor dem Kauf der Anlage, während des Betriebs oder sogar bei Veräußerung dieser. Und all diese verschiedenen Möglichkeiten bieten natürlich ein rießiges Spektrum an möglichen Anlagen und auszufüllenden Zeilen, dass ich bei meinem Fall nicht genau weiß, welche ich denn nun auszufüllen habe.

    Bei mir ist der Fall, dass die Photovoltaikanlage schon mehrere Jahre in Betrieb ist und im Jahr gerade mal 1240€ (inkl. Umst.) erwirtschaftet, also sehr weit weg von Beträgen wie 10.000€. Die Person ist als Kleinunternehmer angemeldet und bezieht auch gleich fast komplett den Strom, den sie produziert. (und neben diesem noch anderen von einem anderen Stromanbieter). Die Differenz aus dem durch die Anlage erwirtschaftetem und davon genutzem Strom (beidesmal schon die 19% Umsatzsteuer mitberechnet) beträgt (laut Rechnung der Stromanbieterfirma) -27€, also ein Gewinn von insg. 27€ (Ist das der in Anlage G einzutragene Gewinn, oder muss ich dort die 1240€ eintragen?).

    Ich habe beim Suchen gefunden, dass eine Umsatzsteuererklärung, Einnahmen-Überschuss-Erklärung und eben die Anlage G bei Photovoltaikanlagen verwendet werden muss/kann. Also nicht unbedingt alle 3, aber eben diese 3 Anlagen habe ich beim Durchlesen immer gesehen und weiß jetzt nicht, ob ich nur Anlage G ausfüllen brauch oder doch noch ein oder zwei der anderen.

    Kann mir da jemand weiterhelfen, was ich denn jetzt genau nur auszufüllen habe?

    mit freundlichen Grüßen
    Daniel
    Hallo,

    Die Steuerklärrung darfst du nur für ANGEHÖRIGE machen
    An deiner Stelle würde ich nicht eimal dieses machen, da dir jedes Grundwissen fehlt.

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Steuererklärung mit (kleiner) Photovoltaikanlage

      Eine Einnahmenüberschussrechnung -EÜR- oder auch als Anlage EÜR bezeichnet, muss ab 2017 in jedem Fall elektronisch authentifiziert übermittelt werden. Damit wird der Gewinn ermittelt,

      der dann in die Anlage G zur Einkommensteuererklärung einzutragen ist. Was als Gewinn im Falle des Eigenverbrauchs gilt, ist eine steuerrechtliche Frage.

      Wenn der Steuerpflichtige wirklich Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG ist, muss man im Einzelfall abklären, ob das Finanzamt überhaupt eine Umsatzsteuererklärung haben will.
      Das wird nicht einheitlich gehandhabt.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Steuererklärung mit (kleiner) Photovoltaikanlage

        @FIGUL Es ist auch für einen Angehörigen.

        @Charlie24
        Danke für deine Antwort.
        Wenn die Kleinunternehmerregelung greift, ist also keine Umsatzsteuererklärung notwendig?
        Reicht dann, nur Analge G auszufüllen?
        Ich mache diese Art von Steuererklärung mit einer PV-Anlage leider zum ersten mal. Wie ich aber von den letzten Bescheiden über die Steuererklärung aus den letzten Jahren ablesen kann, war dort wohl doch der durch die PV-Anlage erwirtschaftete Betrag als Gewinn gemeint.

