Hallo,
Mein Partner hat als Alleinerbe 3 Steuerbescheide unter Vorbehalt der Nachprüfung und teilweise vorläufig bekommen.Da wir keine einzige Unterlage hatten haben wir keine 3 Steuererklärungen in der Zeit zusammenbekommen, da wir alle Möglichen ämter(rentenkasse etc) anschreiben mussten und um Unterlagen bitten mussten.Deshalb wurden die Beträge geschätzt und wir sollen 1700 Euro zahlen.2 Anträge auf Stundung inkl Ratenzahlungsvereinbarung wurden abgelehnt...nun zu meinem Problem-ich habe bis auf die Witwenrentenbescheinigungen alle Unterlagen da und die Rentenkasse sagte die unterlagen sind bereits unterwegs.
Jetzt habe ich wegen der 1-wöchigen Frist bis eine Pfändung ins Haus steht die Steuererklärungen unvollständig abgegeben -gleichzeitig mit einem Einspruch da der Bescheid ja unter Vorbehalt der Nachprüfung ergangen ist.
Die haben den Einspruch abgelehnt weil die 1 Monats-Frist vorbei sei,die aber egal wo man im internet guckt bei Bescheiden unter Vorbehalt der Nachprüfung nicht eingehalten werden muss,da diese Bescheide noch nicht rechtskräftig sind.Ich weiß echt nicht was ich machen soll...vllt kann mir hier einer helfen
Mein Partner hat als Alleinerbe 3 Steuerbescheide unter Vorbehalt der Nachprüfung und teilweise vorläufig bekommen.Da wir keine einzige Unterlage hatten haben wir keine 3 Steuererklärungen in der Zeit zusammenbekommen, da wir alle Möglichen ämter(rentenkasse etc) anschreiben mussten und um Unterlagen bitten mussten.Deshalb wurden die Beträge geschätzt und wir sollen 1700 Euro zahlen.2 Anträge auf Stundung inkl Ratenzahlungsvereinbarung wurden abgelehnt...nun zu meinem Problem-ich habe bis auf die Witwenrentenbescheinigungen alle Unterlagen da und die Rentenkasse sagte die unterlagen sind bereits unterwegs.
Jetzt habe ich wegen der 1-wöchigen Frist bis eine Pfändung ins Haus steht die Steuererklärungen unvollständig abgegeben -gleichzeitig mit einem Einspruch da der Bescheid ja unter Vorbehalt der Nachprüfung ergangen ist.
Die haben den Einspruch abgelehnt weil die 1 Monats-Frist vorbei sei,die aber egal wo man im internet guckt bei Bescheiden unter Vorbehalt der Nachprüfung nicht eingehalten werden muss,da diese Bescheide noch nicht rechtskräftig sind.Ich weiß echt nicht was ich machen soll...vllt kann mir hier einer helfen
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