        Kommentar


          #5
          AW: Steuererklärung mit (kleiner) Photovoltaikanlage

          Hallo,

          problematisch ist für mich die Aussage Beträge incl. USt und Kleinunternehmer. Wenn in den Erstattungen für den erzeugten und an den Stromanbieter verkauften Stromes Umsatzsteuer ausgewiesen wurde, liegt m.E. eine leichtfertige Steuerverkürzung vor. Diese Fälle hatte ich schon mehrfach vorliegen, dass dem Stromanbieter nicht mitgeteilt wurde, dass zur Kleinunternehmerregelung gewechselt wurde. Schließlich zieht der Stromanbieter die Vorsteuer aus den gezahlten Beträgen ... Ansonsten gilt: Anlage G, Anlage EÜR, Anlage AVEÜR, Umsatzsteuer-Erklärung. Und ob nur auf die Erstattungsbeträge des Stromanbieters die Umsatzsteuer abzuführen ist oder auf den gesamten erzeugten Strom, ist davon abhängig, ob aus den gesamten Kosten der Anlage die Vorsteuer geltend gemacht worden ist ... das ist u.a. davon abhängig, wann die Anlage in Betrieb ging ...

          Gruss
          Uwe
          Warum muss ich dem Finanzamt jedes Jahr die Steuer erklären?

          Kommentar


            #6
            AW: Steuererklärung mit (kleiner) Photovoltaikanlage

            Zitat von Daniel283 Beitrag anzeigen
            @FIGUL Es ist auch für einen Angehörigen.

            @Charlie24
            Danke für deine Antwort.
            Wenn die Kleinunternehmerregelung greift, ist also keine Umsatzsteuererklärung notwendig?
            Reicht dann, nur Analge G auszufüllen?
            Ich mache diese Art von Steuererklärung mit einer PV-Anlage leider zum ersten mal. Wie ich aber von den letzten Bescheiden über die Steuererklärung aus den letzten Jahren ablesen kann, war dort wohl doch der durch die PV-Anlage erwirtschaftete Betrag als Gewinn gemeint.
            Hallo,

            und der Gewinn wird im Formular EÜR festgestellt und anschließend in die Anlage G übertragen.
            Hoffentlich weisst du alles, was in das Formular EÜR eingetragen wird.

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

            Kommentar


              #7
              AW: Steuererklärung mit (kleiner) Photovoltaikanlage

              Hallo @Badenbacher
              Die Person, für die ich die Erklärung mache, weiß leider nicht, ob sie als Kleinunternehmer angemeldet ist oder nicht (Sie ist schon etwas älter). Aber da die Anlage (Kaufjahr 2011) nur 11.000€ (<17500€) gekostet hat und im Jahr knapp 1000€ (<<50.000€) erwirtschaftet, ist dann nicht davon auszugehen, dass sie als Kleinunternehmer angemeldet ist? Allerdings wurde letztes Jahr die Umsatzsteuererklärung ausgefüllt. Heißt das dann nicht doch, dass sie doch nicht als Kleinunternehmer angemeldet ist?
              Würde dann jetzt Anlage G, Anlage EÜR, Anlage AVEÜR und die Umsatzsteuer-Erklärung ausfüllen.

              Grüße

              Kommentar


                #8
                AW: Steuererklärung mit (kleiner) Photovoltaikanlage

                ... ist dann nicht davon auszugehen, dass sie als Kleinunternehmer angemeldet ist?
                Nein, so einfach ist das nicht! Gerade bei Photovoltaikanlagen wurde und wird oft auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet, um die Vorsteuer bei der Anschaffung ziehen zu können.

                Wenn dir die Umsatzsteuererklärung aus dem letzten Jahr vorliegt, siehst du doch, was Sache ist.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  AW: Steuererklärung mit (kleiner) Photovoltaikanlage

                  Zitat von Daniel283 Beitrag anzeigen
                  Hallo @Badenbacher
                  Die Person, für die ich die Erklärung mache, weiß leider nicht, ob sie als Kleinunternehmer angemeldet ist oder nicht (Sie ist schon etwas älter). Aber da die Anlage (Kaufjahr 2011) nur 11.000€ (<17500€) gekostet hat und im Jahr knapp 1000€ (<<50.000€) erwirtschaftet, ist dann nicht davon auszugehen, dass sie als Kleinunternehmer angemeldet ist? Allerdings wurde letztes Jahr die Umsatzsteuererklärung ausgefüllt. Heißt das dann nicht doch, dass sie doch nicht als Kleinunternehmer angemeldet ist?
                  Würde dann jetzt Anlage G, Anlage EÜR, Anlage AVEÜR und die Umsatzsteuer-Erklärung ausfüllen.

                  Grüße
                  Hallo,

                  wie schon erwähnt, lass die Finger davon.
                  Wegen der Kleinunternehmerregelung: Frag einfach dein FA

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Steuererklärung mit (kleiner) Photovoltaikanlage

                    @Charlie24
                    Hay,
                    falls du noch Lust hast zu antworten, wollte ich dir kurz paar neue Details nennen, die ich in den letzten Stunden feststellen konnte.

                    Vorab: Ich mache diese Steuererklärung für meine Tante, da sie mein Vater nun nicht mehr machen kann.
                    Sie wusste nichts davon, dass sie als Kleinunternehmerin angemeldet sei, als ich sie danach fragte, und ich glaube nun auch, dass sie das nicht ist. Da mein Vater damals, als die Anlage Ende November 2011 gekauft wurde, die Steuererklärungen für sie gemacht hat, hat er sicherlich auch mit ihr die Ersparnis durch die Vorsteuerbeträge genutzt, die die anschließenden (über 2 Jahre hinweg) monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen mit sich brachten. Von all dem wusste ich nichts, deswegen dachte ich von Anfang an, sie wäre als Kleinunternehmerin eingetragen. Aber jetzt habe ich mir das zusammengereimt, da sie von ihrem FA schriftlich aufgefordert wurde, eine Umsatzsteuererklärung zu schreiben, und das bei Kleinunternehmern ja nicht der Fall ist.

                    Ich habe nun bereits neben ihrer normalen Einkommensteuererklärung die Anlage EÜR, die dazugehörige Anlage EÜRAV, die Anlage G und die Umsatzsteuererklärung fast komplett ausgefüllt. Es scheint auch fast alles zu passen, bis auf eine Kleinigkeit:

                    Da sie ja nicht als Kleinunternehmerin angemeldet ist, bekommt sie bei Einspeisung des Stroms ins Netz (1041.25€) und dessen Lieferung (191.64€) jeweils die 19% Ust. (das sind zusammen 234,27€) gutgeschrieben. Den Nettobetrag (ohne die Ust. sind das 1232,89€) muss ich ja in der Umsatzsteuererklärung in Zeile 38 eintragen.
                    Die PV-Anlage hat damals isngesamt 11691€ gekostet, wovon 1/20 * 1169€ = 584,55€ sind, die ich doch als Afa in der EÜR järlich geltend machen kann, oder?
                    Somit hat sich der Wert der PV-Anlage bis Anfang 2017 auf 8125,25€ verringert. Diese Zahlen hab ich alle in die EÜRAV eingetragen. Dabei liegt aber auch nicht das Problem, glaube ich.

                    Nun ist es so, dass sie mit der erhaltenen Ust. von 234,27€ durch die Einspeisung und Lieferung eigentlich genau diesen Betrag laut Umsatzsteuererklärung ans FA zurückzahlen muss. Es ist aber auch so, dass sie von eben diesem Netzbetreiber fast genau den eingespeisten Strom bezieht. Das heißt sie kriegt zwar die Ust. beim Verkauf des Stroms erstattet, muss sie aber beim Kauf auch wieder zahlen. Das heißt es wäre doch unsinnig, wenn sie gerade den Betrag beim Verkauf doch wieder ans FA zurückzahlen müsste.

                    Insgesamt hat sie von diesem Netzbetreiber für die Einspeisung 2017 eine Vergütung von 103,86€ bekommen. (Daneben bekommt sie noch woanders her Strom für knapp 550€, aber das ist hier glaube ich nicht wichtig.)
                    Die letzten Jahre, so sagte sie mir, musste sie keine Steuern durch die Umsatzsteuererklärung nachzahlen. Jediglich durch die Einkommenssteuererklärung bekam sie ein paar wenige Euro (2015: 80€, 2016: 20€ und jetzt für 2017 sind es ganze 1€).

                    Kann es sein, dass sie wirklich diese Ust. zurückzahlen muss, oder habe ich in der Umsatzsteuererklärung Ausgaben vergessen einzutragen?
                    Etwa auf Seite 3, Abschnitt D, Zeile 61-70 habe ich ja die Möglichkeit, Abziehbare Vorsteuerbeträge anzugeben. Ist einer davon die jährliche Afa von 584.55€?
                    Oder ist eines von diesen Zeilen die Umsatzsteuer, die sie zum Wiederkauf des verkauften Stroms (an den selben Netzbetreiber) gezahlt hat?

                    Falls du noch jemals antworten würdest (natürlich nicht mehr heute abend, sondern morgen ), wäre ich dir sehr dankbar.
                    Ansonsten werde ich morgen oder Dienstag mal kurz bei meinem FA vorbeischauen.

                    Grüße
                    Daniel

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Steuererklärung mit (kleiner) Photovoltaikanlage

                      Zitat von Daniel283 Beitrag anzeigen
                      Da sie ja nicht als Kleinunternehmerin angemeldet ist, bekommt sie bei Einspeisung des Stroms ins Netz (1041.25€) und dessen Lieferung (191.64€) jeweils die 19% Ust
                      Was ist denn der Unterschied zwischen Einspeisung und Lieferung?

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Steuererklärung mit (kleiner) Photovoltaikanlage

                        Achso und nein, leider liegt mir die Umsatzsteuererklärung von letztem Jahr nich vor. Nur ein vorläufiger Bescheid über die Einkommenssteuererklärung für 2016, bei der ein gewerblicher Gewinn von 656€ angegeben ist, habe ich.

                        Aktualisiert

                        @L.E.Fant
                        Also was genau mit Lieferung gemeint ist,weiß ich auch nicht. Es steht aber genau so auf der Rechnung des Netzbetreibers. Gut, zugegeben, es steht bei den Kosten Rechnungsbetrag Messstellenbetrieb + Rücklieferung (127,08€ + 24,15€ Ust.) und darunter Zahlungen aus Rücklieferung (-191,64€ +(-36,36€) Ust.)

                        Was damit gemeint ist, weiß ich auch nicht genau, aber die negativen Beträge wurden ihr jedenfalls gutgeschrieben.
                        Zuletzt geändert von Daniel283; 28.10.2018, 21:43.

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Steuererklärung mit (kleiner) Photovoltaikanlage

                          Zitat von Daniel283 Beitrag anzeigen
                          da sie von ihrem FA schriftlich aufgefordert wurde, eine Umsatzsteuererklärung zu schreiben, und das bei Kleinunternehmern ja nicht der Fall ist.
                          Ist das so? Wofür gibt es dann in der USt-Erklärung die Kz 238 und 239 "Angaben zur Besteuerung der Kleinunternehmer", wo man die "Kleinunternehmer-Umsätze" der letzten beiden Jahre eintragen soll?

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Steuererklärung mit (kleiner) Photovoltaikanlage

                            Die Finanzämter sind angehalten, alle drei Jahre zur prüfen, ob die Voraussetzungen der Kleinunternehmereigenschaft noch vorliegen. Daher müssen auch Kleinunternehmer alle drei Jahre eine USt-Erklärung abgeben.

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Steuererklärung mit (kleiner) Photovoltaikanlage

                              Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
                              Die Finanzämter sind angehalten, alle drei Jahre zur prüfen, ob die Voraussetzungen der Kleinunternehmereigenschaft noch vorliegen. Daher müssen auch Kleinunternehmer alle drei Jahre eine USt-Erklärung abgeben.
                              Ah, interessant. Freiwillig/unaufgefordert, oder erst, wenn das Finanzamt sagt "schicken Sie mal"?

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X